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BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflegungszuschuß - Baugewerbe - Gerüstbau
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 29.10.1981 - 6 Ca 2046/81
- BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82
Papierfundstellen
- BAGE 40, 307
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79
Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im …
Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82
Hierzu ist mangels weiterer Anhaltspunkte erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Arbeitnehmer während des überwiegenden Teils seiner Arbeitszeit auswärts tätig ist (vgl. BAG Urteile vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 und 4 AZR 122/81 -, beide Urteile zur Veröffentlichung vorgesehen).Damit ist nach seinem Sinn und Zweck ein erhöhter Aufwand für Verpflegungskosten verbunden (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 -, zur Veröffentlichung vor gesehen).
- BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 122/81
Bauleiter - Baustelle - Entfernung - Wegezeitvergütung
Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82
Hierzu ist mangels weiterer Anhaltspunkte erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Arbeitnehmer während des überwiegenden Teils seiner Arbeitszeit auswärts tätig ist (vgl. BAG Urteile vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 und 4 AZR 122/81 -, beide Urteile zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Hamm, 24.02.1982 - 12 Sa 1490/81
Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 1982 - 12 Sa 1490/81 - wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verurteilung zur Nettozahlung entfällt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.2004 - 5 Sa 1223/03
Arbeitsrechtliche Streitigkeit auch bei Vorliegen einer …
Zwar hätte es - bei streitiger Entscheidung über die Berufung - im Hinblick auf die vom Arbeitsgericht zitierten Ausführungen im BAG-Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 231/82 - noch gewisser tatsächlicher und rechtlicher Grenzziehungen bedurft.Insoweit war - neben der bereits oben erwähnten Notwendigkeit, eine Grenzziehung zu BAG vom 10.11.1982 - 4 AZR 231/82 - vorzunehmen - zu bedenken, dass es sich bei der Karenzentschädigung nach h. M. zwar um einen "arbeitsrechtlichen" Anspruch i. S. des § 2 Abs. 3 ArbGG, - jedoch wohl nicht um "Einnahmen aus einer Beschäftigung" i. S. des § 14 Abs. 1 SGB IV (- vgl. BGH vom 15.04.1991 NZA 1991, 615) handelt.
- BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- …
In derartigen Fällen wird das zu den Sozialversicherungsträgern bestehende Rechtsverhältnis betroffen, während der hier vorliegende Ausgleichsstreit allein das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien berührt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG; ferner die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 5 AZR 777/79 - sowie die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung des Vierten Senats vom 10. November 1982 - 4 AZR 231/82 - AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, die die Frage, ob ein Entgelt steuer- und sozialversicherungsfrei ist, der Entscheidung durch die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger zuweist). - BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 510/84
Anspruch auf tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld als Nettobetrag - …
Das hat der Senat z. B. für den Verpflegungszuschuß im Baugewerbe ausdrücklich so entschieden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).Darüber haben im Streitfall die Gerichte der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83 Das hat der Senat z. B. für den Verpflegungszuschuß im Baugewerbe ausdrücklich so entschieden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Darüber haben im Streitfall die Gerichte der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 5 Sa 229/14
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Erfüllungseinwand
Nur die Entscheidungen dieser Behörden und Gerichte binden alle Beteiligten und müssen, wenn sie bestandskräftig geworden sind, dann auch von den Gerichten für Arbeitssachen beachtet werden (so schon BAG 10.11.1982 - 4 AZR 231/82 - DB 1983, 615). - LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88
Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 11.09.2001 - 6 Sa 734/00
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zuschläge und bezahlte Pausen bei durchgängiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 276/86
Sachbezug bei alliierten Streitkräften - Ausbleiben der tarifgerechten Vergütung …
Die Parteien streiten nicht über die Höhe der abzuführenden Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG) oder die Frage, ob für bestimmte Lohnbestandteile Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (BAGE 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 139/84
Beschäftigung als Montagestammarbeiter - Montagetarifvertrag für den …
Sollte das Landesarbeitsgericht die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Montagestelle zur Wohnung bejahen, wird es die Beklagte nur dann zu einer Nettozahlung verurteilen können, wenn die dem Kläger zustehenden Auslösungsbeträge offensichtlich steuerfrei sind oder die Steuerfreiheit zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. auch BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 275/86
Abzug der jeweils geltenden Beträge vom Bruttolohn für zur Verfügung gestellte …
Die Parteien streiten nicht über die Höhe der abzuführenden Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG) oder die Frage, ob für bestimmte Lohnbestandteile Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (BAGE 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 20.03.1985 - 4 AZR 287/83