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   BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01   

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https://dejure.org/2002,9233
BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01 (https://dejure.org/2002,9233)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 4 AZR 123/01 (https://dejure.org/2002,9233)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 123/01 (https://dejure.org/2002,9233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers - Dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge als Gleichstellungsabrede - Voraussetzungen für ihre Auslegung als Gleichstellungsabrede - Umfang einer Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157; TVG §§ 3 4
    Tarifrecht - Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers; Bezugnahmeklausel; Voraussetzungen für ihre Auslegung als Gleichstellungsabrede

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157; TVG §§ 3, 4
    Arbeitsvertrag: Dynamische Bezugnahme durch tarifgebundenen Arbeitgeber auf einschlägige Tarifverträge - Wirkung nach Ende der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 933
  • DB 2002, 1999
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01
    Der Senat hat durch Urteil vom 26. September 2001 ( - 4 AZR 544/00 - DB 2002, 1005, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ) für einen hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände ebenso gelagerten Fall entschieden, daß eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise eine Gleichstellungsabrede ist.
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01
    Zutreffend habe das Bundesarbeitsgericht auch in der Entscheidung vom 4. August 1999 (- 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 14) festgestellt, daß die Bezugnahme nur widerspiegeln solle, was tarifrechtlich gelte.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01
    Anders als in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. September 1996 (- 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 5) habe der Verbandsaustritt der Beklagten vorliegend nicht zur Folge, daß auf Grund der Bezugnahmeklausel ggf. unterschiedliche Tarifverträge für die der Klausel unterworfenen Beschäftigten gelten müßten, denn es liege eben kein Verbandswechsel auf der Arbeitgeberseite vor.
  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 32/00

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung- Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. November 2000 - 4 Sa 32/00 - aufgehoben.
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