Rechtsprechung
   BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4051
BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82 (https://dejure.org/1982,4051)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 4 AZR 2/82 (https://dejure.org/1982,4051)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 4 AZR 2/82 (https://dejure.org/1982,4051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung - Berufskraftfahrerprüfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82
    Falls der Wortlaut keinen hin reichenden Aufschluß gibt, ist zur Auslegung in erster Linie der Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung heran zuziehen (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 593/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

    cc) Insofern folgt der Senat nicht der Auffassung, die der seinerzeit zuständige Vierte Senat in den beiden Entscheidungen vom 3. November 1982 (- 4 AZR 1264/79 -und - 4 AZR 2/82 - BAGE 40, 278, 284), wonach ein in die Berufsgruppe M III 2 aufgestiegener Berufskraftfahrer als "Baumaschinenführer" im Sinne der Berufsgruppe M III angesehen werden könne, vertreten hat.

    Die Kraftfahrer waren originär in die Berufsgruppe M V 3 eingruppiert und gelangten nach dreijähriger Fahrpraxis im Personen- und Güterverkehr in die Berufsgruppe IV 2. Sofern sie dann die Fähigkeit besaßen, selbständig Reparaturen auszuführen, galt für sie die Berufsgruppe M III 3. Die Berufskraftfahrer dagegen waren bereits vom Tage der Prüfung an in die Berufsgruppe M IV 1 eingeordnet und konnten allein auf Grund zweijähriger Tätigkeit in die Berufsgruppe M III 2 aufsteigen (vgl. zu dieser tariflichen Abgrenzung auch BAG 3. November 1982 - 4 AZR 2/82 - BAGE 40, 278, 285 f.).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Beim Abschluß eines solchen mehrgliedrigen Tarifvertrages können sie sich nach den allgemeinen Vertretungsregeln (§§ 164 ff. BGB) durch einen Dritten vertreten lassen (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter A I der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 107; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 341 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1495; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 64).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, nach der Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht von tariflichen Abfindungsansprüchen ausgeschlossen werden können (vgl. Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu B III 1 der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 556/96

    Ausschluss des Arbeitnehmers von dem Abfindungsanspruch nach dem Sozialplan wegen

    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 594/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

    cc) Insofern folgt der Senat nicht der Auffassung, die der seinerzeit zuständige Vierte Senat in den beiden Entscheidungen vom 3. November 1982 (- 4 AZR 1264/79 -und - 4 AZR 2/82 - BAGE 40, 278, 284), wonach ein in die Berufsgruppe M III 2 aufgestiegener Berufskraftfahrer als "Baumaschinenführer" im Sinne der Berufsgruppe M III angesehen werden könne, vertreten hat.
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 554/96
    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 555/96
    Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 24.04.2002 - 10 TaBV 142/01

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung eines Arbeitnehmers, Lagererster/Verwalter

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 678/87

    Vorrangige Berücksichtigung der regionalen Lohntabellen gegenüber den

  • LAG Thüringen, 18.04.1996 - 4 Sa 11/95

    Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung; Kündigung bei Widerspruch gegen

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 38/95

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung trotz späterer Weiterbeschäftigung -

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 934/94

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Auswirkungen eines

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 238/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Verfassungsrechtliches

  • LAG Bremen, 24.06.1994 - 4 Sa 386/93

    Höhergruppierungsanspruch eines geprüften Berufskraftfahrers, der Saugefahrzeuge

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 333/98
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 356/82
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1264/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht