Rechtsprechung
   BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16052
BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04 (https://dejure.org/2005,16052)
BAG, Entscheidung vom 14.09.2005 - 4 AZR 195/04 (https://dejure.org/2005,16052)
BAG, Entscheidung vom 14. September 2005 - 4 AZR 195/04 (https://dejure.org/2005,16052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine außertarifliche, dynamische Besitzstandszulage; Angreifbarkeit der gerichtlichen Auslegung nichttypischer Willenserklärungen

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Sachsen, 09.01.2004 - 3 Sa 602/03
    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Januar 2004 - 3 Sa 602/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Die Auslegung von nichttypischen Willenserklärungen und Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) oder Erfahrungssätze enthält und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (zB Senat 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 b bb (1) der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 f., jeweils mwN).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Die Auslegung von nichttypischen Willenserklärungen und Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) oder Erfahrungssätze enthält und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (zB Senat 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 b bb (1) der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 f., jeweils mwN).
  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 737/98

    Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage - Änderung der Tätigkeit - Beschränkte

    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Dem Revisionsgericht steht somit die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung oder des Vertrages möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8, zu III 1 c bb der Gründe mwN; Senat 24. November 1999 - 4 AZR 737/98 -, zu I 3.2 der Gründe).
  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Dem Revisionsgericht steht somit die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung oder des Vertrages möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8, zu III 1 c bb der Gründe mwN; Senat 24. November 1999 - 4 AZR 737/98 -, zu I 3.2 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04
    Die Auslegung von nichttypischen Willenserklärungen und Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) oder Erfahrungssätze enthält und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (zB Senat 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 b bb (1) der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 f., jeweils mwN).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht