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   BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76   

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BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76 (https://dejure.org/1977,748)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1977 - 4 AZR 142/76 (https://dejure.org/1977,748)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 (https://dejure.org/1977,748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Politische Treuepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 247
  • NJW 1978, 69
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334- [372 ff.]) die Ableistung vergleichbarer Ausbildungen bzw. Vorbe reitungsdienste im Angestelltenverhältnis nicht nur rechtlich möglich, sondern unter Umständen sogar ausdrücklich zu ermöglichen, soweit diese rechtliche Möglichkeit nach der bisherigen Rechtslage noch nacht bestand.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    4. Schließlich verkennt die Klägerin in diesem Zusammenhang, daß ohnehin im Bereiche des gesamten öffentlichen Dienstes die Ämterwahl und Ämterausübung bei Beamten und Angestellten unter dem Spezialvorbehalt des Art. 33 steht und insoweit daher Art. 12 GG gegenüber Art. 33 GG als der spezielleren Verfassungsnorm zurückzutreten hat (vgl. BVerfGE 7, 377 C3981 sowie 39» 334 C369] und BAG 23, 1ol = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG; Maunz-DürigaaO, Art. 12 Rdnr. 116 und Art. 33 Rdnr. 15) H e rz o g -S c h o k k.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    Mithin hat der einzelne Bewerber für ein wie immer geartetes öffentliches Amt auch aus Art. 33 Abs. 2 GG nur ein verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Anrecht darauf, allein nach den drei vorbezeichneten rechtlichen Kriterien ausgewählt zu werden, wobei im übrigen der einstellenden Behörde - freilich unter Ausschluß der Willkür - ein breites Ermessen einzuräumen ist (vgl. BVerwGE 2, 151 [153] sowie 15, 3 C53» auch BAG AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG sowie BGHZ 23, 36 [42]).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    Mithin hat der einzelne Bewerber für ein wie immer geartetes öffentliches Amt auch aus Art. 33 Abs. 2 GG nur ein verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Anrecht darauf, allein nach den drei vorbezeichneten rechtlichen Kriterien ausgewählt zu werden, wobei im übrigen der einstellenden Behörde - freilich unter Ausschluß der Willkür - ein breites Ermessen einzuräumen ist (vgl. BVerwGE 2, 151 [153] sowie 15, 3 C53» auch BAG AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG sowie BGHZ 23, 36 [42]).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht aus dem zuvor gewürdigten Verhalten der Klägerin auch den weiteren Schluß gezogen, daß die angefochtene -Kündigung weder aus Gründen des § 138 BGB noch aus solchen des § 24-2 BGB unwirksam ist, soweit aus der zuletzt genannten Bestimmung überhaupt für noch keinen Kündigungsschutz genießende Arbeitnehmer ein Unwirksamkeitsgrund, etwa wegen Willkür oder eines "venire contra factum proprium" auf Seiten des Arbeitgebers, hergeleitet werden kann (vgl. dazu BAG 8, 132 [14o] = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung; Hueck, aaO, Einleitung S. 54- ff.).
  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76
    Wie die Vorinstanzen mit Recht annehmen, erschöpft sich nämlich ein Arbeitsverhältnis schon in privatrechtlichen Bereiche nicht in den beiderseitigen, in § 611 BGB geregelten Hauptrechten und Hauptpflichten, sondern erzeugt darüber hinaus noch weitere privatrechtliche Rechte und Pflichten wie z.B. die Ansprüche auf Gewährung von Urlaub, Zeugniserteilung usw. Außerdem ergeben sich aus dem rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses jeweils Auswirkungen auf dem Ge biete des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Arbeitsverwaltungsrechts (vgl. Urteil des Senats vom 1. April 1976 - 4 AZR 96/75 [demnächst] AP Nr. 34- zu § 138 BGB, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Damit steht diese Argumentation im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das auch unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten darauf abstellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG zu III 1 c der Gründe; BAGE 29, 247, 257 f. [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3, aaO, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5, aaO, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Das Bundesarbeitsgericht hat (auch) unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten zunächst immer darauf abgestellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 c der Gründe; BAGE 29, 247, 257 f. [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteile vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 der Gründe und vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a bb der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen

    a) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, der beklagte Freistaat könne seinen Vorbereitungsdienst für Studienreferendare für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) als auch privatrechtlich in einem arbeitsrechtlichen und nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegenden Ausbildungsverhältnis ausgestalten (BAG 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 253 f.; 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210, 213 f.).

