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   BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79   

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BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79 (https://dejure.org/1982,1134)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79 (https://dejure.org/1982,1134)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 4 AZR 1255/79 (https://dejure.org/1982,1134)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 288
  • MDR 1983, 521
  • DB 1983, 722
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.03.1956 - 2 AZR 183/54

    Effektivklausel - Lohn - Lohnerhöhung - Tarifvertrag - Tarifliche Garantie -

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    licherklärung rechtsstaatlichen Grundsätzen wider streiten kann, sofern sie unvorhergesehen eintritt (vgl. BAG 2, 297, 302 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effek tivklausel), und daß auch im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, hei der Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen müsse auf die Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen zurückgegriffen werden und seien rechtsstaatliche Grundsätze anzuwenden (vgl. Tophoven in der Anmerkung zu dem zu vor besprochenen Urteil sowie Uiedemann/Stumpf, aaO, § 5 Rz 54- ff»)- Diese Beurteilung rechtfertigt sich erst im Hinblick darauf, daß verbreitet die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen als "Gesetzesersatz" oder "Teilkodifizierung des Individualarbeitsrechts" betrachtet \ird (vgl. Wiedemann/ Stumpf, aaO, § 5 Rz 4).

    Auch der Hinweis der Revision auf das Ur teil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 1956 - 2 AZR 183/54 - (BAG 2, 297 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel) geht fehl.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    In den Fällen, in denen es hierbei an der gebotenen Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm mangelt, sind die verfassungsrechtliehen Erfordernisse nicht erfüllt und ist deswegen die Ermächtigungsnorm verfassungswidrig (BVerfGE 1, 14, 60; 4, 7, 21; 5, 71, 76; ?, 267, 274; 7, 282, 301; 1 5, 153, 160; 19, 354, 361; 23, 62, 73 und 29, 198, 210; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 80 Rz 33) Auch das arbeitsrechtliche Schrifttum verweist in diesem Zusammenhang mit Recht auf Art. 80 GG (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 11 Rz 2).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    In den Fällen, in denen es hierbei an der gebotenen Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm mangelt, sind die verfassungsrechtliehen Erfordernisse nicht erfüllt und ist deswegen die Ermächtigungsnorm verfassungswidrig (BVerfGE 1, 14, 60; 4, 7, 21; 5, 71, 76; ?, 267, 274; 7, 282, 301; 1 5, 153, 160; 19, 354, 361; 23, 62, 73 und 29, 198, 210; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 80 Rz 33) Auch das arbeitsrechtliche Schrifttum verweist in diesem Zusammenhang mit Recht auf Art. 80 GG (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 11 Rz 2).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die entsprechenden Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, obwohl dieser den Rechtsunterworfenen oft nur schwer zugänglich ist, als noch verfassungs- und gesetzesgemäß anzusehen sind (vgl. BVerfGE 44, 322, 350 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    In den Fällen, in denen es hierbei an der gebotenen Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm mangelt, sind die verfassungsrechtliehen Erfordernisse nicht erfüllt und ist deswegen die Ermächtigungsnorm verfassungswidrig (BVerfGE 1, 14, 60; 4, 7, 21; 5, 71, 76; ?, 267, 274; 7, 282, 301; 1 5, 153, 160; 19, 354, 361; 23, 62, 73 und 29, 198, 210; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 80 Rz 33) Auch das arbeitsrechtliche Schrifttum verweist in diesem Zusammenhang mit Recht auf Art. 80 GG (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 11 Rz 2).
  • EuGH, 30.09.1982 - 114/81

    Tunnel Refineries / Rat

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Damit folgt der Senat zu gleich den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Rechtsgrundsätzen über das Verbot der Rückwirkung von Rechtsakten (vgl. Tätigkeitsbericht Nr. 22/1982 S. 5 zur Rs. 114/81).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 121/51

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Damit ist die Möglichkeit der Rückwirkung von Gesetzen dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betroffenen Kreise damit von vorn herein rechnen mußten (vgl. BVerfGE 1 3, 261, 272; 14-, 288, 298; 18, 429, 439; 19, 187, 196; 22, 330, 347; 23, 12, 33; 27, 167, 173; 30, 367, 387; Maunz/Dürig/ Herzog/Scholz, aaO, Art. 20 Abschn. VII Rz 65 ff.).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Insbeson dere dürfen danach Gesetze nicht rückwirkend geändert werden, wenn dadurch Entscheidungen und Dispositionen des Bürgers beeinflußt werden können (BVerfGE 50, 367, 385 und 13, 39 4-5) oder unabsehbare rück wirkende Belastungen eintreten (vgl. BVerfGE 23, 85, 93) Allerdings muß das Interesse des Bürgers im Einzelfalle schutzwürdig sein (vgl. BVerfGE 19, 119, 127; 2 2, 330, 34-7; 23, 85, 94; 25, 269, 291; 30, 367, 387; 32, 111, 123).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Insbeson dere dürfen danach Gesetze nicht rückwirkend geändert werden, wenn dadurch Entscheidungen und Dispositionen des Bürgers beeinflußt werden können (BVerfGE 50, 367, 385 und 13, 39 4-5) oder unabsehbare rück wirkende Belastungen eintreten (vgl. BVerfGE 23, 85, 93) Allerdings muß das Interesse des Bürgers im Einzelfalle schutzwürdig sein (vgl. BVerfGE 19, 119, 127; 2 2, 330, 34-7; 23, 85, 94; 25, 269, 291; 30, 367, 387; 32, 111, 123).
  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
    Insbeson dere dürfen danach Gesetze nicht rückwirkend geändert werden, wenn dadurch Entscheidungen und Dispositionen des Bürgers beeinflußt werden können (BVerfGE 50, 367, 385 und 13, 39 4-5) oder unabsehbare rück wirkende Belastungen eintreten (vgl. BVerfGE 23, 85, 93) Allerdings muß das Interesse des Bürgers im Einzelfalle schutzwürdig sein (vgl. BVerfGE 19, 119, 127; 2 2, 330, 34-7; 23, 85, 94; 25, 269, 291; 30, 367, 387; 32, 111, 123).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Vielmehr kann sich der zuständige Minister in derartigen Fällen in den Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. BAG, Urteil vom 3. November 1982 - 4 AZR 1255/79 - AP Nr. 18 zu § 5 TVG) für die Rückwirkung, aber auch im Interesse der hiervon nachteilig Betroffenen gegen sie entscheiden.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Die Rückwirkung von Gesetzen - dasselbe gelte wegen des Normcharakters auch für Tarifverträge - sei dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betroffenen Kreise damit von vornherein hätten rechnen müssen (BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Erforderlich ist aber, daß die jeweilige Einschränkungsklausel hinsichtlich ihres Inhaltes dem Bestimmtheitsgebot im Hinblick auf die rechtsstaatlichen Anforderungen an das Gesetzesrecht entspricht (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1983, aaO und BAGE 40, 288, 292 f. = AP Nr. 18 zu § 5 TVG, zur Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen).
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