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   BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84   

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BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 (https://dejure.org/1985,555)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 (https://dejure.org/1985,555)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 (https://dejure.org/1985,555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Küchenmeisters bei der Bundeswehr - Ermittlung der Tätigkeitsmerkmalen bei Leitung eines Küchenbetriebes - Vergleich mit den Tätigkeitsmerkmalen für Meister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a
    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 17
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Davon ausgehend hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr eine unbewußte Tariflücke angenommen, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung diese Tätigkeitsmerkmale auch auf Angestellte angewendet, bei deren Tätigkeiten es sich nicht um unmittelbare und eigentliche Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne gehandelt hat, z. B. auf Dokumentare, Güteprüfer bei der Bundeswehr, Angestellte mit Dokumentationsaufgaben oder Aufgaben im Naturschutz, auf Ausbilder von Kanzleilehrlingen bei einem großen Amtsgericht, auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität sowie auf Angestellte, die Illustrationen veterinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher herstellen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen, selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Bundeswehr der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehören (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daran ändert sich entgegen der von der Beklagten in der Berufungsinstanz vorgetragenen Auffassung nichts, wenn man berücksichtigt, daß nach der Verkündung des ersten Senatsurteils zur Eingruppierung der Küchenleiter nach den Tätigkeitsmerkmalen für Meister (BAG Urteil vom 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 -, BAG 32, 364 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT für Meister und technische Angestellte mit besonderen Aufgaben, durch den die Tätigkeitsmerkmale für Meister neu gefaßt und dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt wurden, am 18. April 1980 abgeschlossen haben.

    Diese Voraussetzungen treffen für den Küchenleiter und Küchenmeister nicht zu (BAG 32, 364, 370 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Tätigkeitsmerkmale, die nur im Bereiche der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gelten, können daher nicht - auch nicht entsprechend - auf Angestellte im Bundesdienst - wie den Kläger - angewendet werden (vgl. auch BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Schließlich scheidet auch eine Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Küchenbuchhalter aus, weil der Küchenbuchhalter im tariflichen Sinne mit dem eigentlichen Küchenbetrieb nichts zu tun hat (vgl. BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Hingegen hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung die Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z. B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Erlasse können nur dann zivilrechtliche Bedeutung erlangen, wenn sie einzelvertraglich vereinbart sind (BAG 32, 364, 372 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Davon ausgehend hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr eine unbewußte Tariflücke angenommen, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung diese Tätigkeitsmerkmale auch auf Angestellte angewendet, bei deren Tätigkeiten es sich nicht um unmittelbare und eigentliche Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne gehandelt hat, z. B. auf Dokumentare, Güteprüfer bei der Bundeswehr, Angestellte mit Dokumentationsaufgaben oder Aufgaben im Naturschutz, auf Ausbilder von Kanzleilehrlingen bei einem großen Amtsgericht, auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität sowie auf Angestellte, die Illustrationen veterinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher herstellen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen, selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Bundeswehr der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehören (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Voraussetzungen treffen für den Küchenleiter und Küchenmeister nicht zu (BAG 32, 364, 370 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Tätigkeitsmerkmale, die nur im Bereiche der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gelten, können daher nicht - auch nicht entsprechend - auf Angestellte im Bundesdienst - wie den Kläger - angewendet werden (vgl. auch BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Schließlich scheidet auch eine Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Küchenbuchhalter aus, weil der Küchenbuchhalter im tariflichen Sinne mit dem eigentlichen Küchenbetrieb nichts zu tun hat (vgl. BAG 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Hingegen hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung die Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß die Ausbildung und Tätigkeit der Köche derjenigen sonstiger Meister (z. B. Metzger und Bäcker) nach Art, Zielsetzung und Funktion vergleichbar sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Erlasse können nur dann zivilrechtliche Bedeutung erlangen, wenn sie einzelvertraglich vereinbart sind (BAG 32, 364, 372 f. = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Daher liegt im Bereich der Vergütungsordnung des BAT eine bewußte Tariflücke nur dann vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - und vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Davon ausgehend hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr eine unbewußte Tariflücke angenommen, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung diese Tätigkeitsmerkmale auch auf Angestellte angewendet, bei deren Tätigkeiten es sich nicht um unmittelbare und eigentliche Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne gehandelt hat, z. B. auf Dokumentare, Güteprüfer bei der Bundeswehr, Angestellte mit Dokumentationsaufgaben oder Aufgaben im Naturschutz, auf Ausbilder von Kanzleilehrlingen bei einem großen Amtsgericht, auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität sowie auf Angestellte, die Illustrationen veterinärmedizinisch-anatomischen Inhalts für Fachbücher herstellen (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist die Heranziehung der allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst dann rechtlich nicht mehr möglich, wenn die Aufgaben des Angestellten zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Behörden, Dienststellen und Institutionen keinen unmittelbaren Bezug mehr haben und fachlich einem anderen, selbständigen Aufgabengebiet zugehören, wie das bei Küchenleitern der Bundeswehr der Fall ist, bei denen die geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen zum handwerklich-wirtschaftlichen Bereich gehören (vgl. BAG 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hingegen hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung die Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Größe der Arbeitsstätte kann sich vielmehr auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Die Größe der Arbeitsstätte kann sich vielmehr auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT).

    Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst bestimmen kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen) und hierzu auch die entsprechenden Tatsachenfeststellungen vorliegen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als e i n Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 -, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1089/78
    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Davon ausgehend hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr eine unbewußte Tariflücke angenommen, die die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen haben (vgl. BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hingegen hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung für die Eingruppierung der Küchenleiter der Bundeswehr zur Lückenausfüllung die Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen, die mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (vgl. BAG 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1089/78 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Hierbei muß es sich um eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit handeln oder um eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden (BAG Urteil vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Nach der Senatsrechtsprechung genügt es für die Eingruppierung als Handwerksmeister, wenn der Handwerksmeister in einer artverwandten Tätigkeit seines Berufs eingesetzt wird (BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 -, AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Die Subsumtion des Landesarbeitsgerichts unter den unbestimmten Rechtsbegriff der "großen Arbeitsstätte" ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist oder das Landesarbeitsgericht den zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriff bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat (BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
    Da der Begriff des Industriemeisters von den Tarifvertragsparteien nicht näher bestimmt wird und auch in der Rechtsterminologie keinen fest umrissenen Inhalt hat, ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen Begriff so angewendet wissen wollen, wie er im Wirtschaftsleben, woher er kommt, verstanden wird und damit den Anschauungen der beteiligten Berufskreise entspricht (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 382/82
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I - Allgemeiner Teil) sind deswegen nicht anwendbar, weil es bei dem Leiter einer Küche an einem Bezug zu den ursprünglichen und eigentlichen Aufgaben der Verwaltung fehlt und die bei den Küchenleitern geforderten Fachkenntnisse und Erfahrungen vorwiegend dem handwerklich-wirtschaftlichen Bereich zugehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 68 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Küchenbuchhalter aus dem Teil III L Abschnitt XIV der Vergütungsordnung scheiden schon deswegen aus, weil sie ausschließlich im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung gelten und es diese spezielle Tätigkeit, die der des früheren Fouriers entspricht, auch nur dort gibt (vgl. BAGE 32, 364, 371 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unmittelbar können schließlich mit dem Landesarbeitsgericht für den Kläger auch nicht die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Meister herangezogen werden, weil dessen Aufgaben weder im juristischen noch im fachbezogenen Sinne eigentliche handwerkliche Aufgaben sind (BAGE 32, 364, 372 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 17, 25 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 70 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei äußert das Landesarbeitsgericht Zweifel, ob es sich im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung um eine unbewußte (BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder nunmehr eine bewußte Tariflücke handelt.

    Diese Merkmale sind dann mit dem Landesarbeitsgericht zur Lückenausfüllung heranzuziehen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 17, 22 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dabei kommen, weil er nicht über eine Prüfung als Küchenmeister verfügt, zugunsten des Klägers nur die Merkmale für Funktionsmeister in Betracht, während diejenigen für Handwerksmeister heranzuziehen wären, wenn er geprüfter Küchenmeister wäre (vgl. das Urteil des Senats BAGE 48, 17, 29 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 236/85

