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   BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70   

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BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70 (https://dejure.org/1971,1078)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1971 - 4 AZR 147/70 (https://dejure.org/1971,1078)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 (https://dejure.org/1971,1078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten - Arbeitswissenschaftliche Begutachtung - Eingruppierung nach BAT - Tarifliche Mindestvergütung - Haushaltspln - Stellenplan - Besoldung vergleichbarer Beamter - Übertarifliche Vergütung - Abgeschlossene ...

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70
    Sodann hätte weiter ausgeführt werden müssen, daß und warum der Bearbeitung dieser Fälle das abgeschlossene Hochschulstudium des Klägers adäquat ist» Diese Prüfung und die dementsprechende Subsumtion der Tätigkeit des Klägers wird das Landesarbeitsgericht noch vorzunehmen haben, weil es grundsätzlich Sache des Tatsachengerichts ist, im Rahmen seines Beurteilungsspielraums auch eine-einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit unter den unbestimmten Rechtsbegriff der "entsprechenden Tätigkeit1' unterzuordnen (vgl» BAG 4, 152 = AP Nr» 18 zu § 5 TO.A).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    zum BAT nicht ankommt (vgl. das Urteil des Senats vom 15 Februar 1971 - 4 AZR 147/70 -, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Arbeits- und Beamtenverhältnisse unterscheiden sich so wesentlich voneinander, daß sie miteinander nicht verglichen werden können (BAG Urteil vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 31, 364 = AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03

    "Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um

    Vorab ist festzuhalten, dass Arbeits- und Beamtenverhältnisse sich so wesentlich voneinander unterscheiden, dass sie miteinander nicht verglichen werden können (BAG, Urteil vom 15.02.1971, 4 AZR 147/70, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT, Urteil vom 17.10.1992, 10 AZR 306/91, AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06

    Eingruppierung einer Rechtspflegerin

    Denn diese Angestellten könnten fehlerhaft eingruppiert sein (st. Rspr. des Senats, zB 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 38).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

    Dem Angestellten steht hingegen nach den tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Vorgaben ein Vergütungsanspruch zu ohne Rücksicht darauf, ob dieser durch den Stellen- oder Haushaltsplan gedeckt ist (BAG - 4 AZR 147/70 -, Urteil vom 15.02.1971, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 34, 250, 257 [BAG 12.11.1980 - 4 AZR 779/78] = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

    Jedwede Erwägungen der Gleichstellung können auch nicht darüber hinwegheben, dass sich Arbeits- und Beamtenverhältnisse so wesentlich voneinander unterscheiden, dass sie miteinander nicht verglichen werden können (BAG, Urteil vom 15.02.1971, 4 AZR 147/70 AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT, Urteil vom 17.10.1992, 10 AZR 306/91, AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Niedersachsen, 14.10.2019 - 8 Sa 989/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Darlegungslast im

    aa) Im öffentlichen Dienst kann hinsichtlich der Vergütung unbedenklich zwischen Beamten und Arbeitnehmern unterschieden werden, da Arbeits- und Beamtenverhältnisse nicht miteinander zu vergleichen sind (BAG vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - juris Rn. 63; vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - juris Rn. 31; vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - juris Rn. 29; vom 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - juris Rn. 11) .
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 464/93

    Anforderungen an die tarifliche Eingruppierung einer staatlich anerkannten

    Soweit die Klägerin darauf verweist, daß Lehrer an Sonderschulen für die Dauer ihrer ausschließlichen Verwendung in dieser Schulform eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage von 125, 00 DM erhalten, kann damit die von der Klägerin geforderte vergütungsmäßige Gleichstellung von Sportlehrern an Grund- und Hauptschulen einerseits und Realschulen andererseits nicht begründet werden, denn einmal gelten im Besoldungsrecht der Beamten andere Maßstäbe als in dem tariflichen Vergütungsrecht der Angestellten (BAG Urteile vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT); zum anderen verlangt die Klägerin mehr als eine Zulage, nämlich die Anhebung ihrer Vergütung um eine Vergütungsgruppe.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 513/93
    Soweit die Klägerin darauf verweist, daß Lehrer an Sonderschulen für die Dauer ihrer ausschließlichen Verwendung in dieser Schulform eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage von 125, 00 DM erhalten, kann damit die von der Klägerin geforderte vergütungsmäßige Gleichstellung von Sportlehrern an Grund- und Hauptschulen einerseits und Sonderschulen andererseits nicht begründet werden, denn einmal gelten in Besoldungsrecht der Beamten andere Maßstäbe als in den tariflichen Vergütungsrecht der Angestellten ( BAG Urteile vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT); zum anderen verlangt die Klägerin mehr als eine Zulage, nämlich die Anhebung ihrer Vergütung um eine Vergütungsgruppe.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 512/93
    Soweit die Klägerin darauf verweist, daß Lehrer an Sonderschulen für die Dauer ihrer ausschließlichen Verwendung in dieser Schulform eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage von 125, 00 DM erhalten, kann damit die von der Klägerin geforderte vergütungsmäßige Gleichstellung von Sportlehrern an Grund- und Hauptschulen einerseits und Realschulen andererseits nicht begründet werden, denn einmal gelten im Besoldungsrecht der Beamten andere Maßstäbe als in dem tariflichen Vergütungsrecht der Angestellten ( BAG Urteile vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT); zum anderen verlangt die Klägerin mehr als eine Zulage, nämlich die Anhebung ihrer Vergütung um eine Vergütungsgruppe.
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 291/91

    Gleichbehandlung innerhalb einer Dienststelle - Zulage an Arbeiter, bei

  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 305/91

    Anspruch eines technischen Angestellten auf Zahlung einer Stellenzulage nach Nr.

  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 304/91

    Anspruch eines Arbeiters auf Zahlung einer Zulage für Beamte der Bundeswehr und

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 25/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 28/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 24/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 26/84
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 292/91

    Gleichbehandlung innerhalb einer Dienststelle - Zahlung einer Zulage an Arbeiter

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 35/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 34/13

    Bundesangestelltentarifvertrag mit der IG Bergbau, Chemie, Energie;

  • LAG Hessen, 06.03.2014 - 5 TaBV 126/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 39/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 65/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 33/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 22/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 27/84
  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 363/83
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