    Deshalb ist der Vorbereitungsdienst auch Ausbildungsstätte iSd. Art. 12 Abs. 1 GG, was bei der Würdigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung angemessen mitberücksichtigt werden muß (BAG 20. Juli 1977 aaO; BVerwG 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267, 270).

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Die Ausübung des Kündigungsrechts wäre rechtsmißbräuchlich und damit unzulässig, wenn die Klägerin zum Zeitpunkt der Kündigung (14. Oktober 1981) gegen den beklagten Landkreis aufgrund des Art. 33 Abs. 2 GG einen Anspruch auf Einstellung als Sozialarbeiterin gehabt hätte und der Beklagte sie deshalb sogleich mit dem Ablauf der Kündigungsfrist wieder hätte einstellen müssen (vgl. BAG 29, 247, 256 f. = AP Nr. 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 1 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Das Bundesarbeitsgericht hat unter dem Gesichtspunkt einer Personenbedingtheit für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen politischer Aktivitäten zunächst immer darauf abgestellt, welche vertraglich vereinbarten Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen, welche staatliche Aufgabenstellung der öffentliche Arbeitgeber wahrzunehmen hat und welches Aufgabengebiet, von dem Arbeitnehmer zu bearbeiten ist (so BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; BAGE 29, 247, 257 [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76] = AP Nr. 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteile vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG und vom 6. Juni 1987 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags kann auch gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sogleich hätte wieder einstellen müssen (Senatsurteil vom 27. Oktober 1983, a.a.O., zu III 3 der Gründe; vgl. auch für den Fall einer nicht dem KSchG unterliegenden Kündigung BAGE 29, 256 [BAG 20.07.1977 - 4 AZR 142/76]; 51, 247 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]= AP Nr. 3 und 23 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Dies gilt auch dann, wenn die Eignungsanforderungen bei Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst je nach den Anforderungen des konkreten Amtes nur abgestuft zur Geltung kämen, wie dies in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertreten wird (vgl. BAG, Urteile vom 31. März 1976 - BAG 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62, 69; vom 20. Juli 1977 - BAG 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 258; vom 13. Oktober 1988 - BAG 6 AZR 144/85 - NJW 1989, 2562, 2563).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese,

    Dies gilt auch dann, wenn die Eignungsanforderungen bei Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst je nach den Anforderungen des konkreten Amtes nur abgestuft zur Geltung kämen, wie dies in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertreten wird (vgl. BAG, Urteile vom 31. März 1976 - BAG 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62, 69; vom 20. Juli 1977 - BAG 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 258; vom 13. Oktober 1988 - BAG 6 AZR 144/85 - NJW 1989, 2562, 2563).
  • LAG Berlin, 27.07.1990 - 6 Sa 45/90

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Offenlegung transsexueller Prägung

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  • BAG, 16.12.1981 - 7 AZR 558/79
    In seiner Begründung hat sich das Berufungsgericht ausschließlich auf das Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - (BAG 29, 247 = AP Nr. 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG) gestützt.

    Zwar ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - (aaO) zu Recht davon aus gegangen, daß es einen schweren Verstoß gegen die Dienst pflichten darstellen kann, wenn ein angestellter Lehrer minderjährige Schüler in eine Auseinandersetzung mit der Schulbehörde mit eindeutig politischem Hintergrund hinein zieht und somit politisch beeinflußt.

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 321/76
    Die erforderliche Eignung für eine Lehrtätigkeit bezieht sich nicht nur auf die fachlichen Voraussetzungen und die formelle Qualifikation, sondern auch auf charakterliche Eigenschaften und die Bereitschaft, die gesetzlichen Gebote, insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung zu achten und zu wahrei und den ihr anvertrauten Schülern glaubwürdig die Grundwerte unserer Verfassung zu vermitteln (vgl. BAG AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG [zu III 1 d - e der Gründe], auch BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [zu III 4 der Gründe], beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Vierten Senates vom 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - [zu IV der Gründe]).

    Die politische Treuepflicht von Angestellten des öffentlichen Dienstes besteht bereits nach § 8 BAT, ohne daß es darauf ankommt, ob das Gelöbnis nach § 6 BAT abgelegt worden ist (vgl. BAG vom 20. Juli 1977 - aaO).

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 332/86

    Anspruch eines Lehrers auf Abschluss eines halben BAT-Vertrages - Schaffung von

  • LAG Berlin, 22.04.1991 - 9 Sa 6/91

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Ärzte in Weiterbildung

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
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