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   BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86   

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BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86 (https://dejure.org/1987,606)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 4 AZR 230/86 (https://dejure.org/1987,606)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 (https://dejure.org/1987,606)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 67
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind nämlich als Straßenbauarbeiten nur Arbeiten anzusehen, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk betreffen (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).

    Die von der Beklagten ausgeführten Arbeiten zur Einrichtung und Sicherung von Baustellen berühren jedoch, wie das Landesarbeitsgericht im einzelnen darstellt, ähnlich wie die Anbringung von Leitplanken (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), die Aufstellung von Straßenlampen oder die Anbringung von Verkehrszeichen die Straße als Baukörper und Werk von Bauarbeitern überhaupt nicht.

    Da im Gegensatz zu dem Inhalt von Abschnitt II, wo von der Erstellung, Instandsetzung usw. von "Bauwerken" die Rede ist, die Tarifvertragsparteien im Abschnitt I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau ausdrücklich von "Bauten aller Art" sprechen und damit im Sinne der herkömmlichen Terminologie die eigentlichen Baubetriebe erfassen wollen (Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 61), ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien unter "Bauten" im Abschnitt I nur Gebäude aller Art verstehen, wofür auch der allgemeine Sprachgebrauch spricht (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).

    Vertragsparteien im Abschnitt II den "Bauten" des Abschnitts I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau gegenüberstellen, irgend wie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen (vgl»> die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zua§ 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträget Bau mit weiteren Nach weisen) .

    Es muß also mit Werkstoffen des Baugewerbes, entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Da im Gegensatz zu dem Inhalt von Abschnitt II, wo von der Erstellung, Instandsetzung usw. von "Bauwerken" die Rede ist, die Tarifvertragsparteien im Abschnitt I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau ausdrücklich von "Bauten aller Art" sprechen und damit im Sinne der herkömmlichen Terminologie die eigentlichen Baubetriebe erfassen wollen (Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 61), ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien unter "Bauten" im Abschnitt I nur Gebäude aller Art verstehen, wofür auch der allgemeine Sprachgebrauch spricht (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).

    Vertragsparteien im Abschnitt II den "Bauten" des Abschnitts I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau gegenüberstellen, irgend wie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen (vgl»> die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zua§ 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträget Bau mit weiteren Nach weisen) .

  • BAG, 02.10.1973 - 4 AZR 611/72

    Tarifverträge - Bau - Aufstellung von Leitplanken - Straßenbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind nämlich als Straßenbauarbeiten nur Arbeiten anzusehen, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk betreffen (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).

    Die von der Beklagten ausgeführten Arbeiten zur Einrichtung und Sicherung von Baustellen berühren jedoch, wie das Landesarbeitsgericht im einzelnen darstellt, ähnlich wie die Anbringung von Leitplanken (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), die Aufstellung von Straßenlampen oder die Anbringung von Verkehrszeichen die Straße als Baukörper und Werk von Bauarbeitern überhaupt nicht.

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    berücksichtigt der Senat auch, daß Fahrbahnmarkierungs arbeiten ohnehin sowohl zum Straßenbau als auch zur Maler branche gehören können (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind nämlich als Straßenbauarbeiten nur Arbeiten anzusehen, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk betreffen (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Weiter ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß nach der aufgrund einer entsprechenden Tarifänderung geltenden neuen Rechtsprechung des erkennenden Senats unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Vertragsparteien im Abschnitt II den "Bauten" des Abschnitts I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau gegenüberstellen, irgend wie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen (vgl»> die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zua§ 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträget Bau mit weiteren Nach weisen) .
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst ab (vgl. BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 6.
  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst ab (vgl. BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 6.
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
    17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    ee) Für die in den Abschnitten I bis III des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ist es nach der tariflichen Formulierung notwendig, dass sie mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes ausgeführt werden (BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - BAGE 55, 67) .
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Ist das nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III des § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen (BAGE 55, 67, 75 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind als Straßenbauarbeiten nur Arbeiten anzusehen, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten sind, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk betreffen (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Unter "Bauwerk" in diesem Sinne ist jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlage zu verstehen (BAGE 55, 67, 76 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ferner ist der Betrieb der Beklagten insoweit seiner Einrichtung und Zweckbestimmung nach baulich geprägt, d. h. es wird mit Werkstoffen des Baugewerbes und entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet (BAGE 55, 67, 76 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1975 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    An der materiellen Rechtslage ändert sich dadurch nichts (vgl. das Urteil des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf die auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten wirtschaftlichen Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst an (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 [BAG 18.04.1973 - 4 AZR 297/72] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senatsvom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der aufgrund einer entsprechenden, auch vorliegend zu berücksichtigenden Tarifänderung geltenden neuen Rechtsprechung des erkennenden Senats fallen unter den BRTV-Bau diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. auch dazu die beiden vorgenannten Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie BAGE 45, 11, 17 [BAG 18.01.1984 - 4 AZR 41/83] = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bei der Anwendung von Tarifnormen, die ausschließlich arbeitsrechtlichen Charakter haben, kann nämlich ihrer Funktion entsprechend sachgerecht nur darauf abgestellt werden, mit welchen Aufgaben zeitlich überwiegend die Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes beschäftigt werden (vgl. die Urteile des Senatsvom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

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