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   BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03   

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https://dejure.org/2004,383
BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 (https://dejure.org/2004,383)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 (https://dejure.org/2004,383)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 (https://dejure.org/2004,383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des schuldrechtlichen Teils eines Koalitionsvertrages zwischen tariffähigen Parteien; Anspruch auf eine Abfindung aus einem Abfindungsvertrag mit einem Lehrer; Auslegung eines Lehrerpersonalkonzeptes (LPK) als Tarifvertrag; Auslegung einer tariffähigen ...

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 1; ; LPK des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Dezember 1995 mit "Anlage 1 Abfindung bei Aufhebungsverträgen"; ; BGB § 328; ; BGB § 333

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des schuldrechtlichen Teils eines Koalitionsvertrages zwischen tariffähigen Parteien zur Einordnung als Tarifvertrag oder schuldrechtlicher Normenvertrag - Lehrerpersonalkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag oder schuldrechtlicher Normenvertrag ? Bei schuldrechtlichem Normenvertrag ist das Verzichtsverbot des § 4 Abs. 4 TVG auch nicht analog anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 164
  • MDR 2004, 1426
  • NZA 2005, 178
  • BB 2004, 2248
  • DB 2004, 2703
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03
    Eine von tariffähigen Parteien geschlossene Vereinbarung, die nicht ausdrücklich als Tarifvertrag bezeichnet ist, kann nicht gegen den eindeutig erklärten Willen einer Vertragspartei als Tarifvertrag gewertet werden (Bestätigung Senat 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45 = AP TVG § 1 Nr. 29 = EzA TVG § 1 Nr. 41).

    Für den hier unstreitig zu Tage getretenen Willen, wohl einen Vertrag, aber keinen Tarifvertrag abzuschließen, kommen eine Reihe verschiedener Gründe in Betracht (vgl. Senat 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45 = AP TVG § 1 Nr. 29 = EzA TVG § 1 Nr. 41).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2003 - 5 Sa 305/02
    Auszug aus BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Januar 2003 - 5 Sa 305/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Sie können im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit (s. nur JKOS/Krause Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 4 Rn. 159 mwN) auch schuldrechtliche (Koalitions-)Verträge schließen (etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 18, BAGE 137, 45; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 60, BAGE 122, 33; 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 110, 164) .

    bb) Solche schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien können auch als Verträge zugunsten Dritter begünstigten Arbeitnehmern unmittelbar, wenn auch abdingbar (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 164) , Rechte einräumen (zB BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 1.2 der Gründe mwN, BAGE 87, 45) .

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Es ist, soweit kein Typenzwang besteht, grundsätzlich Sache der Vertragsparteien zu vereinbaren, um welche Art eines Vertrags es sich bei ihrer Vereinbarung handeln soll (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 164) .

    Das ist jedoch dann nicht möglich, wenn dies dem erklärten Willen der Tarifvertragsparteien widerspricht (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, aaO) .

    Sie betreffen nur den normsetzenden (normativen) Teil, nicht aber die vorgeschaltete Frage, ob es sich überhaupt um einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung handelt (vgl. BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 110, 164) .

    Dies ergibt sich daraus, dass ein durch einen Vertrag zugunsten Dritter begründeter Anspruch keinen zwingenden Charakter hat wie ein tariflicher Anspruch gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 110, 164) oder wie ein Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG (BAG 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 63, 267) .

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Tariffähige Koalitionen und Arbeitgeber können zwar auch nichttarifliche Vereinbarungen treffen (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10, juris; BAG v. 26.01.2011 - 4 AZR 159/09, juris; BAG v. 14.04.2004 - 4 AZR 232/03, juris; BAG v. 05.11.1997 - 4 AZR 872/95, juris).

    Die Regeln über die Auslegung von Tarifverträgen sind erst heranzuziehen, wenn feststeht, dass es sich um ein tarifliches Normenwerk handelt (BAG v. 26.01.2011 - 4 AZR 159/09, juris; BAG v. 07.06.2006 - 4 AZR 272/05, juris; BAG v. 14.04.2004 - 4 AZR 232/03, juris).

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