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   BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00   

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https://dejure.org/2001,2148
BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00 (https://dejure.org/2001,2148)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 4 AZR 152/00 (https://dejure.org/2001,2148)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 (https://dejure.org/2001,2148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § ... 818 Abs. 3; ; MTV-DW 6. Dezember 1979 Ziff. 112.7; ; MTV-DW 6. Dezember 1979 Ziff. 811; ; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom 23. Dezember 1964 (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe IV; ; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom 23. Dezember 1964 (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe V; ; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom 23. Dezember 1964 (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenseitige Ansprüche nach rückwirkender Feststellung eines Arbeitsverhältnisses; Geltung und Beginn des Laufs der tariflichen Ausschlussfristen für die Ansprüche von Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Fälligkeit der Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlungen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3; Manteltarifvertrag der Deutschen Welle vom 6. 12. 1979 (MTV-DW) Ziff. 811
    Rückforderung überhöhter Honorarzahlungen nach rückwirkender Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Anwendung tariflicher Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 177
  • NZA 2002, 155
  • DB 2002, 326
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97

    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00
    Die rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses führt dazu, daß anstelle von Honorar nur Arbeitsentgelt geschuldet war (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349).

    Anstelle des (höheren) Honorars war das (niedrigere) Arbeitsentgelt zu zahlen (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349).

    Er ist auf Grund eigenen Verhaltens auch gehalten, auf der Grundlage eines Vergleichs der an ihn erbrachten Leistungen und der ihm arbeitsvertraglich zustehenden Leistungen (vgl. dazu: BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349) etwaige Rückforderungen zu prüfen.

  • LAG Köln, 25.01.2000 - 13 Sa 1650/98

    Umfang der Beschäftigung; Ordnungsgemäße tarifgerechte Eingruppierung; Ansprüche

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Januar 2000 - 13 Sa 1650/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).

    b) Der Rückzahlungsanspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 BGB fällt als "sonstiger Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" unter die Regelung der Ziff. 811 Abs. 2 Satz 1 MTV (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).

    Er muss nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 251 f.; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191 f.).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlungen und sämtlichen Vergütungsansprüchen.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, zu V 2 der Gründe mwN) kann der Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen, wenn der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt wird.

    Die rückwirkende Feststellung des Arbeitnehmerstatus führt dazu, daß die in dem Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbracht wurden, auch wenn sie aus Sicht der Parteien seinerzeit als Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgt sind (BAG 14. März 2001 aaO, zu V 3 der Gründe).

    Er muß nicht durch die Geltendmachung des Arbeitgebers gesondert auf dieses Risiko hingewiesen werden (BAG 14. März 2001 aaO, zu V 4 b der Gründe).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02

    Ausschlußfristen, Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

    In der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Vierten Senats vom 14. März 2001 (- 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177) hat das Bundesarbeitsgericht den Lauf der Ausschlußfrist für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers gerade nicht erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung des Arbeitsverhältnisses beginnen lassen.

    Allein die Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlung gemäß § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB werden erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis und kein freies Mitarbeiterverhältnis ist (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - AP BGB § 812 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 155, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16

    Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer gelten (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 23; BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 17; BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zu I 3 der Gründe; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 -).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Es hängt lediglich von der Wirksamkeit der Kündigung ab, ob die Vergütungsansprüche dem Grunde oder der Höhe nach begründet sind (vgl. für Streit über Arbeitnehmerstatus BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - zu I 2 b cc (3) der Gründe, BAGE 97, 177).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 11 Sa 157/08

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 23 Abs 1 KSchG - neue Angriffs- und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, hat der Kläger einer Eingruppierungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass sie die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllen (BAG vom 14.03.2001, 4 AZR 152/00, NZA 2002, 157 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 168/16

    Annahmeverzug - Auslegung einer Vergütungsvereinbarung - übliche Vergütung

    Dass ihm eine höhere Vergütung nach einer anderen Vergütungsgruppe zustände, hat der Kläger, der hierfür die Tatsachen darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - Rn. 42, zitiert nach juris), in keiner Weise dargetan.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - 7 Sa 246/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

    Dass ihm eine höhere Vergütung nach einer anderen Vergütungsgruppe zustände, hat der Kläger, der hierfür die Tatsachen darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - NZA 2002, 155, 157), nicht dargetan.
  • LAG Bremen, 19.06.2013 - 2 Sa 91/11
    Auf die Entscheidung des BAG vom 14.03.2001 (Az. 4 AZR 152/00 - AP Nr. 161 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) kann die Beklagte ihre Auffassung nicht stützen, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit ihrer Schadensersatzforderungen erst mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages eintritt.
  • LAG München, 24.04.2002 - 7 Sa 246/01

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

  • LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01

    Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 2 Ca 1366/18

    Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA, betragsmäßige oder stufengleiche

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