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   BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79   

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BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79 (https://dejure.org/1981,235)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1981 - 4 AZR 225/79 (https://dejure.org/1981,235)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 (https://dejure.org/1981,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - Verzugszinsen - Verzugsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 245
  • NJW 1982, 2279
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Mit dem Landesarbeitsgericht ist nämlich davon auszugehen, daß die Vergütungsordnung zum BAT als technische Angestellte nur solche Angestellten ansieht, deren Tätigkeit technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse erfordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 19751 mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Pallgruppe 1 wird das Landesarbeitsgericht neben den für die Tätigkeit des Klägers geforderten künstlerischen Fähigkeiten auch dessen Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete der Fotografie, der Anatomie, der Physiologie sowie der sonstigen in Betracht kommenden medizinischen Fachgebiete mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Weiter wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, daß eine "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" (VergGr. IV b BAT Fallgruppe 1) ihren Grund u.a. im Behördenapparat, vorliegend also im Sanitätsbereich der Bundeswehr, aber auch in den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, etwa der erkrankten Soldaten oder der Insassen der Bundeswehrkrankenhäuser, haben kann (vgl. auch hierzu das zuletzt bezeichnete Urteil des Senats vom 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -).

    Ferner wird es zu beachten haben, daß auch im Bereiche der Humanmedizin die Herstellung von anatomischen und physiologischen Darstellungen mit Mitteln der Graphik, wenn darin das Arbeitsergebnis der Tätigkeit des Angestellten besteht, ein Arbeitsvorgang sein kann (vgl. dazu das Urteil des Senats AP Nr. 26 ai §§ 22, 23 BAT 1975), daß das jedoch andererseits dann nicht zutrifft, wenn die graphischen Darstellungen aufgrund unterschiedlicher Anforderungen verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen sein sollten (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 3« Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, daß sich die zutreffende Vergütung des Klägers auch erst aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller seiner Arbeitsvorgänge nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT n.F. ergeben kann (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975"mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Mit dem Landesarbeitsgericht ist nämlich davon auszugehen, daß die Vergütungsordnung zum BAT als technische Angestellte nur solche Angestellten ansieht, deren Tätigkeit technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse erfordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 19751 mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Pallgruppe 1 wird das Landesarbeitsgericht neben den für die Tätigkeit des Klägers geforderten künstlerischen Fähigkeiten auch dessen Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete der Fotografie, der Anatomie, der Physiologie sowie der sonstigen in Betracht kommenden medizinischen Fachgebiete mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Ferner wird es zu beachten haben, daß auch im Bereiche der Humanmedizin die Herstellung von anatomischen und physiologischen Darstellungen mit Mitteln der Graphik, wenn darin das Arbeitsergebnis der Tätigkeit des Angestellten besteht, ein Arbeitsvorgang sein kann (vgl. dazu das Urteil des Senats AP Nr. 26 ai §§ 22, 23 BAT 1975), daß das jedoch andererseits dann nicht zutrifft, wenn die graphischen Darstellungen aufgrund unterschiedlicher Anforderungen verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen sein sollten (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 3« Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, daß sich die zutreffende Vergütung des Klägers auch erst aus einer zusammenfassenden Betrachtung aller seiner Arbeitsvorgänge nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT n.F. ergeben kann (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975"mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    V b BAT Fälgruppe 1 und alsdann die der weiteren qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen zu über prüfen sein wird (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZE 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 eine weitere zweifache Qualifizierung verlangen, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit" und außerdem durch eine entsprechende "Bedeutung des Aufgäbenkreises", die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, aber auch - wie vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bezüglich der Auswirkungen seiner Tätigkeit für den gesamten Sanitätsbereich der Bundeswehr und den klinischen Betrieb in den chirurgischen Universitätskliniken im einzdnen dargelegt - aus den Auswirkungen seiner Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei in beiden Fällen eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975" mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen haben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, [demnächst] AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß es sich, wie der Kläger selbst zutreffend erläutert, bei dem des Graphikers um einen künstlerisch-gestaltenden Beruf handelt (vgl. dazu die Ausführungen des Senats in dem Urteil AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgemäß hat der Senat sie u.a. auch für anwendbar erklärt für eine Angestellte, die - dem vorliegenden Fall vergleichbar - Illustrationen veterinärmedi zinisch-anatomischen Inhalts nach verschiedenen graphischen Techniken für Lehr- und Forschungszwecke im Anatomischen Institut einer Tierärztlichen Hochschule hergestellt hat (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975" mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Pallgruppe 1 wird das Landesarbeitsgericht neben den für die Tätigkeit des Klägers geforderten künstlerischen Fähigkeiten auch dessen Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete der Fotografie, der Anatomie, der Physiologie sowie der sonstigen in Betracht kommenden medizinischen Fachgebiete mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, [demnächst] AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Damit haben im Anspruchszeitraum bis 31« Dezember 1974 die Bestimmungen des gekündigten BAT in ihrer gemäß § 4- Abs. 5 TVG weitergeltenden Fassung vom 31. Dezember 1969 zwischen den Parteien als Vertragsrecht gegolten (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34- [37, 4-2] = AP Nr. 6 zu § 4- TVG Nachwirkung sowie BAG 27, 22 [26, 3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Einmal enthält dieser Tarifvertrag nämlich einleitend eine sogenannte Weiteranwendungsklausel, so daß durch ihn kein wirksames 12 - Tarifrecht gesetzt worden ist (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34 C36] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung, sowie AP Nm. 14 und 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975)- Zum anderen wird der Kläger von den darin normierten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen entgegen der Meinung des Landesarbeitsgerichts auch nicht erfaßt.

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Eine weitergehende Überprüfung durch das Revisionsgericht ist insoweit nicht möglich (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen).

    Eine weitergehende Überprüfung durch das Reviäonsgericht ist nicht möglich (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Dabei geht der Senat davon aus, daß nach der vorherrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage der Schuld ner auf die ihm günstigere Rechtsauffassung vertrauen darf und zudem auch ein entschuldbarer Irrtum über die Rechtslage die Verzugsfolgen nicht eintreten läßt (vgl. BGHZ 17, 266 [295]; 36, 344 [347] und 62, 29 [36]; RGZ 11o, 43o [435]; Larenz, aaO, S. 254; Palandt-Heinrichs, aaO, Anm. 2; Soergel-Siebert- R. Schmidt, aaO, Rdnr. 3 sowie Staudinger-Löwisch, aaO, Rdnr. 15 ff.).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Dabei geht der Senat davon aus, daß nach der vorherrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage der Schuld ner auf die ihm günstigere Rechtsauffassung vertrauen darf und zudem auch ein entschuldbarer Irrtum über die Rechtslage die Verzugsfolgen nicht eintreten läßt (vgl. BGHZ 17, 266 [295]; 36, 344 [347] und 62, 29 [36]; RGZ 11o, 43o [435]; Larenz, aaO, S. 254; Palandt-Heinrichs, aaO, Anm. 2; Soergel-Siebert- R. Schmidt, aaO, Rdnr. 3 sowie Staudinger-Löwisch, aaO, Rdnr. 15 ff.).
  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 200/60

    Verzinslichkeit eines Erstattungsanspruchs nach § 32 AGLondSchAbk

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Dabei geht der Senat davon aus, daß nach der vorherrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage der Schuld ner auf die ihm günstigere Rechtsauffassung vertrauen darf und zudem auch ein entschuldbarer Irrtum über die Rechtslage die Verzugsfolgen nicht eintreten läßt (vgl. BGHZ 17, 266 [295]; 36, 344 [347] und 62, 29 [36]; RGZ 11o, 43o [435]; Larenz, aaO, S. 254; Palandt-Heinrichs, aaO, Anm. 2; Soergel-Siebert- R. Schmidt, aaO, Rdnr. 3 sowie Staudinger-Löwisch, aaO, Rdnr. 15 ff.).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
    Damit haben im Anspruchszeitraum bis 31« Dezember 1974 die Bestimmungen des gekündigten BAT in ihrer gemäß § 4- Abs. 5 TVG weitergeltenden Fassung vom 31. Dezember 1969 zwischen den Parteien als Vertragsrecht gegolten (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34- [37, 4-2] = AP Nr. 6 zu § 4- TVG Nachwirkung sowie BAG 27, 22 [26, 3o] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

  • RG, 08.02.1911 - V 690/09

    Läßt § 279 BGB. eine erweiterte Anwendung zu für solche Fälle, wo der Grund für

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 01.07.1970 - 4 AZR 351/69

    Höherwertige Tätigkeit - Zuweisung durch Arbeitgeber - Wirksamkeit der

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Hierbei handelt es sich um eine individuelle Willenserklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur beschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung zugänglich ist (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Demgemäß hat der Senat den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 a zum BAT auch eine Auffangfunktion in Fällen zuerkannt, in denen die Tätigkeit eines Angestellten von der üblichen Tätigkeit eines Verwaltungsangestellten nicht unerheblich abweicht, ohne daß jene Tätigkeit in einem konkreten Tätigkeitsbeispiel erfaßt war (vgl. BAG 36, 245, 256 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Dies gilt auch, soweit er sich auf die Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum bezieht (so bereits BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) sowie hinsichtlich des Verzinsungsantrages (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308) .
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