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   BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81   

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BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81 (https://dejure.org/1983,16892)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1983 - 4 AZR 104/81 (https://dejure.org/1983,16892)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 (https://dejure.org/1983,16892)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Mit der Beendigung der Liquidation endete die durch § 124 HGB begründete Parteifähigkeit der Beklagten (arg. § 156 HGB; vgl. auch BGH Ur teil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 -, NJW 1982, 238).

    Eine solche Möglichkeit käme in Betracht, wenn die Parteien um die Parteifähigkeit der Beklagten oder die sich aus dem Verlust der Parteifähigkeit er gebenden Folgen stritten (BGH Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 -, NJW 1982, 238).

  • BAG, 18.08.1965 - 1 AZR 77/65

    Anwaltsprozesse - Prozeßbevollmächtigte - Prozeßunfähigkeit - Vertretung der

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Die Zulässigkeit der Revision ist eine Prozeßfortsetzungsbedingung, die stets von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BAG 17, 278, 282 = AP Nr. 1 zu § 244 ZPO).
  • BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57

    Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Ob die Parteifähigkeit auch noch beim Schluß der Revisionsverhandlung gegeben ist, ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. bezüglich der Prozeßfähigkeit: BAG 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO; BAG Urteil vom 2. April 1958 - 4 AZR 486/55 -, AP Nr. 5 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58

    Voraussetzungen eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Sie steht insoweit den allgemeinen Prozeßvoraussetzungen gleich, die er füllt sein müssen, wenn im Verfahren vor dem Landgericht gegen die beklagte Partei ein Versäumnisurteil ergehen soll (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58 -, NJW 1961, 2207; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 108 II 2 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 331 Anm. 3 B, C).
  • BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Die Parteifähigkeit wäre ferner zu fingieren, wenn die Klägerinnen behauptet hätten, daß die Beklagte trotz Beendigung der Liquidation und Löschung im Handelsregister noch irgendwelche Ansprüche habe; insoweit wäre die Liquidation fortzusetzen (BGH Urteil vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56-, LM GmbHG § 74 Nr. 1).
  • BAG, 30.07.1964 - 2 AZR 482/63

    Vernommene Zeugen - Nochmalige Vernehmung - Mißbrauch des Zeugniszwangs

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Das bedeutet, daß bei Säumnis des Rev/isionsbeklagten kein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen darf, wenn die Revision unzulässig ist (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1964 - 2 AZR 482/63 -, AP Nr. 1 zu § 398 ZPO; RG Warn 1916, 117; 1929, 88).
  • BAG, 02.04.1958 - 4 AZR 486/55

    Dienstverhältnis - Nicht beamteter Hochschullehrer - Technische Universität

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Ob die Parteifähigkeit auch noch beim Schluß der Revisionsverhandlung gegeben ist, ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. bezüglich der Prozeßfähigkeit: BAG 6, 76, 78 = AP Nr. 1 zu § 56 ZPO; BAG Urteil vom 2. April 1958 - 4 AZR 486/55 -, AP Nr. 5 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Darüber hinaus wäre es ein Widerspruch in sich, ein schutzwertes Interesse der klagenden Partei an der Durchführung des Prozesses gegen eine sonst vermögenslose Person damit zu begründen, daß sie als Kläger den Prozeß verlieren könnte (BGHZ 74, 212, 6.
  • BAG, 04.06.1965 - 3 AZR 43/64

    Betriebliche Unterstützungseinrichtungen - Eingetragener Verein - Vorstand -

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Die Parteifähigkeit muß - ebenso wie die Prozeßfähigkeit - als allgemeine Prozeßvoraussetzung bis zum Schluß der Revisionsverhandlung vorliegen (BAG 17, 177, 182 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20 ; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. § 56 Rn. 13).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Streiten die Parteien gerade über die Existenz oder die Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder über die sich aus deren Erlöschen ergebenden Folgen, ist die Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu unterstellen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B I 1 b der Gründe; 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -; für eine Gebietskörperschaft BGH 21. Oktober 1971 - II ZR 90/68 - zu A I der Gründe) .
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl. § 56 Rn. 13).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 217/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. § 56 Rn. 13).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Streiten die Parteien gerade über die Existenz oder die Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder über die sich aus deren Erlöschen ergebenden Folgen, ist die Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu unterstellen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B I 1 b der Gründe; 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -; für eine Gebietskörperschaft BGH 21. Oktober 1971 - II ZR 90/68 - zu A I der Gründe) .
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozeßvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - nv.) ist auch hinsichtlich der Beklagten gegeben.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl., Vorbem. § 253 Rn. 19, 20; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. § 50 ZPO Rn. 4a ff).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 50 Rn. 4 ff. ).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 218/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO, Kommentar, 25. Aufl. 2003, Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. § 56 Rn. 13).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 219/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit (§ 50 ZPO, vgl. BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -) ist hinsichtlich der Beklagten zu 1) unabhängig von der Frage gegeben, ob die Beklagte zu 1) - noch - rechtlich existent ist.

    Streiten nämlich die Parteien um die Existenz oder Parteifähigkeit eines Prozessbeteiligten oder um die Folgen des Erlöschens einer Partei oder ihrer Parteifähigkeit, so ist die Existenz bzw. Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 - nv.; vgl. BGH 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., Vorbem. § 253 ZPO Rn. 19, 20; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl. § 56 Rn. 13).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 966/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 220/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2020 - 8 K 1610/08

    Zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer

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