    Eingruppierung eines Küchenmeisters einer Truppenküche

    Das Landesarbeitsgericht hat damit zutreffend die ständige Rechtsprechung des Senats berücksichtigt, wonach die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Das Landesarbeitsgericht ist ferner von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die Vergütungsordnung des BAT für Küchenmeister in Truppenküchen der Bundeswehr, denen - wie vorliegend nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts dem Kläger - die Leitung der Truppenküche obliegt, eine durch die Gerichte für Arbeitssachen auszufüllende Tariflücke enthält, zu deren Schließung die Tätigkeitsmerkmale für Meister heranzuziehen sind, wie sie mit Wirkung vom 1. April 1980 dem Teil II der Anlage 1 a zum BAT als Abschnitt Q angefügt sind (BAG 32, 364 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 547/83 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Küchenmeister mit Küchenmeisterprüfung sind im Wege der Lückenausfüllung wie Handwerksmeister einzugruppieren, da durch die Küchenmeisterprüfung eine mit der durch die Meisterprüfung im Handwerk vergleichbare Qualifikation nachgewiesen wird (BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit dieser Auffassung hat sich der Senat im Urteil vom 23. Januar 1985 (- 4 AZR 14/84 -, AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nochmals eingehend auseinandergesetzt und darauf verwiesen, daß aus den Eingruppierungsregelungen der Anlage 1 a zum BAT der Wille der Tarifvertragsparteien deutlich wird, alle Angestellten-Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes erschöpfend zu erfassen.

  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 274/86

    Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG

    Damit hat das Landesarbeitsgericht mit Recht darauf Bedacht genommen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Leitungstätigkeit eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist (BAGE 48, 17 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

    Dies ist beispielsweise zu bejahen, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (BAGE 48, 17 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    Damit stellt sich die gesamte Tätigkeit der Klägerin als ein großer Arbeitsvorgang dar (vgl. BAG 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 164/83

    Eingruppierung eines Küchenleiters einer Truppenküche

    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der Leitungstätigkeiten regelmäßig nur als e i n Arbeitsvorgang angesehen werden können (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat nach erneuter Überprüfung festgehalten (BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Küchenleiter der Bundeswehr mit Küchenmeisterprüfung sind zwar entgegen der Auffassung des Klägers keine Industriemeister im tariflichen Sinne, sie sind aber im Wege der Lückenausfüllung nach den Tätigkeitsmerkmalen für Meister des Teils II Abschnitt Q der Anlage 1 a zum BAT aus folgenden Gründen wie Handwerksmeister einzugruppieren (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen):.

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Damit entspricht die vorstehende Beurteilung der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Diese Beurteilung entspricht der der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 547/83

    Eingruppierung: Küchenmeister mit Aufsicht über Küchenhelfer als "sonstige

    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der Leitungstätigkeiten regelmäßig nur als e i n Arbeitsvorgang angesehen werden können (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat nach erneuter Überprüfung festgehalten (BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 98/17

    Eingruppierung eines Waffenmechanikermeisters bei der Bundespolizei

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (vgl. zu VergGr. V c BAT Fallgruppe 2: BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 37, zitiert nach juris).

    Bei einer Meistertätigkeit kann es sich um eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit handeln oder um eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden (BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 32, 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - Rn. 41, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18

    Eingruppierung, EG 9a, Waffenmechanikermeister, Bundespolizei

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 163/83

    Eingruppierung eines Küchenleiters einer Truppenküche

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13

    Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 482/94

    Eingruppierung einer leitenden Krankengymnastin

  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 318/01

    Eingruppierung eines "sonstigen Angestellten"; Erfordernis einer abgeschlossenen

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 165/94

    Eingruppierung eines Nebenstellenleiters

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 140/89

    Eingruppierung: Schiffsführer

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 57/16

    Eingruppierung eines Schichtmeisters in der Flämmerei aufgrund des

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 595/88

    Eingruppierung: Grabungstechniker - Begriff der - großen - Grabung

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 770/93

    Eingruppierung von Angestellten im Fernmeldebetriebsdienst - Auslegung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 571/89

    Bestimmung der Funktion von Tätigkeitsbeispielen in tariflichen Vergütungsgruppen

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 83/88

    Eingruppierung einer laborleitenden medizinisch-technischen Assistentin nach BAT

  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
  • BAG, 27.07.1988 - 4 AZN 348/88
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