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   BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82   

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BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82 (https://dejure.org/1984,17032)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 AZR 162/82 (https://dejure.org/1984,17032)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 162/82 (https://dejure.org/1984,17032)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 239/79

    Angestellte m - Wissenschaftliche Forschungsaufgaben - Echte Aufbaufallgruppen -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Indem der Senat so hinsichtlich der Leitung des Laboratoriums, der Entwicklung neuer Test- und Untersuchungsmethoden und der Einbeziehung von Gastforschern und Stipendiaten durch den Kläger, also für dessen gesamte Forschungstätigkeit im weiteren Sinne, nur einen Arbeitsvorgang annimmt, folgt er seiner Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen mit Angestellten aus dem Forschungsbereich (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 261, 266 = AP Nr, 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    I BAT Fall gruppe 2 hätte überprüfen müssen (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats BAG 36, 261, 268 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Die damit geforderte Selbständigkeit setzt nach der Senatsrechtsprechung eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel voraus, während "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter erfordert, daß der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muß (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur 11 - Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Damit wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben not wendig sein muß, worauf mit Recht die Beklagte hinweist (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAG 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das Landesarbeitsgericht geht unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil des Senats BAG 36, 261 (= AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975) bei der Anwendung der Merkmale der VergGr.

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteil des Senats vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - und 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, auch das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Indem der Senat so hinsichtlich der Leitung des Laboratoriums, der Entwicklung neuer Test- und Untersuchungsmethoden und der Einbeziehung von Gastforschern und Stipendiaten durch den Kläger, also für dessen gesamte Forschungstätigkeit im weiteren Sinne, nur einen Arbeitsvorgang annimmt, folgt er seiner Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen mit Angestellten aus dem Forschungsbereich (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 261, 266 = AP Nr, 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    I BAT Fall gruppe 2 hätte überprüfen müssen (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats BAG 36, 261, 268 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Die damit geforderte Selbständigkeit setzt nach der Senatsrechtsprechung eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel voraus, während "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter erfordert, daß der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muß (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur 11 - Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Damit wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben not wendig sein muß, worauf mit Recht die Beklagte hinweist (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAG 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Der Inhalt des Stellenplanes hat nämlich für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiterer» Nachweisen).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Der Inhalt des Stellenplanes hat nämlich für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiterer» Nachweisen).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Auch auf die "Auffassung der beteiligten Berufskralse" kann sich die Revision nicht erfolgreich berufen, da es sich dabei nur um ein ergänzendes und zur Bestätigung heranziehbares Mittel der Tarifauslegung handelt (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, 18. November 1975 - 4 AZR 595/74 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT und 26. Mai 1976 - 4 AZR 240/75 - AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Auch auf die "Auffassung der beteiligten Berufskralse" kann sich die Revision nicht erfolgreich berufen, da es sich dabei nur um ein ergänzendes und zur Bestätigung heranziehbares Mittel der Tarifauslegung handelt (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, 18. November 1975 - 4 AZR 595/74 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT und 26. Mai 1976 - 4 AZR 240/75 - AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Das könnte bei einem Beamten als Stelleninhaber rechtliche Bedeutung haben, ist jedoch für den Kläger angesichts des grundlegenden rechtlichen Unterschiedes zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes bedeutungslos (vgl. das Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 240/75

    Trichinenschauer - Bühnenpförtner - Auskunftsassistent - Pförtner - Feuerschutz -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Auch auf die "Auffassung der beteiligten Berufskralse" kann sich die Revision nicht erfolgreich berufen, da es sich dabei nur um ein ergänzendes und zur Bestätigung heranziehbares Mittel der Tarifauslegung handelt (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -, zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, 18. November 1975 - 4 AZR 595/74 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT und 26. Mai 1976 - 4 AZR 240/75 - AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Der Inhalt des Stellenplanes hat nämlich für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiterer» Nachweisen).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
    Das ist aus zwei Gründen unumgänglich notwendig: Einmal können die Parteien - anders als bei Tatsachen - Rechtsbegriffe nicht "unstreitig stellen" (vgl. das Urteil des Senats BAG 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04

    Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 162/82 - ausgeführt, die gesamte Forschungstätigkeit eines Angestellten, bestehend aus der Leitung eines wissenschaftlichen Laboratoriums, der Entwicklung neuer wissenschaftlicher Test- und Untersuchungsmethoden und der Einbeziehung der Gastforscher und Stipendiaten in diese Aufgabengebiete, könne als ein großer Arbeitsvorgang zu betrachten sein.

    Der Bestimmung weiterer Arbeitsvorgänge des Klägers bedarf es nicht, weil die bezeichneten Aufgaben des Klägers zusammengenommen 71 % seiner Gesamtarbeitszeit ausmachen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 162/82 -).

  • LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02

    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs

    Daher ist entscheidend, welches Anforderungsprofil die Beklagte der der Klägerin übertragenen Tätigkeit gegeben hat (BAG, Urteil v. 30. Mai 1984 Az: 4 AZR 162/82 n. v.).
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