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   BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72   

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https://dejure.org/1973,276
BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72 (https://dejure.org/1973,276)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1973 - 4 AZR 225/72 (https://dejure.org/1973,276)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 (https://dejure.org/1973,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Geltungsbereich von Tarifverträgen - Beschränkung - Einwand der Arglist - Verstoß gegen Treu und Glauben - Ausschluß - Rechssicherheit - Allgemeinverbindlicherklärung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit - Fehlende Unterschrift - Revisionsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 114
  • NJW 1973, 1343 (Ls.)
  • MDR 1973, 794
  • DB 1973, 1506
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18

    Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit

    Auch dieser entsprach dem Schriftformerfordernis des § 574b Abs. 1 Satz 1 Satz BGB, da die der Klägerin in beglaubigter Abschrift zugestellten Abschriften der Schriftsätze der Beklagten von deren Prozessbevollmächtigten unterzeichnet sind (vgl. BAG, Urt. v. 21. März 1973 - 4 AZR 225/72, MDR 1973, 794, juris Tz. 25).
  • BAG, 12.12.1973 - 4 AZR 75/73

    Tarifverträge - Textil - Gastarbeiter - Spanien - Ausfallzeit - Geburt - Ehefrau

    Der Inhalt formloser Vorstandsgespräche über die Auslegung eines Tarifvertrages ist für die Gerichte unbeachtlich (vgl. Ur teil des Senats vom 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - demnächst AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen).
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78

    Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter -

    Da es vorliegend nicht um eine gewerberechtliche Differenzierun sondern um eine Tarifauslegung geht, ist mit dem Landesarbeitsgericht bei der Präge, ob der Betrieb des Beklagten handwerklichen oder industriellen Charakter trägt, nicht in erster Lini nach gewerberechtlichen, handelsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden, sondern vorrangig danach ob die überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer im Betriebe des Beklagten eine handwerkliche oder nichthandwerkliche ist (vgl. dazu BAG 25, 114- [124] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG 4, 37 [AO] = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, AP Nr. 8 zu § A TVG Tarifkonkurrenz sowie AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7. Auf1., Band II/1 S. 53 - 514; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II S. 372 - 373; Wiedemann- Stumpf, TVG, 5. Aufl., § A Anm. 165 - 166).

    Ferner übersieht die Klägerin, daß die bloße Eintragung in die Handwerksrolle weder eine zivilrechtliche oder tarifrechtliche Arbeitgeberstellung noch einen entsprechenden Gutglaubens schütz begründet (vgl. BAG 2 5, 114 - [124 -] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich und BAG 2 6, 320 [324-] = AP Nr. 1 zu § 705 BGB).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    In diesem Zusammenhang geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Landesarbeitsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BAGE 25, 114, 124 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 175/96

    Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten

    Das Fehlen der Unterschrift ist aber dann unschädlich, wenn der Revisionsbegründung vom Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers eigenhändig und handschriftlich beglaubigte Abschriften der Revisionsbegründung beigefügt sind (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Auch Änderungen des Tarifvertrags sind formbedürftig (vgl. BAG 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114; Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 234; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 376, jeweils mwN).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Damit fehlt der Protokollnotiz der tarifliche Charakter, so daß es auch rechtlich nicht möglich ist, sie als Tarifnorm auszulegen oder unmittelbar zur Auslegung anderer tariflicher Normen heranzuziehen (vgl. BAG 25, 114, 122 = AP Nr. 12 zu S 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 379/78

    Verkehrsmittelreinigung - Aufgaben des Gebäudereinigerhandwerks -

    Die Beklagte hat nämlich keine konkreten Tatsachen vorgetragen, die Zweifel an dem Vorliegen der in § 5 Abs. 1 TVG genannten Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufkommen lassen könnten, zumal der hierfür zuständigen staatlichen Behörde ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt und demgemäß nur bei erheblichen Verstößen von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeit serklärung ausgegangen werden kann (vgl. BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nrn. 11, 12 und 14 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil des Senats vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - [demnächst] AP Nr. 16 zu § 5 TVG).

    Dieses Schreiben stellt zwar keine für die Auslegung verbindliche "authentische Interpretation" dar (BAG AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich).

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 17/01

    Eingruppierung eines Werkmeisters

    Der Begriff der "Betriebsleitstelle" ist derart eindeutig und genau umschrieben, daß für eine Interpretation insoweit kein Raum ist (BAG 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114, 122 f.).
  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

    Dieses zwingende Formerfordernis ist weder bei dem Original noch bei der "beglaubigten Abschrift", die an sich den Mangel der Urschrift heilen könnte (vgl. BAG vom 21.3. 1973 - 4 AZR 225/72 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich), erfüllt.
  • LAG Düsseldorf, 16.08.2000 - 17 Sa 280/00

    Betriebsrente - Berücksichtigung tariflicher Einmalzahlungen

  • ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06

    Streik, Krankenhaus, Friedenspflicht, Tarifvertrag, Kündigung,

  • LAG Hessen, 05.12.2005 - 10 Sa 1955/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung -

  • BFH, 28.07.1982 - V R 64/82

    Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

  • LAG Hamburg, 01.06.1992 - 4 TaBV 1/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Arbeitsvertrag; Versicherungsgewerbe;

  • BFH, 27.07.1977 - I R 207/75

    Klageerhebung - Schriftliche Klageerhebung - Eigenhändige Unterschrift -

  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00

    Erfordernis der Unterschrift für eine wirksame und fristgerechte Beschwerde

  • BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 44/73

    Tarifverträge - Bau - Wegezeitvergütung - Tatsächlicher Zeitaufwand - Fahrzeit -

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04

    Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform

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