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   BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87   

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https://dejure.org/1987,6701
BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87 (https://dejure.org/1987,6701)
BAG, Entscheidung vom 02.09.1987 - 4 AZR 178/87 (https://dejure.org/1987,6701)
BAG, Entscheidung vom 02. September 1987 - 4 AZR 178/87 (https://dejure.org/1987,6701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für die Krankenpflege in geriatrischen Abteilungen oder Stationen - Geriatrische Kliniken oder Abteilungen als Einrichtungen des Gesundheitswesens - Hohes Alter als Krankheit - Zulagen für die Altenpflege nach dem Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Wie die Pflegetätigkeit in anderen Altenpflegeheimen kommunaler, kirchlicher oder privater Träger vergütet wird, ist nicht erheblich und kann auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz begründen (vgl. auch BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, m. w. N.).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 234/86

    Heimzulage für Sozialpädagogen beim Roten Kreuz - Anspruchsvoraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Vielmehr enthält das Tarifwerk für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt zwar Bestimmungen, die denen des BAT entsprechen, indessen fehlt eine besondere Bezugnahme, wie sie für den Bereich des Deutschen Roten Kreuzes gilt und auch in dem seit Januar 1984 in Kraft getretenen Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (TV DRK) zum Ausdruck gekommen ist; danach wurden über bestimmte Arbeitsbedingungen keine eigenen Verhandlungen geführt, sondern die des BAT in ihrer jeweils geltenden Fassung übernommen (vgl. das nichtveröffentlichte Senatsurteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 234/86 -).
  • BAG, 14.01.1987 - 4 AZR 375/86

    Anspruch eines gewerblichen Arbeitnehmers der Druckindustrie auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Andere Tarifverträge können zur Tarifauslegung aber selbst dann nicht ohne weiteres herangezogen werden, wenn sie von denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden sind und ähnliche Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II; sowie das zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehene Urteil vom 14. Januar 1987 - 4 AZR 375/86 -).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Andere Tarifverträge können zur Tarifauslegung aber selbst dann nicht ohne weiteres herangezogen werden, wenn sie von denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden sind und ähnliche Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II; sowie das zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehene Urteil vom 14. Januar 1987 - 4 AZR 375/86 -).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Insoweit ist davon auszugehen, daß die einzelvertragliche Vereinbarung der Bestimmungen des BMT-AW II und der dazu abgeschlossenen Tarifverträge nach § 2 des Arbeitsvertrages der Parteien, der als typischer Arbeitsvertrag vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann, auch vorliegend wie sonst im öffentlichen Dienst allgemein üblich nur widerspiegeln soll, was ansonsten tarifrechtlich gilt (BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung m. w. N.).
  • BAG, 13.12.1973 - 5 AZR 213/73

    Altersheimen des DRK - Pflegepersonal in Pflegestationen - Pflegezulage

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Unter Berufung darauf hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß Pflegepersonal in Pflegestationen von Altersheimen des Deutschen Roten Kreuzes entsprechend der Regelung im BAT die besondere Pflegezulage zusteht, da die Gleichstellung des Krankenpflegepersonals in geriatrischen Abteilungen und Stationen von allgemeinen Krankenhäusern oder besonderen Altenkrankenhäusern mit dem Krankenpflegepersonal in Siechen- und Pflegestationen von Altenheimen auch nach Sinn und Zweck der Zulagenregelung geboten sei; denn die Pflegetätigkeit auf Pflegestationen von Altersheimen für sogenannte Pflegefälle sei in aller Regel mit besonderen Erschwernissen verbunden und unterscheide sich nicht wesentlich von der Pflegetätigkeit in speziellen geriatrischen Abteilungen bzw. in Altenkrankenhäusern (BAG Urteil vom 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Unter Berufung darauf hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß Pflegepersonal in Pflegestationen von Altersheimen des Deutschen Roten Kreuzes entsprechend der Regelung im BAT die besondere Pflegezulage zusteht, da die Gleichstellung des Krankenpflegepersonals in geriatrischen Abteilungen und Stationen von allgemeinen Krankenhäusern oder besonderen Altenkrankenhäusern mit dem Krankenpflegepersonal in Siechen- und Pflegestationen von Altenheimen auch nach Sinn und Zweck der Zulagenregelung geboten sei; denn die Pflegetätigkeit auf Pflegestationen von Altersheimen für sogenannte Pflegefälle sei in aller Regel mit besonderen Erschwernissen verbunden und unterscheide sich nicht wesentlich von der Pflegetätigkeit in speziellen geriatrischen Abteilungen bzw. in Altenkrankenhäusern (BAG Urteil vom 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87
    Eine solche Ergänzung der Tarifnormen durch die Gerichte für Arbeitssachen ist aber nicht zulässig (vgl. BAGE 48, 65, 74 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, m. w. N.).
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

    Zwar bezieht sich das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1973 (- 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) und vom 2. September 1987 (- 4 AZR 307/87 - und - 4 AZR 178/87 - nv.), auf den Beschluß des Gruppenausschusses, jedoch lagen diesen Entscheidungen keine Fälle zugrunde, in denen die Anlage 1 b zum BAT unmittelbar als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche auf Pflegezulagen in Frage kam.
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