Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,121
BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - Vertretung - Inhaber eines Arbeitsplatzes - Verhinderung an Dienstleistung - Wiederbesetzung - Ausschreibung - Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Zeitliche Begrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 23 § 24

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung -

    Auszug aus BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67
    Ein weiteres Bedürfnis, Aushilfskräfte heran zuziehen, entstand durch das Ausscheiden eines anderen Beamten am 4» Januar 1963o Mit den gewöhnlichen Vertre tungen bei Urlaub und Krankheit ist der Kläger nicht befaßt worden; der Kläger hat das nicht behauptet, und nach dem Vortrag der Beklagten ist hierfür ein anderer Angestellter als sog«, "Springer" eingesetzt wordene Hierdurch wird aber die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung nicht berührte Dem Kläger war die Tätigkeit in der Hebestelle zwar nicht zur Vertretung, aber gleichwohl nur zur vorübergehenden Ausübung übertragene Das bestimmt sich nicht rückschauend danach, wie lange die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist, sondern nach dem vom Arbeitgeber bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen (BAG 4 AZR 107/66 vom 22» März 196, demnächst AP Nr» 9 zu § 1 TVG Tarifverträge; BAVAV, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung be stirnt)» Die Mitteilung der Beklagten, daß der Kläger im Schalterdienst der Hebestelle vertretungsweise tätig werden solle, entsprach zwar nach ihrem Wortlaut nicht dem wirklichen Sachverhalt» Der Kläger mußte aber aus ihr entnehmen, daß die Beklagte ihn mit der Tätigkeit in -der Hebestelle nicht auf Dauer beauftragen wollte» Die Umstände, unter denen er in der Hebestelle tätig werden sollte, nämlich daß Beamtendienstposten nicht besetzt 6 waren, kannte er0 Die Feststellung des angefochtenen Urteils, die Parteien seien hei der Übertragung der Tätigkeit im November 1962 darüber einig gewesen, daß der Kläger die Arbeit in der Hebestelle wie auch bereits im Jahre I960 nur vertretungsweise übernehmen solle, ist daher sinngemäß dahin auszulegen, daß der Wille der Parteien nach der von der Beklagten abgegebenen Erklärung und den dem Kläger erkennbaren Umständen aif eine vorüber gehend, und zwar aushilfsweise auszuübende Tätigkeit gerichtet war, so wie die Parteien I960 unter ähnlichen Umständen ausdrücklich eine Aushilfstätigkeit vereinbart hatteno Im übrigen kommt es entgegen der Meinung der Revision auf eine rechtsgeschäftliche Einigung der Parteien über die nur vorübergehende Ausübung der Tätigkeit in der Eebestelle nicht an" Die Zuweisung einer vorüber gehenden Tätigkeit liegt im allgemeinen im Weisungsrecht des Arbeitgeberso Ob der Kläger die vorübergehende Ausübung der höherwertigen Tätigkeit hätte ablehnen t.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch liege vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Dazu wird vom Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, daß es nach § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

    Eine solche vorüber gehende Übertragung ist nach der Rechtsprechung des Senats schon aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich, während eine dauernde Übertragung der gleichen Tätigkeit der Änderung des ArbeitsVertrages bedarf (AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    Darauf hat der Senat bereits hingewiesen (AP Nr. 1 zu § 24 BAT; ebenso Clemens-Scheuring-Steingen-Goerner-Opalke, BAT § 24 Anm. 1 a).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Mit Recht beantwortet das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage, ob dem Kläger die höherwertige Tätigkeit "vorübergehend" im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT übertragen worden ist, nicht aufgrund einer rückschauenden Betrachtung, sondern nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die Urteile des Senats BAGE 19, 295, 297 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, BAGE 31, 26, 32 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung nimmt das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend an, daß es im Regelungsbereich des § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch lag nach dieser Rechtsprechung vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der § 12 ERTV ähnlichen Tarifbestimmung in § 24 BAT festgehalten, dass diese Vorschrift zeitliche Grenzen nicht vorsieht (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 -BAGE 101, 92, 101; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65, 69; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 416/91

    Vertretungszulage bei Abwesenheitsvertretung - Anspruch seitens eines

    Zwar lag in der Zeit vom 1. Juli 1989 bis zum 31. März 1990 ein Fall der Vertretung i.s. von § 24 Abs. 2 BAT vor, da der bisherige Dienststellenleiter wegen seiner Abordnung zur Landesstelle Essen die ihm übertragene Tätigkeit vorübergehend nicht wahrnehmen konnte (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT); die Vertretung ist jedoch nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts dem Zeugen St. und nicht dem Kläger übertragen worden.
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

    In der Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - (AP Nr. 1 zu § 24 BAT) ist dann noch einmal ausdrücklich gesagt worden, daß der BAT für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorsieht.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts muß deshalb dabei verblieben werden, daß grundsätzlich § 24 BAT keine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung vorsieht (vgl. BAG vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 -, vom 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - = AP Nr. 10, 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT und seither ständig; vgl. BAG vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; BAG 32, 1 = AP Nr. 4 zu § 24 BAT; BAG 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch liege vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Rechtsmißbrauch liege vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 553/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch lag nach dieser Rechtsprechung vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Ist die Stelle, auf der der Angestellte - vorübergehend - beschäftigt wird, noch nicht besetzt, weil sie zB für einen Beamten freigehalten wird, liegt kein Vertretungsfall, sondern eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit iSd. § 24 Abs. 1 BAT vor (Senat 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1).

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 84/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 432/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 484/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 430/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 461/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 435/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1712/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Hamm, 12.05.2004 - 18 (5) Sa 1081/01

    Eingruppierung, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit,

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 551/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1711/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 946/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 483/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77

    Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger

  • LAG Hamm, 13.04.2005 - 18 Sa 2406/04

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze für die

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 517/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 453/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80

    Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 652/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 485/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 491/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 552/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 539/82
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 4 Sa 598/07
  • ArbG Magdeburg, 28.11.2007 - 3 Ca 1340/07
  • ArbG Berlin, 18.11.2019 - 60 Ca 11593/19

    Cheffahrer-Zulage bei Vertretungseinsätzen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht