Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3661
BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89 (https://dejure.org/1989,3661)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 4 AZR 139/89 (https://dejure.org/1989,3661)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 (https://dejure.org/1989,3661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von wissenschaftlichen Assistenten - Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe - Vergütungsregelung des Absenkungserlasses als Gegenstand des Arbeitsverhältnisses - Rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Wissenschaftlicher Assistent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
    Im Zeitraum ihrer Nachwirkung konnten demgemäß nach § 4 Abs. 5 TVG bei neubegründeten Arbeitsverhältnissen abweichende, auch ungünstigere Abmachungen getroffen werden (BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Rechtsgrundsatz liegt nur dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 50, 258, 274 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

    Zudem kommt dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich des Arbeitsentgelts nur subsidiäre Bedeutung zu, weil insoweit neben tariflichen Bestimmungen, die vorliegend nicht eingreifen, die Vertragsfreiheit Vorrang hat (BAGE 50, 258, 274 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).

  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Hochschule - Wissenschaftliche Assistenten -

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
    Zur Auslegung der tariflichen Bestimmung kann allerdings nicht mehr der entsprechende Begriff des Hochschulrechts herangezogen werden, vielmehr muß geprüft werden, bei welcher Gruppe von Hochschulangehörigen die früher "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" materiell kennzeichnenden Voraussetzungen vorliegen (BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL).

    Solange die Tarifvertragsparteien die tarifliche Bestimmung nicht dem geltenden Hochschulrecht anpassen, ist vielmehr in Übereinstimmung mit dem Urteil des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
    Arbeitsrechtliche Bedeutung kann er nur gewinnen, wenn er durch arbeitsvertragliche Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
    Anhaltspunkte dafür, daß § 3 g BAT in bezug auf Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten mit Wissen und Wollen der Tarifvertragsparteien stets so ausgelegt wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung), daß diese Bestimmung generell nicht auf wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne des geltenden Hochschulrechts angewendet wird, sind - wie gerade die Praxis im Lande Rheinland-Pfalz zeigt - nicht vorhanden.
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
    Zum damaligen Zeitpunkt hatte der Begriff mithin in der Rechtsterminologie einen vorgegebenen Inhalt, so daß bei der Tarifauslegung davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien ihn mit diesem Inhalt verwendet und angewendet wissen wollen (BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Wissenschaftliche Mitarbeiter hingegen unterfallen dem persönlichen Geltungsbereich des BAT (vgl. Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 575/99 - BAGE 98, 98 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 19), es sei denn, ihre Stellung und Aufgaben sowie die Zielsetzung ihrer Beschäftigung entsprechen dem, was früher für Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat (zu dem Begriff des "Verwalters von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" vgl. Senat 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - ZTR 1989, 396).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Damit muß davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft ursprünglich und auch nach wie vor mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen wollen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht).

    Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 575/99

    Apotheker in der Hochschullehre

    Wissenschaftliche Mitarbeiter verbleiben trotz dieser Änderungen im persönlichen Geltungsbereich des BAT/BAT-O, es sei denn, ihre Stellung und Aufgaben sowie die Zielsetzung ihrer Beschäftigung entsprechen dem, was früher für Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat (ua. BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - ZTR 1989, 396).
  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 562/89

    Eingruppierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft - Wissenschaftliche Hilfskraft

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL - davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

    Wie der Senat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 4 AZR 139/89 -) im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

    Damit muß davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskraft ursprünglich und auch nach wie vor mit dem beschriebenen Inhalt verwendet und angewandt wissen wollen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Saarland, 29.11.1995 - 2 Sa 76/95

    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung - Teilzeitarbeit - vorübergehende

    Solange die Tarifvertragsparteien die Vorschrift des § 3 Buchst. g BAT nicht dem geltenden Hochschulrecht angepasst haben, ist davon auszugehen, dass jedenfalls diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter im Sinne des § 53 HRG von dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, die überwiegend eine Funktion ausüben, die der Funktion eines der in § 3 Buchst. g genannten Angestellten entspricht (vgl. BAG vom 25.1.1979, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL und BAG vom 14.6.1989, ZTR 1989, 396).
  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 575/89

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung über die Anrechnung von Dienstzeiten

    Wie der Senat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 4 AZR 139/89 -) im einzelnen ausgeführt hat, ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1979 (- 3 AZR 363/77 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL) davon auszugehen, daß diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des BAT ausgenommen sind, bei denen Stellung, Aufgaben und Zielsetzung der Beschäftigung materiell dem entsprechen, was früher für die Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten gegolten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht