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   BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13   

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https://dejure.org/2016,29388
BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 (https://dejure.org/2016,29388)
BAG, Entscheidung vom 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 (https://dejure.org/2016,29388)
BAG, Entscheidung vom 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 (https://dejure.org/2016,29388)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags - Eingruppierung eines Fahrers von Entsorgungsfahrzeugen (Sonderabfalltransportfahrzeugen) nach dem BERT - Vergütungsgruppen 5 bis 8

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags - Eingruppierung eines Fahrers von Entsorgungsfahrzeugen (Sonderabfalltransportfahrzeugen) nach dem BERT - Vergütungsgruppen 5 bis 8

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 1 TVG
    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags - Eingruppierung eines Fahrers von Entsorgungsfahrzeugen (Sonderabfalltransportfahrzeugen) nach dem BERT - Vergütungsgruppen 5 bis 8

  • IWW

    § 74 Abs. 1 ZPO, § ... 46 Abs. 2 ArbGG, § 301 ZPO, TVG § 3, § 3 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 97 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 564 Satz 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 22 Abs. 2 BAT, Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, § 78 Satz 2 BetrVG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 263 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Voraussetzungen der OT-Mitgliedschaft; Tarifbindung und negative Koalitionsfreiheit; Anforderungen an Zahlungsklage wegen Eingruppierung

  • rewis.io

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags - Eingruppierung eines Fahrers von Entsorgungsfahrzeugen (Sonderabfalltransportfahrzeugen) nach dem BERT - Vergütungsgruppen 5 bis 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OT-Mitgliedschaft; Anforderung an die Verbandssatzung; Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags; Eingruppierung eines Fahrers von Entsorgungsfahrzeugen (Sonderabfalltransportfahrzeugen) nach dem BERT; Vergütungsgruppen 5 bis 8

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit und Voraussetzungen der OT-Mitgliedschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung eines Rechtstreits durch mehrere Teilurteile

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung - und das Atomisierungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierungsklage - und die Darlegungslast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsklage - und das Weniger bei der Vergütungsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Zusammenfassend hat der Senat im Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 797/13 - Rn. 14 bis 73, BAGE 150, 304, vgl. dazu Stein Anm. zu AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 30; Gaul/Jessen/Müller ArbRB 2015, 372; Niklas/de Diego/Weishaupt ArbR 2016, 158) die Erklärung der Beklagten vom 22. April 2002 auch im Zusammenhang mit den folgenden Ereignissen als nicht geeignet angesehen, den Status eines tarifgebundenen Vollmitglieds des BDE zu beenden.

    Weiterhin sah die Satzung nicht vor, dass der Präsident des Verbands, der satzungsgemäß die Große Tarifkommission führt, zwingend ein tarifgebundenes Mitgliedsunternehmen repräsentiert, was auch in mindestens zwei Fällen dazu geführt hat, dass ein Tarifvertrag durch einen Präsidenten unterzeichnet wurde, dessen Unternehmen an den Tarifvertrag selbst nicht gebunden war (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 16 bis 33 mwN, BAGE 150, 304) .

    Auch diese Geschäftsordnung sieht im Übrigen eine hinreichende Trennung der beiden Mitgliedsbereiche nicht vor (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 35 bis 44 mwN, BAGE 150, 304) .

    cc) Die Änderungen der Satzung in den Jahren 2006/2007 sind für die Tarifgebundenheit der Beklagten ohne Bedeutung, weil sie an den für die mangelnde Trennung der Mitgliedsbereiche des BDE maßgebenden Satzungsregelungen substantiell nichts geändert haben (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 45 bis 50 mwN, BAGE 150, 304) .

    dd) Die Erklärung der Beklagten vom 22. April 2002 kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass mit ihr zumindest hilfsweise der vollständige Austritt aus dem BDE erklärt werden sollte (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 52 bis 55 mwN, BAGE 150, 304) .

    Für eine solche Annahme fehlt es an jeder Rechtsgrundlage (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 56 bis 60, BAGE 150, 304) .

    Eine solche liegt hier nicht vor (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 61 bis 70 mwN, BAGE 150, 304) .

    Hierzu gehört auch die Beklagte als ordentliches Mitglied des BDE (vgl. dazu ausf. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 71 bis 73 mwN, BAGE 150, 304) .

  • LAG Sachsen, 11.12.2012 - 4 Sa 535/11

    Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Die Revisionen der Beklagten und des Nebenintervenienten gegen das Teilurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2012 - 4 Sa 535/11 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2014 - 4 Sa 535/11 - aufgehoben und unter weiterer Aufhebung des Schlussurteils des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. April 2015 - 4 Sa 535/11 - die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des gesamten Rechtsstreits, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 406/13

    Kein verbundenes Geschäfts bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Das Revisionsgericht hat deshalb über die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts von Amts wegen zu entscheiden und sie bei Fehlerhaftigkeit von Amts wegen aufzuheben (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 52; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 406/13 - Rn. 32 mwN, BGHZ 205, 249) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Nicht ausreichend ist dagegen, wenn ein Tätigkeitsmerkmal im Verhältnis zu einem anderen lediglich höhere Anforderungen stellt (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 -; 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 34 ff., BAGE 129, 355) .
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Für das Vorliegen der erforderlichen "vernünftigen Zweifel" (so zB BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366) gibt es keine Anhaltspunkte.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Dies ist der Fall, wenn es sich um eine sog. Aufbaufallgruppe handelt, die Erfüllung der Anforderungen des höherwertigen Tätigkeitsmerkmals also zwingend die Erfüllung der Anforderungen des niedrigeren Tätigkeitsmerkmals voraussetzt (vgl. dazu ausf. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06  -) .
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    In der Revisionsinstanz kann grundsätzlich nur überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt oder die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind (BGH 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - mwN, BGHZ 123, 132) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll (vgl. ausf. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Dabei wird es ggf. in Betracht zu ziehen haben, ob der Kläger hinsichtlich des von der Beklagten angeordneten Einsatzes seit Juni 2010 wegen seiner Betriebsratstätigkeit eine Benachteiligung nach § 78 Satz 2 BetrVG erlitten hat (zu den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 -) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13
    Dabei sind auf die - hier vorliegende - nachträgliche Klageerweiterung die Grundsätze der Klageänderung entsprechend anzuwenden (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 119, 238) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 503/84

    Vorliegenund Zulässigkeit einer Klageänderung bei Anspruch auf Wiedereinstellung

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 109/90

    Heilung eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz; Berücksichtigung

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13

    Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (vgl. BAG 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 87 mwN).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Da es sich bei den von der Revision aufgeworfenen Gesichtspunkten ausschließlich um Rechts- und Auslegungsfragen handelt, die vom Senat bei seiner Entscheidung über das Berufungsurteil und die Revisionsangriffe ohnehin heranzuziehen waren, bleibt diese "Verfahrensrüge" schon deshalb ohne Erfolg (vgl. BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 47) .
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.) .

  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Eine solche Aufspaltung verstieße gegen das sog. Atomisierungsverbot bei der Eingruppierung (vgl. dazu BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 70) .
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 81) .

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

    Die niedrigere Entgeltgruppe ist als ein "Weniger" in der höheren enthalten, wenn das Tätigkeitsmerkmal der höheren Entgeltgruppe zwingend die Erfüllung der Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der niedrigeren voraussetzt (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 78; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 21 f.) .
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 87 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Die Beurteilung als einheitlicher Arbeitsvorgang entspricht auch dem sog. Atomisierungsverbot bei der Eingruppierung (BAG 17.03.2021 - 4 AZR 327/20, AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; 23.01.2019 - 4 ABR 56/17, AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 - 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, NZA-RR 2014, 302).

    Ähnlich wie bei der Bildung von Arbeitsvorgängen ist darauf zu achten, dass keine Tätigkeitsbereiche eigenständig erfasst werden, die mit anderen Teiltätigkeiten derart in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass sie als unselbständiges Teilstück einer anderen, namentlich einer höherwertigen Teiltätigkeit erscheinen (etwa BAG 25.09.2013 - 4 AZR 99/12, NZA-RR 2014, 249) und - als allgemeiner Grundsatz der Eingruppierung - keine tarifwidrige Atomisierung von Arbeitseinheiten vorgenommen wird (BAG 13.04.2016 - 4 AZR 13/13 -, zu allem Treber in Schaub ArbR-HdB, § 64 Eingruppierungsrecht Rn. 80).

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch

    Da es sich bei den von der Revision aufgeworfenen Gesichtspunkten ausschließlich um Rechts- und Auslegungsfragen handelt, die vom Senat bei seiner Entscheidung über das Berufungsurteil und die Revisionsangriffe ohnehin heranzuziehen waren, bleibt diese "Verfahrensrüge" schon deshalb ohne Erfolg (vgl. BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 47) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Da es sich bei den von der Revision aufgeworfenen Gesichtspunkten jedoch um Rechts- und Auslegungsfragen handelt, die vom Senat bei seiner Entscheidung über das Berufungsurteil und die Revisionsangriffe ohnehin heranzuziehen waren, bleibt diese "Verfahrensrüge" schon deshalb ohne Erfolg (vgl. BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 47) .
  • BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 35/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 31/21 B v. 16.03.2022

  • BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 34/21 B

    Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung; Rechtsfolgen

  • LAG Sachsen, 11.07.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers in einem Unternehmen der Abfallwirtschaft

  • BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22

    Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 Sa 354/17

    Eingruppierung - kaufmännische Angestellte - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Sachsen, 05.06.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2021 - 5 Sa 203/20

    Weihnachtsgratifikation - betriebliche Übung - Gesamtzusage

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2017 - 5 Sa 26/16

    Eingruppierung eines Industriemeisters - Verantwortung für mehrere

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 92/22

    Tarifliches Leistungsentgelt - § 18 TVöD-VKA - Dienstvereinbarung -

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 95/14

    Tarifbindung in der Entsorgungswirtschaft

  • LAG Köln, 21.08.2019 - 11 Sa 797/18

    Eingruppierung, LRA 1980 Groß- und Außenhandel NRW

  • LAG Köln, 21.08.2019 - 11 Sa 172/19

    Auslegung AGB

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