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   BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02   

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https://dejure.org/2003,11889
BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02 (https://dejure.org/2003,11889)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 4 AZR 168/02 (https://dejure.org/2003,11889)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 168/02 (https://dejure.org/2003,11889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Arbeitsamtes gegen den ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung von Arbeitsentgelt aus übergegangenem Recht; Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem Grundsatz der Gleichwohlgewährung; Übergang des Vergütungsanspruches auf das Arbeitsamt; Verfall des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Ausschlußfristen; gesetzlicher Forderungsübergang - Erstattungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich des im Wege der "Gleichwohlgewährung" geleisteten Arbeitslosengeldes nach § 115 SGB X und Wirkung der teilweisen Klagerücknahme durch den Arbeitnehmer im Prozeß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
    Die zunächst fristwahrende Wirkung der rechtzeitigen Klageerhebung entfiel wieder durch die Rücknahme der Klage (vgl. BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 264, 267).

    § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB findet keine entsprechende Anwendung (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - aaO).

  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
    Mit Sinn und Zweck tariflicher - die Klageerhebung verlangender - Ausschlußfristen erscheint es als nicht vereinbar, auch der zurückgenommenen Klage die Rechtsfolge einer Wahrung der Ausschlußfrist beizulegen (vgl. BAG 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15, zu 2 der Gründe).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
    a) Der Anspruch aus abgeleitetem Recht - § 611 BGB iVm. dem Angestelltenvertrag vom 5. November 1992 iVm. § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III iVm. § 115 SGB X - ist dem Grunde nach nur dann gegeben, wenn Arbeitslosengeld bewilligt und, obwohl noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt bestehen - sog. Gleichwohlgewährung -, das Arbeitslosengeld gezahlt wurde, bevor das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer ausgekehrt wurde (BSG 14. Juli 1994 - 7 RAr 104/93 - AP SGB X § 115 Nr. 8).
  • LAG Sachsen, 20.02.2002 - 10 Sa 153/01

    Tarifliche Ausschlussfristen und ihre Auswirkungen auf Lohnansprüche, die im Wege

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2002 - 10 Sa 153/01 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    aa) Ein Arbeitgeber kann gegenüber einem Sozialleistungsträger, auf den ein Anspruch auf Arbeitsentgelt übergegangen ist, dieselben Einwendungen geltend machen wie vor dem Übergang gegen den Arbeitnehmer (BAG v. 19.2.2003 - 4 AZR 168/02, juris-Rz. 35; v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 45).

    Rechtshandlungen des Arbeitnehmers zur Erhaltung des Entgeltanspruchs - wie etwa die Klageerhebung in Hinblick auf Ausschlussfristen - wirken zu Gunsten des Sozialleistungsträgers (BAG v. 19.2.2003 - 4 AZR 168/02, juris-Rz. 38; Kasseler Kommentar/Kater, 77. Ergänzungslieferung 2013, § 115 SGB X Rz. 40).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

    Ausschlussfristen gehören zu den Einwendungen i.S.d. § 404 BGB (BAG Urteil vom 19.02.2003 - 4 AZR 168/02 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 164).
  • LAG Hamm, 02.02.2016 - 14 Sa 717/15

    Baugewerbe; Fahrtkostenabgeltung

    Die zunächst fristwahrende Wirkung der Klageerhebung ist durch die Rücknahme der Klage entfallen (vgl. BAG, 19. Februar 2003, 4 AZR 168/02, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 164).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2004 - 1 Sa 71/04

    Annahmeverzug, Diplompsychologin, Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsunfähigkeit,

    Fehlt es an einem Anspruch, kommt es nicht zum Übergang gemäß § 115 SGB X, auch wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Pflicht annimmt und an den Sozialleistungsträger leistet (GK-SGB X/3 § 115 Rz. 6; KassKomm-Kater § 115 SGB X Rz. 20; s. auch BAG, Urt. v. 19.02.2003 - 4 AZR 168/02 -, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 164: Erlöschen des Gehaltsanspruchs wegen Nichteinhaltung einer tariflichen Ausschlussfrist).
  • ArbG Aachen, 26.05.2020 - 4 Ca 681/19

    Baumschaden, Sturm, Verkehrssicherungspflicht, Mitarbeiterparkplatz

    Die Korrespondenz des Klägers mit dem GVV - Kommunalversicherung VVaG innerhalb w. sechs Monaten nach dem Schadensereignis und nach dem Anspruchsübergang auf den Kläger wahrte die Ausschlussfrist (vgl. für den Fall des Anspruchsübergangs kraft Gesetzes BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 168/02, zu 2. b) der Gründe; BGH 22. Juni 2004 - X ZR 171/03, zu II. 1. b.) (1) der Gründe).
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