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   BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95   

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BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 (https://dejure.org/1996,1573)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 (https://dejure.org/1996,1573)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 AZR 174/95 (https://dejure.org/1996,1573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Amtspfleger für nichteheliche Kinder - Eingruppierung von Verwaltungsangestellten in der Tätigkeit als Sachbearbeiter für Amtspflegschaften/Amtsvormundschaften im Amt für soziale Dienste

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2696
  • NZA-RR 1997, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) erfordert die VergGr.

    IVb Fallgruppe 1a BAT/BL die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchem Grunde auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 11.09.1987 - 4 Sa 639/87
    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird überwiegend vertreten, daß die Tätigkeiten des Amtspflegers im Sinne des § 1706 BGB einen Arbeitsvorgang bilden (vgl. z.B. LAG Köln Urteil vom 13. Juli 1992 - 14 Sa 507/91 - ZfJ 1993, Nr. 1, 50 ff. = DAV 1992, 1372 f. = RdLH Nr. 1/93, 36; LAG Düsseldorf Urteil vom 11. September 1987 - 4 Sa 639/87 -, abgedruckt bei Hofmann, aaO, § 525 II, S. 3, 4 = DAV 1991, 1113, 1115).

    Wird die Tätigkeit von Verwaltungsangestellten, also nicht von Sozialarbeitern ausgeübt, so wenden viele Instanzgerichte ausschließlich aus diesem Grunde die Tätigkeitsmerkmale der allgemeinen Vergütungsgruppen an (vgl. nur LAG Düsseldorf Urteil vom 11. September 1987 - 4 Sa 639/87 -, Hofmann, aaO, S 525 II S. 3, 4 = DAV 1991, 1113, 1116, 1120 f.; LAG Hamm Urteil vom 25. Mai 1990 - 18 (4) Sa 1637/89 - S. 9).

    Es hat auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. September 1987 - 4 Sa 639/87 -, abgedruckt bei Hofmann, aaO, S 525 II, S. 3 ff., verwiesen.

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Dem entspricht es, daß der Senat in seiner Entscheidung vom 5. November 1986 (- 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Tätigkeit einer Amtspflegerin im Sinne der §§ 1909 ff. BGB a.F. mit fürsorgerischen Aufgaben für sozial schwache und gefährdete Erwachsene als einen Arbeitsvorgang angesehen hat.

    Nach der Senatsentscheidung vom 5. November 1986 (- 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975) gelten für eine als Amtspflegerin für sozial schwache und gefährdete Erwachsene die speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Sozialdienst, auch wenn ihr im Rahmen ihres Wirkungskreises auch Aufgaben mit administrativem und rechtlichem Charakter obliegen.

    Es wird also regelmäßig davon ausgegangen, daß die in § 1706 BGB genannten Aufgaben von einem Amtspfleger zu erledigen sind, also Entscheidungen in bestimmten Angelegenheiten zu fällen sind, ggf. Rechtsstreite zu führen sind, wobei die sozialarbeiterische/sozialpädagogische Arbeit, wie sie der Senat in der genannten Entscheidung vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP, aaO im einzelnen aufgezeigt hat, in den Hintergrund tritt.

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Bei der Betreuung bestimmter zugewiesener Personen hat der Senat in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, bei einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen; Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, bei einem als Behördenbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    IVa Fallgruppe 15 und 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst heraushebt (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband).

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Bei der Betreuung bestimmter zugewiesener Personen hat der Senat in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, bei einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen; Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, bei einem als Behördenbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    IVa Fallgruppe 15 und 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst heraushebt (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband).

  • BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 87/69

    Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten -

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Der Senat hat an seine zum früheren Tarifrecht ergangene Entscheidung vom 10. Dezember 1969 (- 4 AZR 87/69 - AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) angeknüpft, in der er bereits davon ausgegangen ist, daß Sachbearbeitertätigkeit im Rahmen der Amtsvormundschaft eine einheitliche nicht weiter aufspaltbare Tätigkeit darstelle.
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Eine zusammenfassende Bewertung (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) kommt ohnehin nicht in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Demgemäß muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muß (vgl. z.B. Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Bei der Betreuung bestimmter zugewiesener Personen hat der Senat in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, bei einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen; Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, bei einem als Behördenbetreuer tätigen Sozialpädagogen).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.1994 - 15 Sa 210/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiters/Sozialpädagoge als Behördenbetreuer bei einem

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95
    Entscheidend ist vielmehr, ob sie eine einem Sozialpädagogen/Sozialarbeiter entsprechende Tätigkeit ausüben oder nicht bzw. ob die Tätigkeit der Kläger die eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen ist (diese Fragestellung ist richtig gesehen z.B. vom LAG Düsseldorf Urteil vom 29. April 1994 - 15 Sa 210/94 -, Hoffmann, aaO, S 1355, I S. 1, 2).
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • LAG Hamm, 25.05.1990 - 18 (4) Sa 1637/89

