Rechtsprechung
   BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,801
BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83 (https://dejure.org/1985,801)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 4 AZR 154/83 (https://dejure.org/1985,801)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 (https://dejure.org/1985,801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere Vergütung - Eingruppierungserlasse des Kultusministeriums - Lehrtätigkeiten - Schuldienst der DDR - Bewährungsaufstieg - Übersiedler aus DDR - Eingruppierung eines Berufsschullehrers - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Anwendung es Eingruppierungserlasses Schuldienst in der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung mit einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis, daß sich das Arbeitsverhältnis nach den Eingruppierungserlassen des Kultusministeriums in ihrer jeweiligen Fassung richten soll, ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Vergütung zustehen soll, sofern sie die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt (im Anschluß an BAG 24.9.1980 4 AZR 744/78 = BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wenn die Parteien im übrigen in zulässiger Weise einzelvertraglich vereinbart haben, daß sich - nach der inzwischen gefestigten Übung des beklagten Landes - die Vergütung des Klägers nach den Eingruppierungserlassen für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte des beklagten Landes in ihrer jeweiligen Fassung richten solle, so ist diese Vereinbarung der Parteien nach den §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen, daß dem Kläger nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung (VergGr. II a BAT) zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern er die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. BAG 34, 173, 178 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat im Anschluß an seine noch ältere Rechtsprechung (BAG 26, 208, 212 = AP Nr. 11 zu § 23 a BAT) bereits in seinemUrteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 - (BAG 34, 173, 181 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) näher ausgeführt hat, sind nämlich unter "Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" nur die entsprechenden vorgegebenen und allgemein anerkannten Begriffe des Staats- und Verwaltungsrechts der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, so daß juristische Personen des ausländischen Rechts jedenfalls nicht darunterfallen können.

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 445/73

    Bewährungszeit - Heimatvertriebener Angestellter - Polnische Dienststelle -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Wie der Senat im Anschluß an seine noch ältere Rechtsprechung (BAG 26, 208, 212 = AP Nr. 11 zu § 23 a BAT) bereits in seinemUrteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 - (BAG 34, 173, 181 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) näher ausgeführt hat, sind nämlich unter "Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" nur die entsprechenden vorgegebenen und allgemein anerkannten Begriffe des Staats- und Verwaltungsrechts der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, so daß juristische Personen des ausländischen Rechts jedenfalls nicht darunterfallen können.

    Damit ist nicht nur an der Senatsrechtsprechung festzuhalten, daß in § 23 a Abs. 3 Buchst. b) BAT bezüglich der Heimatvertriebenen und Umsiedler aus dem heutigen Ausland keine Tariflücke besteht (vgl. BAG 26, 208, 213 = AP Nr. 11 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem allgemein in der Schulverwaltung des beklagten Landes verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 42, 349, 356, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und das weitere Urteil des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem allgemein in der Schulverwaltung des beklagten Landes verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 42, 349, 356, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und das weitere Urteil des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem allgemein in der Schulverwaltung des beklagten Landes verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 42, 349, 356, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und das weitere Urteil des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Da er an einer berufsbildenden Schule des beklagten Landes unterrichtet, ist er als "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und nach dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
    Für sie sprechen nicht nur der Tarifwortlaut und die Verwendung allgemein bekannter und anerkannter Rechtsbegriffe des inländischen öffentlichen Rechts durch die Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 42, 272, 277, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie das weitere Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), sondern auch die Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und Praktikabilität.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist der Arbeitsvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten LehrerRL richtet (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - BAGE 48, 107, 110; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Letztere käme ihnen allenfalls zu, wenn ihre Geltung arbeitsvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Gültigkeit der Erlasse oder Richtlinien einzelvertraglich mit dem Kläger vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht