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   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00   

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https://dejure.org/2001,212
BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 (https://dejure.org/2001,212)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 (https://dejure.org/2001,212)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 129/00 (https://dejure.org/2001,212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten - Annahme eines Änderungsangebotes des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer bei widerspruchsloser Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Zur Voraussetzung der unmittelbaren Auswirkung der konkludent vereinbarten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157
    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten - Bedeutung der widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei unmittelbarer Auswirkung der Vertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 293
  • ZIP 2002, 46
  • MDR 2002, 37
  • NZA 2003, 924
  • BB 2001, 2654
  • BB 2002, 258
  • DB 2001, 2557
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB dann als Annahme der Vertragsänderung angesehen werden, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (zB 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - und 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP BGB § 305 Nr. 2, 4 = EzA BGB § 315 Nr. 4, 34; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Es ist zB schon sehr fraglich, ob die vom Landesarbeitsgericht seinem kollektiven Günstigkeitsvergleich zugrunde gelegten Leistungen (Vergütung, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Arbeitnehmerbeitragsanteil) ein geschlossenes Regelungssystem von Leistungen bildeten und bilden, bei dem ein kollektiver Günstigkeitsvergleich möglich ist (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB dann als Annahme der Vertragsänderung angesehen werden, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (zB 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - und 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP BGB § 305 Nr. 2, 4 = EzA BGB § 315 Nr. 4, 34; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. §§ 133, 157 BGB dann als Annahme der Vertragsänderung angesehen werden, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (zB 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - und 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP BGB § 305 Nr. 2, 4 = EzA BGB § 315 Nr. 4, 34; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    (1) Bei diesen Schreiben des TÜV Baden e.V. handelt es sich jeweils um an alle "Mitarbeiter" gerichtete Formularschreiben, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden können (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 14. September 1999 - 13 Sa 27/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
    Davon abgesehen gilt die Auslegungsregel, daß mit einer Bezugnahme auf die Tarifverträge eines fachlichen Geltungsbereichs im Zweifel eine dynamische Verweisung - sog. kleine dynamische Verweisung - gewollt ist (Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    c) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß den §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    cc) Die Würdigung des Senats, daß der Kläger durch das wortlose Verlassen des Betriebs keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung abgab, steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Vierten Senats vom 1. August 2001 (- 4 AZR 129/00 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Bei der Bezugnahmeklausel des Arbeitsvertrages handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, deren Auslegung der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (ua. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, 299).
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