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   BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05   

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BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 (https://dejure.org/2006,2936)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 (https://dejure.org/2006,2936)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 (https://dejure.org/2006,2936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem Bundesangestelltentarivvertrag-0 (BAT-0); Ausübung der in der Tätigkeitsdarstellung beschriebenen Tätigkeit des "Sportlehrers in Offizierslehrgängen" zu einem bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit; ...

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anlage 1a zum BAT-O/BL Teil III Abschn. I -"Sportlehrer an Bundeswehrschulen" - VergGr. IIb; ; Anlage 1a zum BAT-O/BL Teil III Abschn. I -"Sportle... hrer an Bundeswehrschulen" - VergGr. IVa; ; Anlage 1a zum BAT-O/BL Teil III Abschn. I -"Sportlehrer an Bundeswehrschulen" - VergGr. IVb Fallgr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Eingruppierung Lehrer; Prozessrecht - Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers bei der Bundeswehr; Arbeitsvorgang; entsprechende Tätigkeit; unbestimmter Rechtsbegriff; Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.11.1998 - 4 AZR 697/97

    Eingruppierung eines Sprachlehrers bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    aa) Das Landesarbeitsgericht hat - kurz zusammengefasst - ausgeführt, nach der von ihm angeführten Rechtsprechung des Senats (17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 11. November 1998 - 4 AZR 697/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 261) entspreche eine Tätigkeit einem tariflich geforderten Hochschulabschluss, wenn sie "akademischen Zuschnitt" habe.
  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    aa) Das Landesarbeitsgericht hat - kurz zusammengefasst - ausgeführt, nach der von ihm angeführten Rechtsprechung des Senats (17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 11. November 1998 - 4 AZR 697/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 261) entspreche eine Tätigkeit einem tariflich geforderten Hochschulabschluss, wenn sie "akademischen Zuschnitt" habe.
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 487/03

    Eingruppierung einer Krankengeldfallmanagerin

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    Dessen Anwendung durch das Berufungsgericht kann in der Revisionsinstanz nur begrenzt, und zwar nur daraufhin überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff verkannt, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (zB BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282, 303; jüngst Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 31).
  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88

    Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    Dementsprechend hat er auch für den "Sportlehrer" entschieden, dass alle seine Tätigkeiten in dieser Funktion einen Arbeitsvorgang bilden (31. August 1988 - 4 AZR 117/88 - mwN).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92

    Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    aa) Das Landesarbeitsgericht hat - kurz zusammengefasst - ausgeführt, nach der von ihm angeführten Rechtsprechung des Senats (17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 11. November 1998 - 4 AZR 697/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 261) entspreche eine Tätigkeit einem tariflich geforderten Hochschulabschluss, wenn sie "akademischen Zuschnitt" habe.
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    (1) Bei der tariflichen Anforderung der "entsprechenden" Tätigkeit (vgl. dazu aus der neueren Rechtsprechung des Senats 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 296 mwN) handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Senat 2. Dezember 1992 - 4 AZR 129/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    Dessen Anwendung durch das Berufungsgericht kann in der Revisionsinstanz nur begrenzt, und zwar nur daraufhin überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff verkannt, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (zB BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282, 303; jüngst Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 31).
  • LAG Sachsen, 10.12.2004 - 3 Sa 1043/03
    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2004 - 3 Sa 1043/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
    Denn die Tarifvertragsparteien haben durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals als Tätigkeitsmerkmal mit für die Gerichte bindender Wirkung bestimmt, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (zB 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39 mwN).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    Bei sog. Funktionsmerkmalen, wie dem Begriff des Sportlehrers, nimmt der Senat regelmäßig ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen einheitlichen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - mwN; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 - mwN; für den Begriff des Arztes 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23; 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 -) .

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dabei ersetzt der Hinweis des Klägers auf ein Urteil zur Tätigkeit eines anderen, sei es auch unmittelbaren Kollegen, den erforderlichen konkreten Tatsachenvortrag genauso wenig (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -) wie ein bloßer Verweis auf Vorgaben der Beklagten, bspw. auf die Rahmenrichtlinie 2005.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Maßstab für diese Wertung ist aber stets die Tätigkeit "in dieser Funktion" (vgl. zB BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Maßstab für diese Wertung ist aber stets die Tätigkeit "in dieser Funktion" (vgl. zB BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1267/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang ein unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeit unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 31.08.1988, - 4 AZR 329/88 - Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 -).

    Durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals Sportlehrer als Tätigkeitsmerkmal haben die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1988, 4 AZR 117/88 Juris ; Urteil vom 07.06.2006, 4 AZR 225/05 Juris ).

    Dabei dürfen die in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich sein, sondern müssen die von ihm auszuübende Tätigkeit erforderlich, d.h. notwendig sein (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.2006, 4 AZR 225/05 Juris ; Urteil vom 15.03.2006, 4 AZR 187/05 BeckRS 2006 43806; Urteil vom 11.11.1998, 4 AZR 697/97, AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 261; Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 206/07, NJOZ 2008, 3705).

  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1615/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang ein unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeit unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 31.08.1988, - 4 AZR 329/88 - Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 -).

    Durch die Vereinbarung des Funktionsmerkmals Sportlehrer als Tätigkeitsmerkmal haben die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (BAG, Urteil vom 31.08.1988, 4 AZR 117/88 Juris; Urteil vom 07.06.2006, 4 AZR 225/05 Juris).

    Dabei dürfen die in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich sein, sondern müssen die von ihm auszuübende Tätigkeit erforderlich, d.h. notwendig sein (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.2006, 4 AZR 225/05 Juris ; Urteil vom 15.03.2006, 4 AZR 187/05 BeckRS 2006 43806; Urteil vom 11.11.1998, 4 AZR 697/97, AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 261; Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 206/07, NJOZ 2008, 3705).

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

    Maßstab für diese Wertung ist aber stets die Tätigkeit "in dieser Funktion" (vgl. BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Bei solchen Merkmalen ist die gesamte Tätigkeit in dieser Funktion als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu werten (vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service

    Nach der Senatsrechtsprechung hätte dies zur Folge, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten in dieser Funktion als einheitlicher Arbeitsvorgang zu bewerten sein würde (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - ZTR 2007, 35).
  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 218/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Maßstab für diese Wertung ist aber stets die Tätigkeit "in dieser Funktion" (vgl. zB BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • ArbG Köln, 29.08.2016 - 15 Ca 2122/16

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Diplom-Sporttherapeuten innerhalb des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG reicht es nicht aus, dass für die Tätigkeit die in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse lediglich nützlich und erwünscht sind, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (BAG 18.04.2012 - 4 AZR 441/10 - 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 - 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -).

    Der Hinweis des Klägers auf die Eingruppierung anderer Kollegen in anderen Tätigkeiten ersetzt nicht den erforderlichen konkreten Tatsachenvortrag (BAG Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 225/05 -).

  • LAG Hamm, 15.02.2023 - 3 Sa 680/22

    Feststellungsinteresse bei einer Eingruppierungsklage; Bezugspunkt der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09

    Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin

  • LAG Hessen, 17.11.2006 - 3 Sa 1074/05

    Eingruppierung - Fachärztin für Sportmedizin - BAT Anl 1a VerGr Ia Fallgr 1

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 14 Sa 2456/09

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O bzw. TV-Charité

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 5 Sa 265/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Facharzt,

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

  • LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 711/19

    Klage auf Höhergruppierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09

    Eingruppierung, Oberärztin, medizinische Verantwortung, Tarifvertrag

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