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   BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81   

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BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 (https://dejure.org/1981,1976)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 (https://dejure.org/1981,1976)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 (https://dejure.org/1981,1976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben - Revisionsinstanz - Vorinstanz - Tarifliche Beihilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 274
  • NJW 1983, 839
  • JR 1982, 528
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Danach ist mit dem Tod des Erblassers nicht nur dessen Vermögen als Ganzes auf die Klägerin als Erbin übergegangen, sondern sie ist als Rechtsnachfolgerin zugleich in sämtliche Rechtsverhältnisse des Erblassers in dem Zustand eingetreten, in welchem sie sich zum Zeitpunkt seines Todes befanden (vgl. BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 139, 168; 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274) .

    Für den Bestand des streitgegenständlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs, der der Klägerin allein aus übergegangenem Recht zustand, war das Fehlen einer - eigenen - Tarifgebundenheit der Klägerin unerheblich (vgl. BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 -) .

  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    Die von den Klägern genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 -, BAGE 36, 274) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5. Februar 2001 - 6 B 8/01 -, NJW 2001, S. 1513) stehen dem nicht entgegen, da sie den Vorrang der Prüfung der Rechtswegeröffnung betreffen, bei der es sich um einen in § 17a Abs. 2, 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG geregelten Sonderfall handelt.
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch der erkennende Senat anschließt (BAG 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAG 36, 274 = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979; BAG 41, 328 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).
  • LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15

    Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1981 (- 4 AZR 173/81 - NJW 1983, 839) unter der Geltung von § 281 ZPO aF lediglich den Vorrang der Rechtswegzuständigkeit vor der örtlichen Zuständigkeit bejaht, wenn für die örtliche Zuständigkeit eine tarifliche Regelung in Betracht kommt.

    Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Vorgabe für die Prüfungsreihenfolge kann aber nicht geschlossen werden, dass die Prüfungsreihenfolge in das Belieben des Gerichts gestellt ist (BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 - NJW 1983, 839).

  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Die in diesem Zusammenhang für die gegenteilige Auffassung zum Teil angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 173/81 -, BAGE 36, 274) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5. Februar 2001 - 6 B 8/01 -, NJW 2001, S. 1513) stehen dem nicht entgegen, da sie den Vorrang der Prüfung der Rechtswegeröffnung betreffen, bei der es sich um einen in § 17a Abs. 2, 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG geregelten Sonderfall handelt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 6 SHa 977/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Beitragsklage gegen fingierten Bürgen

    Diese am Wortsinn orientierte Auslegung stimmt auch mit der Zielsetzung des Gesetzes überein, dem Interesse der Tarifvertragsparteien an einer einheitlichen Auslegung der Tarifverträge und einschlägigen Vorschriften im Wege der Konzentration aller Streitigkeiten bei einem einzigen Gericht Rechnung zur tragen (BAG, Urteil vom 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274 = AP ArbGG 1979 § 48 Nr. 1).

    Indem sie Wiesbaden als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche des Klägers gegen Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen den Kläger bestimmt haben, ist ihr Wille deutlich zum Ausdruck gelangt, für sämtliche Ansprüche aus diesem Tarifvertrag den Gerichtsstand am Sitz des Klägers zu begründen, weil allein dies ihrer erkennbaren Interessenlage entspricht, die schon Anlass für die Schaffung der gesetzlichen Ermächtigung in § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ArbGG gewesen war (ebenso zu einer gleich lautenden Klausel in einem anderen Tarifvertrag BAG, Urteil vom 07.10.1981 - 4 AZR 173/81 - BAGE 36, 274 = AP ArbGG 1979 § 48 Nr. 1).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Rechtsnachfolge i. S. von § 3 ArbGG 1979 setzt jedoch voraus, daß der Rechtsnachfolger im Hinblick auf den streitigen Anspruch in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers eingerückt ist (BAGE 36, 274, 282 = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979).
  • BAG, 19.06.1986 - 6 ABR 66/84

    Rechtswirksamkeit einer Betriebsvereinbarung für einen Betriebspartner -

    Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts kann auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz geltend gemacht werden, wenn die Zuständigkeit wie hier in den Vorinstanzen verneint worden ist (vgl. BAG 36, 274, 276 f. = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 189/98

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges im Revisionsverfahren

    Dies gilt auch dann, wenn - wie im Streitfall - das Berufungsgericht die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts verneint und wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat, weil die Prüfungsbefugnisse des Revisionsgerichts dadurch nicht erweitert werden konnten (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1979 - I ZR 6/79, MDR 1980, 203; Urt. v. 28.4.1988 - I ZR 27/87, GRUR 1988, 785, 786 - Örtliche Zuständigkeit; BGHZ 114, 277, 279 f.; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988; Urt. v. 12.2.1998 - I ZR 5/96, NJW 1998, 3205, 3206; BAG NJW 1983, 839; BVerwG Buchholz 303 § 549 ZPO Nr. 2; MünchKomm.ZPO/Wenzel, 2. Aufl., § 549 Rdn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 549 Rdn. 20).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 27/87

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht

    Dies gilt auch dann, wenn - wie im Streitfall- das Berufungsgericht die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts verneint und wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat; denn dadurch werden die Prüfungsbefugnisse des Revisionsgerichts nicht erweitert (vgl. BGH, Urt. v. 26. Oktober 1979 - I ZR 6/79, LM § 546 ZPO Nr. 94 = MDR 1980, 203; BAG, Urt. v. 7. Oktober 1981 4 AZR 173/81, NJW 1983, 839).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
  • BVerwG, 04.05.1984 - 2 C 38.82

    Sprungrevision - Revision - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit

  • BAG, 27.11.1986 - 6 ABR 20/84
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 10 RI 265/01
  • ArbG Leipzig, 13.03.1998 - 8 Ca 8580/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen;

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