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   BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86   

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BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 (https://dejure.org/1987,2179)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 (https://dejure.org/1987,2179)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 (https://dejure.org/1987,2179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsunwirksamkeit einer Herabgruppierung mangels Beteiligung des Betriebsrates - Regelmäßige Zahl der unterstellten Arbeitnehmer als Merkmal für die Eingruppierung - Bestimmung der Begriffe der "in der Regel" und "Unterstellung" - Änderung der Zahl der Unterstellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Die Anzahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer ist nach einhelliger Auffassung nicht nach der zufälligen, tatsächlichen Beschäftigtenzahl im jeweils maßgebenden Zeitpunkt zu bestimmen, sondern nach der normalen Beschäftigtenzahl, also derjenigen Personalstärke, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist (BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972 m. w. N.; KR-Becker, § 23 KSchG Rz 24; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 17 Rz 9 ff.; Tschöpe, BB 1983, 1416).

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972 unter Bezugnahme auf BAGE 28, 203, 211 [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Unterstellung bedeutet dabei die Übertragung von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Tarifvertragsparteien knüpfen damit an eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers an, die nicht unmittelbar dem Arbeitnehmer gegenüber erklärt zu werden braucht, sondern sich mittelbar aus Arbeitsanweisungen, Geschäfts- oder Organisationsplänen ergeben kann (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Unterstellung bedeutet dabei die Übertragung von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Die Beweiswürdigung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, das bei Um- bzw. Rückgruppierungen nach § 99 BetrVG in Form eines Mitbeurteilungsrechtes gegeben ist, läßt den individuellen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unberührt (BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAG Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972 unter Bezugnahme auf BAGE 28, 203, 211 [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Das Landesarbeitsgericht geht von dem allgemeinen Grundsatz der Tarifauslegung aus, daß die Tarifvertragsparteien, die in einem Tarifvertrag einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte vorgegebene Bedeutung hat, den betreffenden Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verstanden und angewendet wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, das bei Um- bzw. Rückgruppierungen nach § 99 BetrVG in Form eines Mitbeurteilungsrechtes gegeben ist, läßt den individuellen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unberührt (BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAG Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; weiter gehend unter Verzicht auf einen Sachzusammenhang 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 -) .
  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90

    Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Angesichts des insofern identischen Wortlauts sind diese Bestimmungen einheitlich auszulegen (vgl. BAGE 28, 203, 211 f. [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3c der Gründe; BAGE 42, 1, 8 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 26/82 - BB 1983, 2118; Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP Nr. 5 zu § 17 KSchG 1969 und für eine tarifliche Klausel: Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Frey, RdA 1960, 246, 251; Hueck, aaO, § 17 Rz 9; KR-Becker, aaO, § 23 Rz 24; Landmann/Rohmer/Neumann, GewO, Stand Januar 1979, Vor § 133g Rz 16).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 121, 126 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 51, 34, 41 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 239, 245 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB ; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 - AP Nr. 142 zu § 22, 23 BAT 1975) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 186, 193).
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Zur Bestimmung des Begriffs der in der Regel unterstellten Vollbeschäftigten können damit die Grundsätze herangezogen werden, die zur Auslegung dieses in zahlreichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen verwendeten Begriffs entwickelt worden sind (BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 16).

    Nur eine Veränderung der Anzahl der unterstellten Vollbeschäftigten, die im allgemeinen für den Arbeitsbereich kennzeichnend ist, führt zu einer veränderten Zuordnung zu einer der Gehaltsstaffeln in der Gehaltsgruppe § 3 B IV GTV (BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - aaO; Decruppe/Rzaza Tarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen/Kommentar für die betriebliche Praxis 1992 GTV G III Rn. 5).

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, so ist in der Regel davon auszugehen, daß sie damit das meinten, was üblicherweise darunter verstanden wird (vgl. u.a. BAG Urteil vom 14. November 1957, BAGE 5, 338, 341 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie; BAG Urteil vom 28. Januar 1977 - 5 AZR 145/76 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Ziegelindustrie, zu 2 der Gründe; BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2011 - 15 TaBV 70/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Schwellenwertes eines

    Unterstellung bedeutet die Übertragung von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen (BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 - m.w.N.; LAG Hamm vom 14.02.2003 - 10 TaBV 122/02 -).

    Gleiches gilt für die Frage, ob die in einer Verkaufsstelle tätigen Mitarbeiter als "in der Regel" unterstellte Arbeitnehmer angesehen werden können (vgl. dazu BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 -).

    1.Bei der Frage, ob auch Langzeitpraktikanten unter den im Tarifvertrag gebrauchten Begriff der "Auszubildenden" fallen können, ist von dem allgemeinen Grundsatz der Tarifauslegung auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien, die einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte vorgegebene Bedeutung hat, den betreffenden Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verstanden und angewendet wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Einzelhandel m.w.N.).

  • LAG Hamm, 14.02.2003 - 10 TaBV 122/02

    Zustimmungsersetzung; Eingruppierung/Einstufung eines Arbeitnehmers

    Der Begriff der "Unterstellung" bedeutet die Übertragung von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen (BAG, Urteil vom 17.12.1980 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.02.1987 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Decruppe/Rzaza, Tarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen, Teil II, GTV, G III Rz. 6).

    Dabei bedarf es eines Rückblickes auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes, aber auch einer Mitberücksichtigung der absehbaren zukünftigen Entwicklung (BAG, Urteil vom 25.02.1987 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 5 Sa 870/00

    Rückgruppierung im Einzelhandel, Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes

    Dabei bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes, aber auch einer Mitberücksichtigung der absehbaren zukünftigen Entwicklung (BAG, Urteil vom 25.02.1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel. Das Bundesarbeitsgericht hat in der zitierten Entscheidung im Übrigen keine Veranlassung gesehen, die Rechtsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 MTV in Zweifel zu ziehen).
  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 90/90

    Eingruppierung des Chefs vom Dienst

    Diese Beweiswürdigung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 WG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 707/92

    Eingruppierung eines Viehpflegers in den neuen Ländern

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 192/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 75/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 76/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 77/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 296/86

    Voraussetzungen für regelmäßige Überstunden und deren regelmäßige Bezüge -

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