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   BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09   

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BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09 (https://dejure.org/2010,11630)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2010 - 4 AZR 193/09 (https://dejure.org/2010,11630)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 (https://dejure.org/2010,11630)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung; Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG, § 51 Abs 3 TVöD BT-K vom 13.09.2005
    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG, § 51 Abs 3 TVöD BT-K vom 13.09.2005
    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche Übertragung von medizinischer Verantwortung ist keine Voraussetzung für die Eingruppierung eines Oberarztes in die Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA; Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung einer Oberärztin nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Ferner waren zum Zeitpunkt des Berufungsurteils die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2009, in denen die tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales einer Oberärztin erstmals höchstrichterlich im Einzelnen ausgelegt und detailliert formuliert worden sind (zB - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; usw.) , noch nicht bekannt.

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärztinnen der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Diese Beispiele können auch bei der Auslegung des TV-Ärzte/VKA herangezogen werden (Placzek/Griebeling MedR 2008, 599, 600; Anton ZTR 2008, 184, 186; für eine entsprechende Vorgehensweise im Bereich des TV-Ärzte/TdL vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .

    Ferner waren zum Zeitpunkt des Berufungsurteils die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2009, in denen die tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales einer Oberärztin erstmals höchstrichterlich im Einzelnen ausgelegt und detailliert formuliert worden sind (zB - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; usw.) , noch nicht bekannt.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    (1) Die Auslegung des Begriffs des selbständigen Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

    Ferner waren zum Zeitpunkt des Berufungsurteils die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2009, in denen die tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales einer Oberärztin erstmals höchstrichterlich im Einzelnen ausgelegt und detailliert formuliert worden sind (zB - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; usw.) , noch nicht bekannt.

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    aa) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 22. September 2010 (- 4 AZR 166/09 -) mit einem in der insoweit tragenden Begründung nahezu identischen Berufungsurteil derselben Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ausführlich mit der Sichtweise der Berufungskammer auseinandergesetzt.

    Der Arbeitgeber ist an die von seiner Chefärztin vorgenommenen Zuweisungen von Tätigkeiten, die die vertragliche Arbeitspflicht der Arbeitnehmerin betreffen, gebunden als hätte er sie selbst angeordnet (vgl. dazu ausf. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 bis 27) .

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.) .

    Das sind zwei voneinander zu unterscheidende, selbständige Lebenssachverhalte und damit zwei Streitgegenstände iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Zur Ermittlung eines verselbständigten Spezialgebietes innerhalb eines Fachgebietes ist auf die Weiterbildungsordnung abzustellen, da es um eine fachliche Zuordnung geht (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - Rn. 28) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Ferner waren zum Zeitpunkt des Berufungsurteils die Entscheidungen des Senats vom 9. Dezember 2009, in denen die tariflichen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales einer Oberärztin erstmals höchstrichterlich im Einzelnen ausgelegt und detailliert formuliert worden sind (zB - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; usw.) , noch nicht bekannt.
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 1615/07 - aufgehoben.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Für den Fall, dass nicht von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen ist, wofür allerdings die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig spricht (vgl. zB BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 232) , sind die jeweiligen Zeitanteile unterschiedlicher Arbeitsvorgänge heranzuziehen.
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145, 148) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 15; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Allerdings wird in Schrifttum und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögensteilen "als Gesamtheit" im Rahmen einer Spaltung nach § 123 UmwG der Begriff der "partiellen" Gesamtrechtsnachfolge verwendet (vgl. BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 18; BFH 7. August 2002 - I R 99/00 - zu II 1 der Gründe mwN, BFHE 199, 489) .

    Welche Vermögensteile nach einer Ausgliederung welchem Rechtsträger zuzuordnen sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern hängt von der jeweiligen rechtsgeschäftlichen Erklärung der Beteiligten ab (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Da die die Zahlungsansprüche abweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aus anderen Gründen aufzuheben war, konnte der ausdrückliche Ausspruch der teilweisen Verwerfung der Revision als unzulässig ausnahmsweise unterbleiben (vgl. auch BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des "Funktionsbereichs" iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c, der im Gegensatz zum "Teilbereich" in erster Linie medizinisch definiert ist (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, aaO sowie ua. 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 38) , sind die Anforderungen an Abgrenzbarkeit und Ausstattung zwar etwas anders zu gewichten als bei dem Tatbestandsmerkmal des "Teilbereichs".
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des Funktionsbereichs iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA, der im Gegensatz zum Teilbereich in erster Linie medizinisch definiert ist (dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 33 mwN, aaO sowie ua. 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 38) , sind die Anforderungen an Abgrenzbarkeit und Ausstattung zwar etwas anders zu gewichten als bei dem Tatbestandsmerkmal des Teilbereichs.
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