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   BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05   

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https://dejure.org/2006,4279
BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 (https://dejure.org/2006,4279)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 (https://dejure.org/2006,4279)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 (https://dejure.org/2006,4279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des Arbeitgebers an Verbandstarifvertrag durch Anerkennungs-Firmentarifvertrag

  • openjur.de

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede; Bindung des Arbeitgebers an Verbandstarifvertrag durch Anerkennungs-Firmentarifvertrag)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung eines Lohntarifvertrages und weiterer Verbandstarifverträge auf das Arbeitsverhältnis; Voraussetzung für die Annahme einer Gleichstellungsabrede; Annahme einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede; Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ...

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 305 ff.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig als Gleichstellungsabrede auszulegen (zB 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, jeweils mwN).

    Die aus Gründen des Vertrauensschutzes für Altverträge weiter zu Grunde gelegte Auslegungsregel rechtfertigte sich daraus, dass es dem Arbeitgeber verwehrt ist, nach der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers zu fragen, er jedoch an einer einheitlichen Anwendung der Tarifvorschriften in seinem Unternehmen oder Betrieb ein für den Arbeitnehmer erkennbares Interesse hat, was deshalb auch der Vertragsklausel über die Bezugnahme auf die für den Betrieb ansonsten geltenden Tarifverträge zu Grunde zu legen sei (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 128).

    Objektive Voraussetzung für diese der Auslegungsregel zu Grunde liegende Interessenlage und damit für die Auslegung der Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede ist die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126 ff.; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14, jeweils mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Objektive Voraussetzung für diese der Auslegungsregel zu Grunde liegende Interessenlage und damit für die Auslegung der Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede ist die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126 ff.; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14, jeweils mwN).

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist unter Anwendung der seit dem 1. Januar 2002 in § 305c Abs. 2 BGB normierten, jedoch bereits vorher auch für das Arbeitsrecht anerkannten Unklarheitenregel (zB BAG 17. November 1998 - 9 AZR 584/97 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 11) davon ausgegangen, dass bei der der Gleichstellung generell zu Grunde liegenden soziotypischen Konstellation von als berechtigt anzuerkennenden Zweifeln iSv. § 305c Abs. 2 BGB nicht ausgegangen werden kann (19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 289 f.).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Der Senat beabsichtigt lediglich, für nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Arbeitsverträge mit Verweisungsklauseln seine Rechtsprechung hinsichtlich dieser Auslegungsregel zu ändern (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - NZA 2006, 607, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Arbeitgeber und ihre Berater haben deshalb, soweit sie nur Gleichstellungsabreden bezweckt hatten, idR keine Versuche unternommen, den Wortlaut der von ihnen abgeschlossenen Verträge in dem angestrebten Sinne klarzustellen und so ihren Interessen Rechnung zu tragen (Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - NZA 2006, 607, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 c (2) der Gründe).

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Die Normen der in solchen Anerkennungstarifverträgen in Bezug genommenen Verbandstarifverträge entfalten daher auch normative Wirkung für die davon betroffenen Arbeitsverhältnisse im Unternehmen oder Betrieb des nicht verbandsangehörigen Arbeitgebers (Senat 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 -BAGE 40, 327, 332).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der durch den Anerkennungstarifvertrag und die in Bezug genommenen Tarifverträge geschaffene Rechtszustand insgesamt kraft Nachwirkung bestehen, wenn der Anerkennungstarifvertrag abläuft; Änderungen der in Bezug genommenen Tarifnormen wirken nicht mehr auf die vom Anerkennungstarifvertrag kraft Nachwirkung erfassten Arbeitsverhältnisse ein (Senat 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 343 f.; 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367, 377).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der durch den Anerkennungstarifvertrag und die in Bezug genommenen Tarifverträge geschaffene Rechtszustand insgesamt kraft Nachwirkung bestehen, wenn der Anerkennungstarifvertrag abläuft; Änderungen der in Bezug genommenen Tarifnormen wirken nicht mehr auf die vom Anerkennungstarifvertrag kraft Nachwirkung erfassten Arbeitsverhältnisse ein (Senat 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 343 f.; 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367, 377).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Darüber hinaus galten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages im Bereich der niedersächsischen Metallindustrie nicht nur ein Lohn- und ein Manteltarifvertrag, sondern noch weitere Tarifverträge, zB der Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 (vgl. dazu BAG 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 129 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 64).
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Für den Kläger können sich daher aus nachfolgenden Änderungen der Lohntarifverträge wie auch der sonstigen Verbandstarifverträge keine Ansprüche mehr ergeben (vgl. dazu nur Senat 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 584/97

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf tarifliche Urlaubsbestimmungen

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist unter Anwendung der seit dem 1. Januar 2002 in § 305c Abs. 2 BGB normierten, jedoch bereits vorher auch für das Arbeitsrecht anerkannten Unklarheitenregel (zB BAG 17. November 1998 - 9 AZR 584/97 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 11) davon ausgegangen, dass bei der der Gleichstellung generell zu Grunde liegenden soziotypischen Konstellation von als berechtigt anzuerkennenden Zweifeln iSv. § 305c Abs. 2 BGB nicht ausgegangen werden kann (19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 289 f.).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    Für die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung kann und muss ferner auch die vertragliche Praxis herangezogen werden, weil diese für den Fall der Einvernehmlichkeit Rückschlüsse auf den Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässt (Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185).
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05
    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig als Gleichstellungsabrede auszulegen (zB 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, jeweils mwN).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2005 - 7 Sa 669/04

    Gleichstellungsabrede - dynamische Bezugnahmeklausel

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    (a) Ein späteres Verhalten der Klägerin kann nicht zur Auslegung des Arbeitsvertrags herangezogen werden, weil es keine Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 18; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Das hat der Senat bereits mehrfach ausführlich begründet (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 1 c cc der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 99, 10, 17; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 20, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; jew. mwN).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    a) Bei der Bezugnahmeklausel handelt es sich - worüber zwischen den Parteien kein Streit besteht - um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 BGB, so dass die §§ 305 ff. BGB anzuwenden sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 27, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 289 f.; ebenso 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 40, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    c) Die zu dieser Rechtsfolge führende Auslegungsregel ist auch dann maßgebend, wenn die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nicht auf dessen Verbandsmitgliedschaft zurückgeht, sondern auf einen zum Zeitpunkt des Arbeitsvertrags geltenden Anerkennungstarifvertrag (st. Rspr., BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 19; siehe weiterhin 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 30 ff.) .

    Auch insoweit hält der Senat für Altverträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002 aus Gründen des Vertrauensschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (siehe auch BAG 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    (1) Die Vertragspraxis kann insoweit zur Auslegung der Klausel herangezogen werden, wie sie Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 18; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2007 - 14 Sa 349/07

    Unbegründete Entgeltforderung bei arbeitsvertraglicher Gleichstellungsabrede und

    Im Übrigen hat sich auch während des Rechtsstreits keine der Parteien auf eine andere Sichtweise berufen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 - AP Nr. 9 zu § 2 TVG Firmentarifvertrag).

    Die Berufungskammer hat die Parteien bereits auf das einschlägige Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 - (AP Nr. 9 zu § 2 TVG Firmentarifvertrag) hingewiesen, sodass auf die dort gemachten Ausführungen zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.

    Der zuständige Senat des Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zu den sog. Altfällen zwischenzeitlich mehrfach bestätigt (vgl. Urteil vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 -, a.a.O.; zuletzt Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -, juris).

