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   BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92   

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https://dejure.org/1992,774
BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92 (https://dejure.org/1992,774)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 4 AZR 210/92 (https://dejure.org/1992,774)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 (https://dejure.org/1992,774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 75; TVG § 2; Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTB II
    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für individualrechtlichen Entgeltanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 139
  • NZA 1993, 469
  • BB 1992, 2295
  • DB 1993, 839
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92
    Eine höhere Vergütung folgt nicht aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts (Bestätigung des Urteils vom 30.5.1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).

    a) In § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG wird zwischen der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit und der Ein-, Um- und Rückgruppierung unterschieden (BAG Urteil vom 30. Mai 1990, BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG).

    Dagegen geht er bei der Ein-, Um- und Rückgruppierung davon aus, daß bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers aus der korrekten Zuordnung der Tätigkeit zu den einzelnen Vergütungsgruppen folgt (BAG Urteil vom 30. Mai 1990, aaO).

    Bei der Bewertung des Parteivorbringens wird das Landesarbeitsgericht die Hinweise des Senats zur Bewertung von Vertragserklärungen in seiner Entscheidung vom 30. Mai 1990, BAGE 65, 163, 170 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG zu beachten haben.

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92
    Dies gilt auch für den Grundsatz der Selbstbindung (BAGE 58, 283, 294 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92
    d) Soweit schließlich das Landesarbeitsgericht darauf verweist, daß der Senat in Widerspruch stehe zur Rechtsprechung des Ersten Senats, namentlich zur Entscheidung vom 20. August 1991 (- 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), ist sein Hinweis nicht verständlich.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Andererseits geht der Grundsatz der Wirksamkeitsvoraussetzung nicht so weit, daß bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts Zahlungsansprüche entstehen, die bisher nicht bestanden haben (BAG Urteil vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Urteil vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (Bestätigung von BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG).«.

    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAGE 65, 163; 71, 139 = AP Nr. 31 und 37 zu § 75 BPersVG).

    Ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechtes nicht begründet werden (vgl. BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Die Mitarbeitervertretung hat nur ein Mitbeurteilungsrecht, vermag aber keine nicht bestehenden Ansprüche zu begründen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum BPersVG , Urteile vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 [BAG 30.05.1990 - 4 AZR 74/90] = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG; vom 26. August 1992 - 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG).

    Im Anschluß an die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 1991 (- 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = BB 1992, 276 = DB 1992, 687) hat der Senat in der Entscheidung vom 26. August 1992 (- 4 AZR 210/92 - BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG) weiter ausgeführt, bei den Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung sei zwischen den betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfolgen und den Rechtsfolgen im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu differenzieren.

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