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   BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01   

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https://dejure.org/2002,1842
BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01 (https://dejure.org/2002,1842)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2002 - 4 AZR 223/01 (https://dejure.org/2002,1842)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 (https://dejure.org/2002,1842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Rehabilitationsberater in Ersatzkasse - Einstufung der Mitarbeiter der Barmer Ersatzkasse nach Tätigkeitsmerkmalen - Deklaratorische Bedeutung der Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers - Beratung der Öffentlichkeit über ...

  • Judicialis

    EKT § 10 Abs. 1; ; Anlage 5 zum EKT vom 13. Mai 1998 Teil A 1 Abschn. I VergGr. 6; ; Anlage 5 zum EKT vom 13. Mai 1998 Teil A 1 Abschn. I VergGr. 7; ; TVG § 1 Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Rehabilitationsberater in Ersatzkasse; Eingruppierung auf der Grundlage der "überwiegend auszuübenden Tätigkeit"; Tarifautomatik; Tätigkeitsbeispiel und Eingruppierung; Tarifauslegung bei Fachbegriff; Eingruppierung bei Mischtätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 282
  • BB 2003, 692
  • NZA-RR 2003, 609
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94

    1. Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorische Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Senats zB 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 125).

    Andernfalls würde den Beispielen entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien der typische Charakter für ihre Vergütungsgruppen abgesprochen (vgl. Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129).

  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Handelt es sich bei der Tätigkeit des Angestellten im Bereich der Rehabilitation um eine einheitliche Tätigkeit aus Beratung und Sachbearbeitung, richtet sich deren tarifliche Bewertung danach, welche Aufgabe der Tätigkeit des Angestellten das Gepräge gibt (vgl. dazu zB Senat 27. Januar 1982 - 4 AZR 435/79 - BAGE 37, 370, 374 f.).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 472/88

    Leistungszulage für Signalreiniger der Deutschen Bundesbahn - Wartung von

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    aa) Bei der Ermittlung des Inhalts des Tarifbegriffs "Rehabilitationsberater/innen" ist mangels einer eigenen Definition dieses branchenspezifischen Begriffs in der Anlage 5 zum EKT davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in dem Sinne verwendet haben, wie er üblicherweise in dem zu regelnden Bereich verwendet wird, und daß sie ihn in dieser Bedeutung auch angewendet wissen wollen (vgl. Senat 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 92; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 513/88 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 21 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 55; BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 472/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 8; Senat 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • LAG Berlin, 12.02.2001 - 9 Sa 2064/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Rehabilitationsleistungen; Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. Februar 2001 - 9 Sa 2064/00 - aufgehoben.
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 324/01

    Eingruppierung eines Rehabilitationsberater in Ersatzkasse - Einstufung der

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Hinweis des Senats: Parallelsache Senat 21. August 2002 - 4 AZR 324/01 - nv.
  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    aa) Bei der Ermittlung des Inhalts des Tarifbegriffs "Rehabilitationsberater/innen" ist mangels einer eigenen Definition dieses branchenspezifischen Begriffs in der Anlage 5 zum EKT davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in dem Sinne verwendet haben, wie er üblicherweise in dem zu regelnden Bereich verwendet wird, und daß sie ihn in dieser Bedeutung auch angewendet wissen wollen (vgl. Senat 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 92; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 513/88 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 21 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 55; BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 472/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 8; Senat 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    aa) Bei der Ermittlung des Inhalts des Tarifbegriffs "Rehabilitationsberater/innen" ist mangels einer eigenen Definition dieses branchenspezifischen Begriffs in der Anlage 5 zum EKT davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in dem Sinne verwendet haben, wie er üblicherweise in dem zu regelnden Bereich verwendet wird, und daß sie ihn in dieser Bedeutung auch angewendet wissen wollen (vgl. Senat 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 92; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 513/88 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 21 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 55; BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 472/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 8; Senat 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 513/88

    Begriff der Fernmontage - Voraussetzungen der Anwendung der Bestimmungen über die

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    aa) Bei der Ermittlung des Inhalts des Tarifbegriffs "Rehabilitationsberater/innen" ist mangels einer eigenen Definition dieses branchenspezifischen Begriffs in der Anlage 5 zum EKT davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diesen in dem Sinne verwendet haben, wie er üblicherweise in dem zu regelnden Bereich verwendet wird, und daß sie ihn in dieser Bedeutung auch angewendet wissen wollen (vgl. Senat 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 92; 7. Dezember 1988 - 4 AZR 513/88 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 21 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 55; BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 472/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 8; Senat 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die jeweiligen Begriffe verkannt wurden, ob bei ihrer Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist und ob die Beurteilung unter Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (Senat 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1; 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5 jeweils mwN).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

    Auszug aus BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die jeweiligen Begriffe verkannt wurden, ob bei ihrer Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist und ob die Beurteilung unter Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (Senat 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1; 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5 jeweils mwN).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Bei der Ermittlung des Inhalts des Tarifbegriffs "Warenhaus" ist mangels einer eigenen Definition dieses branchenspezifischen Begriffs davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen in dem Sinne verwendet haben, wie er üblicherweise in dem zu regelnden Bereich verwendet wird, und dass sie ihn in dieser Bedeutung auch angewendet wissen wollen (vgl. BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenkassen Nr. 1 mwN).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    In den vorbezeichneten sowie einer weiteren Entscheidung aus dem Jahre 1987 (9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -) hat es den Begriff des Verbrauchermarktes noch nicht als konkretisierten Rechtsbegriff verstanden, der von den Tarifvertragsparteien in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet worden sei, und daraus geschlossen, die Tarifvertragsparteien wollten diesen Begriff so angewendet wissen, wie er im Handelsverkehr und Wirtschaftsleben verstanden werde und damit den Anschauungen der beteiligten Berufskreise und dem Handelsbrauch (§ 346 HGB) entspreche (vgl. zum branchenspezifischen Verständnis eines branchenspezifischen Begriffs auch BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenkassen Nr. 1).
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