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   BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84   

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BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 (https://dejure.org/1985,626)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 (https://dejure.org/1985,626)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 (https://dejure.org/1985,626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Auslegung individueller Willenserklärungen durch das Revisionsgericht - Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Angelegenheiten der Binnenschiffahrt und des Schiffseichamtes - Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22 § 24, Anlage 1a; ZPO § 256
    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Daher ist eine auf Vergütung nach einer bestimmten Fallgruppe gerichtete Klage unzulässig (Bestätigung von BAG 9, 7.1980 4 AZR 579/78 = BAGE 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23a BAT).

    Die tarifliche Mindestvergütung der unter den BAT fallenden Angestellten und die sich daraus weiter ergebenden rechtlichen Folgerungen bestimmen sich nämlich gemäß § 22 BAT nach der der Tätigkeit des Angestellten jeweils entsprechenden Vergütungsgruppe und nicht nach bestimmten Fallgruppen (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT sowie vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen haben das Landesarbeitsgericht und die Beklagte verkannt, daß die Beschäftigung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht tariflich geregelt ist, sondern sich nach dem Arbeitsvertrag bestimmt, so daß einmal das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers seine Grenze im Arbeitsvertrag hat, andererseits aber - wenn keine vertragliche Konkretisierung getroffen ist - die volle Reichweite derjenigen Vergütungsgruppe umfaßt, nach der der Angestellte zu vergüten ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob aus den einzelnen Fallgruppen der betreffenden Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg möglich ist oder nicht (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 145, 150 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG und BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird durch den Arbeitsvertrag begrenzt, umfaßt jedoch, sofern keine vertragliche Konkretisierung vorliegt, die volle Reichweite der jeweiligen Vergütungsgruppe ohne Rücksicht darauf, ob aus einzelnen Fallgruppen ein Bewährungsaufstieg möglich ist oder nicht (Bestätigung von BAG 2, 21.1981 4 AZR 383/79 = BAGE 37, 145, 150 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG).

    Im übrigen haben das Landesarbeitsgericht und die Beklagte verkannt, daß die Beschäftigung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht tariflich geregelt ist, sondern sich nach dem Arbeitsvertrag bestimmt, so daß einmal das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers seine Grenze im Arbeitsvertrag hat, andererseits aber - wenn keine vertragliche Konkretisierung getroffen ist - die volle Reichweite derjenigen Vergütungsgruppe umfaßt, nach der der Angestellte zu vergüten ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob aus den einzelnen Fallgruppen der betreffenden Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg möglich ist oder nicht (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 145, 150 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG und BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Sie haben in dem besonderen und andersartigen rechtlichen Status des Beamten ihre Ursache (vgl. das Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Die tarifliche Mindestvergütung der unter den BAT fallenden Angestellten und die sich daraus weiter ergebenden rechtlichen Folgerungen bestimmen sich nämlich gemäß § 22 BAT nach der der Tätigkeit des Angestellten jeweils entsprechenden Vergütungsgruppe und nicht nach bestimmten Fallgruppen (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT sowie vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Haushaltsrechtliche Erwägungen und Gründe des Stellenplanes können jedoch, obwohl die öffentliche Verwaltung daran gebunden ist, einem Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach dem BAT nicht entgegengesetzt werden (vgl. BAG 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Haushaltsrechtliche Erwägungen und Gründe des Stellenplanes können jedoch, obwohl die öffentliche Verwaltung daran gebunden ist, einem Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach dem BAT nicht entgegengesetzt werden (vgl. BAG 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Haushaltsrechtliche Erwägungen und Gründe des Stellenplanes können jedoch, obwohl die öffentliche Verwaltung daran gebunden ist, einem Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach dem BAT nicht entgegengesetzt werden (vgl. BAG 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Haushaltsrechtliche Erwägungen und Gründe des Stellenplanes können jedoch, obwohl die öffentliche Verwaltung daran gebunden ist, einem Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach dem BAT nicht entgegengesetzt werden (vgl. BAG 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Damit kommt es auf die weiteren Ausführungen des Landesarbeitsgerichts nicht mehr an, wobei das Landesarbeitsgericht ohnehin übersieht, daß es sich vorliegend um einen Fall des sogenannten Fallgruppenbewährungsaufstiegs handelt, der durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT über die Neufassung der Fallgruppen vom 24. Juni 1975 eingeführt worden ist und bei dem im Gegensatz zur Regelung in § 23 a BAT gemäß § 24 BAT vorübergehend oder vertretungsweise ausgeübte Tätigkeiten nicht auf die Bewährungszeit angerechnet werden können (vgl. das Urteil des Senats BAG 43, 374, 378 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
    Haushaltsrechtliche Erwägungen und Gründe des Stellenplanes können jedoch, obwohl die öffentliche Verwaltung daran gebunden ist, einem Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach dem BAT nicht entgegengesetzt werden (vgl. BAG 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Unerheblich ist dabei, ob aus der einschlägigen Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist oder nicht (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 383/79 - BAGE 37, 145 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Klage unzulässig, wenn außerdem eine Fallgruppenfeststellung verlangt wird, weil der BAT die Mindestvergütung der Angestellten nicht von Fallgruppen oder deren Erfüllung abhängig macht und damit die Gerichte für Arbeitssachen aufgefordert werden, rechtsgutachtlich tätig zu werden (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Die Klage ist zulässig, nachdem der Kläger im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats, daß eine Klage unzulässig ist, wenn die Feststellung begehrt wird, daß der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe zu vergüten sei (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT; vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57, 62 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT), die Anträge ohne die Verweisung auf die Fallgruppen gestellt hat.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Bei offenem Dissens - wie hier - schon zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wäre diese Frage ungeklärt, zumal der Arbeitnehmer jedenfalls nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts eine entsprechende Feststellungsklage nicht erheben kann (s. dazu BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).

    Zwar wird angenommen, im öffentlichen Dienst berechtige das Direktionsrecht den Arbeitgeber grundsätzlich zur Versetzung innerhalb der ganzen Bandbreite einer Vergütungsgruppe und damit auch zur Versetzung weg von einem Arbeitsplatz mit der Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs auf einen anderen Arbeitsplatz, der diese Möglichkeit nicht beinhaltet (BAGE 37, 145, 150 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).

    Der Vierte Senat hat einer derartigen Klage das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse abgesprochen, da sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesem nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach Vergütungsgruppen und nicht nach Fallgruppen richte; bei Zulassung derartiger Klagen vor Ablauf der Bewährungszeit und Erfüllung der Bewährung im tariflichen Sinne würden die Gerichte daher nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Danach kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Tätigkeit zugewiesen werden, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht, sofern nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).
  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88

    Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens

    Zwar weist der Kläger insoweit zutreffend auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht; vgl. auch BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT), jedoch handelt es sich bei der Anordnung, den Dienstwagen selbst zu führen, nicht um die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit im Sinne der angeführten Rechtsprechung.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Soweit die Klägerin in ihrem Antrag die einschlägige Fallgruppe der Entgeltgruppe 17 bzw. 15 angegeben hat, handelt es sich nicht um ein selbständiges - unzulässiges (vgl. BAG 23.10.1985 - 4 AZR 216/84 - AP BAT § 24 Nr. 10) - Klagebegehren, sondern lediglich um die - nicht erforderliche - Angabe der nach Auffassung der Klägerin zu prüfenden Tätigkeitsmerkmale.
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    VII BAT (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT ).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

    Diese Zuweisung ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn aus dieser Fallgruppe ein Bewährungsaufstieg nicht möglich ist, sofern keine vertragliche Konkretisierung getroffen worden ist (BAGE 37, 145 = AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Dieses umfaßt die volle Reichweite der jeweiligen Lohngruppe (BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 2. Dezember 1981, aaO).
  • LAG Niedersachsen, 09.07.2007 - 6 Sa 1677/05

    Übertragung von Teilbereichen einer zuvor 100-prozentigen Arbeitszeit auf eine

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.03.1996 - 8 Sa 792/94

    Eingruppierung in bestimmte tarifliche Vergütungsgruppe; Einstellung im

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 943/06

    Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 415/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2001 - 6 Sa 616/01

    Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer

  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00

    Umfang des Direktionsrechts eines Arbeitgebers; Fortzahlung einer

  • LAG Sachsen, 14.06.2001 - 8 Sa 300/00

    Tarifliche Eingruppierung eines Systemverwalters eines Amtsgerichts

  • LAG Hamm, 06.12.1999 - 12 Sa 710/99

    Klage einer Arbeitnehmerin (Altenpflegehelferin) gegen die Eingruppierung in eine

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 269/98

    Besitzstandszulage eines Kraftfahrers im Bundesdienst

  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Niedersachsen, 01.09.1995 - 16 (3) Sa 1614/94

    Vorliegen einer Tätigkeit als Erzieher; Höhergruppierung im

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 181/89

    Eingruppierung: Dockleiter, Zulage nach nach Fußnote 1 zur VergGr. Vb BAT

  • BAG, 28.07.1988 - 4 AZN 340/88

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Eingruppierung einer Technischen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.02.1996 - 8 Sa 1406/94

    Rückwirkende Eingruppierung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • LAG Hessen, 02.04.1992 - 13 Sa 77/91

    Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes auf unbestimmte Zeit ; Auslegung eines

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