    Für den Kläger können sich daher aus nachfolgenden Änderungen der Lohnabkommen wie auch der sonstigen Verbandstarifverträge keine Ansprüche mehr ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 661/01 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; zum Anerkennungstarifvertrag: BAG, Urteil vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 - a.a.O.).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 15. März 2006 (- 4 AZR 132/05 - AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9) selbst den Verweis auf die "gültigen Tarifverträge" nur deshalb als dynamische Verweisung gelten lassen, weil der gewählte Plural angesichts der konkreten Umstände hierauf einen deutlichen Hinweis lieferte (aaO Rn. 25).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 ABR 21/08

    Betriebsübergang - Firmentarifvertrag

    Bei der Einzelrechtsnachfolge im Sinne von § 613a Abs. 1 BGB kann die Fortgeltung eines Firmentarifvertrages nicht durch den bloßen Betriebsübergang begründet werden (Senat 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 20, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9).

    Sie kann auch nicht als Eigenschaft der Arbeitgeberstellung angesehen werden, die mit dieser nach § 613a Abs. 1 BGB auch bei einer Einzelrechtsnachfolge auf den Erwerber übergeht (vgl. Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 17; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 20, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 2 Rn. 158; HWK/Henssler 3. Aufl. TVG § 3 Rn. 47; Staudinger/Annuß (2005) BGB § 613a Rn. 253; MünchKomm/BGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 613a Rn. 130; Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 106; ErfK/Preis 9. Aufl. BGB § 613a Rn. 113; Kania DB 1994, 529, 534; RGRK/Ascheid BGB § 613a Rn. 185; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. Teil E Rn. 96; Hromadka/Maschmann/Wallner Der Tarifwechsel Rn. 337; Winzer Beeinflussung der Tarifgeltung durch den Arbeitgeber S. 192).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Weiter stützt sich das Landesarbeitsgericht zu Recht auf die bisherige Vertragspraxis, die jedenfalls dann zur Auslegung der Klausel herangezogen werden kann, wenn sie - wie hier - Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. BAG 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Diese Ausnahme betrifft nicht arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, durch die auf Tarifverträge verwiesen wird (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 40, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 27, BAGE 116, 326, 334; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 289 f.; unklar 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 176 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 4, in der es in der Sache aber darum geht, dass die Verweisung in einem Tarifvertrag auf eine andere rechtliche Regelung nicht der Kontrolle nach § 305c Abs. 1 BGB unterliegt).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 822/06

    Werkdienstwohnung - Rechtsnatur - Minderung

  • LAG Nürnberg, 25.02.2009 - 4 Sa 435/08

    Gleichstellungsabrede - Anerkennungstarifvertrag - Kündigung

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • LAG München, 29.01.2009 - 3 Sa 868/08

    ERA-Strukturkomponente

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • LAG München, 29.01.2009 - 3 Sa 869/08

    ERA-Strukturkomponente - Anspruch auf ERA-Einmalzahlung aufgrund

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 Sa 12/10

    Bezugnahme auf Teilbereiche des Tarifvertrags - Gleichstellungsabrede

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 925/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT -

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Sachsen, 24.09.2015 - 1 Sa 155/15

    Unbegründete Differenzlohnklage einer Verkäuferin bei Gewerkschaftsbeitritt im

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 10 Sa 59/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 48/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

  • LAG München, 27.09.2007 - 4 Sa 467/07

    Lohnerhöhung

  • LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1177/09

    Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 44/15
  • LAG Hessen, 18.03.2010 - 17 Sa 1178/09

    Zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem vereinbarten, aber noch nicht

  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 688/07

    Sondervergütungsansprüche

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13

    Anerkennungstarifvertrag - Bezugnahmeklausel - betriebliche Übung -

  • LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10

    Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel - statische Verweisung auf

  • LAG Düsseldorf, 20.07.2010 - 17 Sa 317/10

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei fehlender Tarifbindung; unbegründete

  • ArbG Stuttgart, 02.10.2008 - 1 Ca 3100/08

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

  • ArbG Detmold, 01.02.2012 - 1 Ca 1345/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

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