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   BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87   

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BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87 (https://dejure.org/1987,3093)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 4 AZR 153/87 (https://dejure.org/1987,3093)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 (https://dejure.org/1987,3093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Einziehung der Beiträge für Zusatzversorgung, Lohnausgleich und Urlaub gegen Betrieb der Säurebauindustrie - Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Verfahren für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    In gleicher Weise sind nach der Rechtsprechung des Senats auch Betriebe, deren spezifischer Betriebszweck auf die Einrichtung und Sicherung von Straßenbaustellen gerichtet ist, nicht den Straßenbaubetrieben im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 31 Verfahrens-TV zuzurechnen, obwohl es sich bei diesen Tätigkeiten um Nebenleistungen des Betriebes des Baugewerbes handeln kann, der mit der Durchführung von Straßenbauarbeiten befaßt ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sein Betrieb ist auch von seiner Einrichtung und Zweckbestimmung baulich geprägt, da Werkstoffe des Baugewerbes, entsprechende Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden eingesetzt werden (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Führt ein Betrieb, wie der des Beklagten, jedoch ausschließlich Vorbereitungs- und Abschlußarbeiten für Fliesenlegerbetriebe durch, so sind diese Tätigkeiten nicht den eigentlichen Fliesen-Verlegearbeiten zuzurechnen (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) und vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß unter Säurebau jedenfalls die Erstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, die der Produktion, Aufbewahrung oder Beseitigung chemischer Stoffe dienen, unter Verwendung von Werkstoffen, die gegen die chemischen Einflüsse resistent sind, zu verstehen ist.

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung davon aus, daß Betriebe, die überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV genannten Tätigkeiten ausführen, unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb oder ein Industriebetrieb im Sinne der tariflichen Bestimmungen des betrieblichen Geltungsbereichs des Verfahrens-TV vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Senats entscheidend zu berücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Unter Bauwerken versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 66, 31 und 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb oder ein Industriebetrieb im Sinne der tariflichen Bestimmungen des betrieblichen Geltungsbereichs des Verfahrens-TV vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Senats entscheidend zu berücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) und vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß unter Säurebau jedenfalls die Erstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, die der Produktion, Aufbewahrung oder Beseitigung chemischer Stoffe dienen, unter Verwendung von Werkstoffen, die gegen die chemischen Einflüsse resistent sind, zu verstehen ist.
  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Unter Bauwerken versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 66, 31 und 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
    Unter Bauwerken versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 66, 31 und 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    Ein solcher liegt vor, wenn die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt, für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und wenn es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).
  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist unter Säurebau jedenfalls die Erstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, die der Produktion, Aufbewahrung oder Beseitigung chemischer Stoffe dienen, unter Verwendung von Werkstoffen, die gegen die chemischen Einflüsse resistent sind, zu verstehen, ferner auch das, was als "Säureschutzbau" bezeichnet zu werden pflegt, also Tätigkeiten, die dazu dienen, konstruktive Sauteile durch Oberflächenbekleidungen mit chemisch widerstandsfähigen Schutzschichten zu schützen (vgl. BAG 27.08.1986 a.a.O.; BAG 29.08.1988 und 23.11.1988, AP Nr. 96 und 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 26.08.1987 - 4 AZR 153/87 - ).

    Das läßt sich nur so verstehen, daß die Betriebe ausgenommen werden sollen, die Säurebau industriell betreiben, während handwerklicher Säurebau vom Geltungsbareich erfaßt werden soll (vgl. BAG vom 26.08.1987 a.a.O.; Kammerurteile vom 21.10.1991 und 02.05.1994 a.a.O.).

    Denn die Durchführung von Arbeiten für einen bestimmen Kundenkreis nach jeweiligen Einzelaufträgen vorwiegend mit der Hand, wesentlich unterstützt durch handwerksspezifisches Werkzeug, ist Merkmal eines Handwerksbetriebs (vgl. BAG vom 26.08.1287 - 4 AZR 153/87 -).

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

    Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33).
  • LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91

    Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers nach den Sozialkassentarifverträgen

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  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

    Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97

    Baugewerbe - Säurebauindustrie

    Die Industrie ist durch Produktionsanlagen und -stufen sowie Absatzstrukturen gekennzeichnet (vgl. Brockhaus Enzyklopädie S. 569, 571), während bei einem Handwerksbetrieb, die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, diese Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat getätigt werden und es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vgl. BAG Urteile vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - und vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 33 und 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - n.v.).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 251/02

    Sozialkassen im Baugewerbe - Steinflächenveredelung - Steinmetzhandwerk

    Ein solcher liegt vor, wenn die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt, für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und wenn es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nv.; 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 - nv.).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Dies führte in bezug auf die Abgrenzung von Fliesenlegerbetrieben zu Betrieben des Säurebaus dazu, daß Betriebe, die sich allein mit der Herstellung säurefester Untergründe und der säurefesten Verfugung von Fliesen befaßten, ohne selbst Fliesen zu verlegen, nicht als Betriebe des Fliesenlegerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau angesehen werden konnten, sondern als Betriebe des Säurebaus nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommen waren (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 473/91

    Anforderungen an den Unterhalt eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d.

    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb im Sinne der tariflichen Bestimmungen vorliegt, ist entscheidend zu berücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - n.v.; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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