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   BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00   

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https://dejure.org/2001,5102
BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00 (https://dejure.org/2001,5102)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 AZR 23/00 (https://dejure.org/2001,5102)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 23/00 (https://dejure.org/2001,5102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsmitglied

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsmitglied - Fachgruppenvorstand - Verantwortliche Funktion - Ortsebene - Allgemeinverbindlichkeitserklärung - Verbandsklausel

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Einzelhandel; ; TVG § 4; ; TVG § 5; ; MTV Einzelhandel Hessen idF vom 24. September 1996 § 15 Nr. 6 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "in verantwortlicher Funktion bei der vertragschließenden Gewerkschaft tätigen Arbeitnehmer/innen" (Einzelhandel Hessen); Bezahlte Freistellung für Gewerkschaftsmitglied

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1640
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 13.09.1999 - 16 Sa 2924/98
    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00
    4 AZR 23/00 16 Sa 2924/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 1999 - 16 Sa 2924/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85

    Bezahlter Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Sitzungen des

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00
    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 11. September 1985 (- 4 AZR 57/85 - nv.) zu dem Begriff der "verantwortlichen Mandatsträger" in § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NRW zutreffend herausgestellt.
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 23/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).
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