    Amtspfleger; Amtsvormund; Tätigkeitsmerkmal; Vergütungsgruppe

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • LAG Köln, 13.07.1992 - 14 Sa 507/91

    Behördenbetreuer; Amtsvormund; Eingruppierung; Vergütungsgruppe

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Für die Einordnung ist nicht die jeweilige Ausbildung des Beschäftigten entscheidend, sondern dass seine Tätigkeit nach ihrem Schwerpunkt dem Berufsbild einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und nicht dem der allgemeinen Verwaltung entspricht ("Gepräge", vgl. BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, Rz. 35).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).

    Insoweit hebt sich die Tätigkeit wegen ihrer finanziellen Auswirkungen und wegen ihrer Auswirkungen auf das einzelne Mündel nicht durch ihre Bedeutung aus der Entgeltgruppe S12 heraus (so ausdrücklich zum Fall des Amtspflegers für nichteheliche Kinder BAG 20.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris, Rn. 65 f.).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4. September 1996 (- 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 der Gründe) für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anl. 1 a zum BAT/VKA gelten.

    Demgemäß muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muß (vgl. zB Senat 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 c aa der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    (aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA gelten (BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - zu II 3 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217) und daran später festgehalten (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 42, ZTR 2002, 178).

    Nach dieser Vorschrift war der Amtspfleger bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes nur für die Feststellung der Vaterschaft (§§ 1600 a bis n BGB) und alle sonstigen Angelegenheiten, die die Feststellung oder Änderung des Eltern-Kind-Verhältnisses (Statussachen) oder des Familiennamens des Kindes betreffen, für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und für die Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten zuständig (vgl. BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09

    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT -

    Rechtlich ist es dabei möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten lediglich einen großen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteile des BAG vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 -, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84 - und vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, AP Nr. 107, 120 und 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Schwierigkeit muss sich unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so dass eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muss (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 und vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 -, AP Nr. 217 und 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei Anwendung der Merkmale der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a und 1 b BAT kommt es darauf an, ob gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchen Gründen auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, aaO, vom 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 - und vom 19.03.1986, AP Nr. 156 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 334/98

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Das richtet sich danach, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit dem Berufsbild des Sozialpädagogen/Sozialarbeiters entspricht oder ob die Tätigkeit überwiegend der Verwaltung zuzuordnen ist (Urteil des Senats vom 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP Nr. 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Demgegenüber hat die Klägerin - die nicht alleinverantwortlich mit Musterverfahren und Grundsatzentscheidungen betraut ist - nicht dargetan, welche weiter gehenden innerdienstlichen Auswirkungen ihre Entscheidung gegenüber der stattgebenden eines Sachbearbeiters hat, wie es das Landesarbeitsgericht ausgeführt hat (so auch für einen Amtspfleger BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - zu II 3 c bb der Gründe) .
  • LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13

    Eingruppierung - TVÜ/VKA - Sachbearbeiter - Jobcenter

    Es ist also von einem gesetzlich vorgegebenen, einheitlichen Ziel der Tätigkeit auszugehen (BAG v. 04.09.1996, 4 AZR 174/95, ZTR 1997, 73).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    IV b Fallgruppe 1 a BAT/BL die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchem Grund auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP Nr. 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 971/10

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters - Grunderwerb im Landesbetrieb -

    Die Schwierigkeit muss sich unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so dass eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muss (vgl. Urteil des BAG vom 04. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP Nr. 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei Anwendung der Merkmale der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a und 1 b BAT-O kommt es darauf an, ob gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT-O die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchen Gründen auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. Urteile des BAG vom 04. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP Nr. 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT; BAG, Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2005 - 16 Sa 207/05

    Eingruppierung eines stellvertretenden behördlichen Datenschutzbeauftragten

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG vom 04.09.1996 4 AZR 174/95 AP Nr. 217 a. a. O., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 318/01

    Eingruppierung eines "sonstigen Angestellten"; Erfordernis einer abgeschlossenen

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • LAG Düsseldorf, 06.06.1997 - 10 Sa 393/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Luftaufsicht

  • LAG Hamm, 07.11.2019 - 11 Sa 297/19

    Eingruppierung nach TVöD VKA: Erzieherin

  • LAG Niedersachsen, 08.04.2002 - 11 Sa 1856/01

    Abhängigkeit der Vergütungsgruppe einer Kindergartenleiterin von der

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 15 Sa 959/01
  • ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18

    Eingruppierung eines Erziehers in einer Klinik

  • LG Koblenz, 15.01.1997 - 2 T 704/96
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