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   BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87   

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https://dejure.org/1987,2032
BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87 (https://dejure.org/1987,2032)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 4 AZR 228/87 (https://dejure.org/1987,2032)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 228/87 (https://dejure.org/1987,2032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Auskunftsanspüche der Zusatzversorgungskasse - Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe - Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Betrieblicher bzw. fachlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87
    Demgemäß fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten verrichtet werden - vorbehaltlich der Ausnahmebestimmungen des Abschnitts VII -, unter den betrieblichen bzw. fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und damit des Verfahrens-TV, ohne daß noch auf die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zurückgegriffen werden muß (BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Damit bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß Betriebe dieses Gewerbes, auch wenn sie unter Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV fallen, trotzdem nicht vom betrieblichen bzw. fachlichen Geltungsbereich der Bautarifverträge erfaßt, sondern davon ausgenommen werden sollen (vgl. BAGE 48, 390, 397 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87
    Dies entspricht dem Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

    Damit bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß Betriebe dieses Gewerbes, auch wenn sie unter Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV fallen, trotzdem nicht vom betrieblichen bzw. fachlichen Geltungsbereich der Bautarife erfaßt werden sollen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 228/87 -, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAGE 48, 390, 397 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Insoweit ist aus dem Tarifvertrag kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß der Begriff "und" in Abschnitt VII anders zu verstehen ist als in Abschnitt V (BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 228/87 -, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dann aber ist es nicht nur sachgerecht, das Verlegen von Natur- und Kunststeinen als Verarbeitung im Sinne von Abschnitt VII Ziff. 6 anzusehen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 228/87 -, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), sondern auch unter der Verarbeitung von Natursteinen das Verlegen bereits bearbeiteter Natursteine zu verstehen.

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

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  • LAG Hessen, 10.02.1989 - 15 Sa 1136/88

    Anspruch auf Auskunft der Einzugsstelle für die von den baugewerblichen

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  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

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  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 2/96

    Auslegung der Verordnung über Betriebe des Baugewerbes

    Zum Be- und Verarbeiten zähle aber auch das Verlegen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14. Oktober 1987 (Az: 4 AZR 228/87, AP Nr. 86 zu § 1 Tarifvertragsgesetz Tarifverträge: Bau) in einem Rechtsstreit zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau) entschieden habe.
  • LAG Hessen, 25.11.2002 - 16 Sa 1162/02

    Geltungsbereich der Balltarifverträge; Kugelstrahlarbeiten

    Von Betonverarbeitung kann keine Rede sein, weil durch das Kugelbestrahlen der Beton nicht als Material verarbeitet wird (vgl. zum Begriff der Verarbeitung: BAG 14.10.1987, AP Nr. 86 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

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  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

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  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99

    Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung

    Zwar ist dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen, daß dann, wenn eine der in § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV als Beispiel für bauliche Leistungen genannten Tätigkeiten durch einen Betrieb erfüllt wird, von einem Baubetrieb iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III auszugehen ist, ohne daß noch auf die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zurückgegriffen werden muß (st. Rspr.; vgl. BAG 14. Oktober 1987 - 4 AZR 228/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 86).
  • LAG Hessen, 13.09.1991 - 15 Sa 1589/90

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Anspruch einer gemeinsamen

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  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89

    Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des

  • LAG Hessen, 23.08.1994 - 9 Sa 70/94

    Richtige tarifliche Vergütungsgruppe für einen als Elektroinstallateur

  • LAG Hessen, 01.07.1994 - 9 Sa 1458/93

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten in einer Zentralen Rettungsleitstelle;

  • LAG Hessen, 04.09.1992 - 9 Sa 868/91

    Anwendung des Berufsbildungsgesetzes; Zahlung einer Ausbildungsvergütung ;

  • LAG Hessen, 20.12.1991 - 15 Sa 1500/90

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsverpflichtung

  • LAG Hessen, 06.12.1991 - 15 Sa 706/90

    Abgrenzung des Trockenbaus und des Montagebaus vom Tischlerhandwerk;

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