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   BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78   

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BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1609)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1980 - 4 AZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1609)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in Gehaltsgruppen - Inkrafttreten des Tarifvertrages - Höhergruppierungen - Tarifliche Stichtagsregelung - Gleichheitssatz

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen und es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob eine Person bis zu einem bestimmten Stichtag die ihr gebotene Rechtsposition bereits realisiert hat oder nicht (BVerfGE 24, 220 [228]).

    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangs- und Stichtagsregelung im Laufe der Jahre, und zwar innerhalb einer überschaubaren Zeit ausgleichen (was nicht bei allen Stichtagsregelungen der Fall ist, vgl. z.B. dazu das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 20. Dezember 1978 - 4 AZR 353/77 -)» bringen Stichtagsregelungen im Einzelfall zwangsläufig unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (BVerfGE 3, 58 [148]; 13, 31 [383; 24, 220 [228]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Denn der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche oder tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14- [52]; 12, 341 [34-8]; 18, 38 [46]; 33, 367 [384]; 24, 22o [228]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Denn der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche oder tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14- [52]; 12, 341 [34-8]; 18, 38 [46]; 33, 367 [384]; 24, 22o [228]).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Denn der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche oder tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14- [52]; 12, 341 [34-8]; 18, 38 [46]; 33, 367 [384]; 24, 22o [228]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Denn der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche oder tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14- [52]; 12, 341 [34-8]; 18, 38 [46]; 33, 367 [384]; 24, 22o [228]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangs- und Stichtagsregelung im Laufe der Jahre, und zwar innerhalb einer überschaubaren Zeit ausgleichen (was nicht bei allen Stichtagsregelungen der Fall ist, vgl. z.B. dazu das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 20. Dezember 1978 - 4 AZR 353/77 -)» bringen Stichtagsregelungen im Einzelfall zwangsläufig unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (BVerfGE 3, 58 [148]; 13, 31 [383; 24, 220 [228]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78
    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Übergangs- und Stichtagsregelung im Laufe der Jahre, und zwar innerhalb einer überschaubaren Zeit ausgleichen (was nicht bei allen Stichtagsregelungen der Fall ist, vgl. z.B. dazu das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 20. Dezember 1978 - 4 AZR 353/77 -)» bringen Stichtagsregelungen im Einzelfall zwangsläufig unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (BVerfGE 3, 58 [148]; 13, 31 [383; 24, 220 [228]).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen, es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - aaO; vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Jeder andere Stichtag würde den Kreis der belasteten Arbeitnehmer zwar um eine unbekannte Anzahl verringern, die Feststellungsschwierigkeiten aber entsprechend vergrößern (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP, aaO).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Es stellt deshalb auch keine willkürliche Differenzierung dar, wenn aus finanzpolitischen Gründen Regelungen darauf abstellen, ob eine Person bis zu einem bestimmten Stichtag die ihr gebotene Rechtsposition bereits realisiert hat oder nicht (BVerfG 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - BVerfGE 24, 220, 228; BAG 6. März 1996 - 4 AZR 770/94 - nv.; 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen, es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor und nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62].

    Jeder andere Stichtag würde den Kreis der belasteten Arbeitnehmer zwar um eine unbekannte Anzahl verringern, die Feststellungsschwierigkeiten aber entsprechend vergrößern (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP, aaO).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Für die Frage, ob ein Tarifvertrag sich auch auf Tatbestände erstreckt, die in der Vergangenheit liegen, somit rückwirkende Bedeutung hat, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine klare und unmißverständliche Vereinbarung verlangt (BAG Urteile vom 19. September 1958 - 2 AZR 487/55 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Deputat; vom 27. November 1958 - 2 AZR 9/58 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 -, vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 527/87 - AP Nr. 1, 7, 10 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter bereits vor und nach einem bestimmten Stichtag bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Jeder andere Stichtag würde den Kreis der belasteten Arbeitnehmer zwar um eine unbekannte Anzahl verringern, die Feststellungsschwierigkeiten aber entsprechend vergrößern (vgl. BAG Ur teil vom 6, Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP, aaO).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW:

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter, eine Angestellte bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag in einer bestimmten Gehaltsgruppe eingruppiert war oder nicht (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).
  • LAG Hamm, 25.09.2007 - 12 Sa 525/07

    Streit um die zutreffende Eingruppierung eines Sozialversicherungsangestellten;

    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    Die Tarifvertragsparteien könnten im Interesse praktikabler, verständlicher und übersichtlicher Regelungen typisierende Regelungen, insbesondere Stichtagsregelungen treffen (vgl. BAG Urteil v. 06.02.1980 Az: 4 AZR 158/78 AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung: Stichtag; BAG Urteil v. 28. Juli 1992 Az: 9 AZR 308/90 AP Nr. 10 zu § 1 Tarifverträge: .
  • LAG Hamm, 07.08.2007 - 12 Sa 1911/06

    Hypothetische Anrechnung von Bewährungszeiten

    Auch die insoweit anzustellenden finanziellen Überlegungen, insbesondere die Fragen der finanziellen Belastungen, die infolge von vergütungserhöhenden Bewährungszeiten eintreten können, rechtfertigen unterschiedliche Regelungen (BAG, Urt. v. 05.11.1997, 4 AZR 178/96, AP Nr. 39 zu § 23a BAT; Urt. v. 06.02.1980, 4 AZR 158/78, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 748/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 1/81
  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85

    Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 53/82
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 1216/79
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 1215/79
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 1217/79
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