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   BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99   

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https://dejure.org/2000,1161
BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99 (https://dejure.org/2000,1161)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 4 AZR 232/99 (https://dejure.org/2000,1161)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 (https://dejure.org/2000,1161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23 Anl. 1 a zum BAT-O, Allgemeiner Teil (VergGr. V b Fallgr. 1 c; VergGr. V c Fallgr. 1 a und 1 b; VergGr. VI b Fallgr. 1 a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrigierende Rückgruppierung/Darlegungslast

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O §§ 22, 23 Anl. 1 a zum BAT-O, Allgemeiner Teil (VergGr. V b Fallgr. 1 c; VergGr V c Fallgr. 1 a und 1 b; VergGr VI b Fallgr. 1 a
    Korrigierende Rückgruppierung: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 22, 23 BAT-O; Anl. 1a zum BAT-O, Allg. Teil (VergGr. Vb Fallgr. 1c, VergGr. Vc Fallgr. 1a u. 1b, VergGr. VI b Fallgr. 1a)
    Angestellter/Vergütung/korrigierende Rückgruppierung/Tatbestandsmerkmale/Darlegungspflicht des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1395
  • NJ 2001, 390 (Ls.)
  • BB 2001, 1156
  • DB 2001, 1676
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 01.02.1999 - 9 Sa 94/98

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für stationäre Aufnahme und Kosteneinziehung -

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Landesarbeitsgericht Berlin - 9 Sa 94/98 -.

    4 AZR 232/99 9 Sa 94/98.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Februar 1999 - 9 Sa 94/98 - aufgehoben.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Dazu muß der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen - zVv. -).

    Der Senat hat erkannt, daß sich aus der Nachweisrichtlinie für die Korrektur einer mitgeteilten Eingruppierung nach dem BAT keine weitergehende Beweislast des Arbeitgebers ergibt als nach den dargestellten Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung (Senat 16. Februar 1999 - 4 AZR 62/99 - zVv.).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Das Landesarbeitsgericht ist hinsichtlich des grundsätzlich deklaratorischen Charakters von Eingruppierungsmitteilungen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (ua. BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    aa) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglich vorgenommenen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Die Übertragung der Darlegungslast auf den Arbeitgeber ist soweit berechtigt, wie sich der Angestellte zur Begründung des beanspruchten Bewährungsaufstiegs auf die vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen kann, sich daraus also zwingend eine tarifliche Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg ergibt (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - zVv.).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    aa) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglich vorgenommenen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Bei der Mitteilung des beklagten Landes vom 15. September 1993 handelt es sich um eine individuelle Erklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht von der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze vorliegen und ob der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-253/96

    Kampelmann

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99
    Dabei hat es übersehen, daß die maßgebliche Eingruppierungsmitteilung vom 15. September 1993 datiert und daß der Europäische Gerichtshof entschieden hat, daß sich der einzelne vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat oder gegenüber einer Organisation oder Einrichtung, die dem Staat oder seiner Aufsicht untersteht oder mit besonderen Rechten ausgestattet ist, unmittelbar auf die Nachweisrichtlinie berufen kann, wenn der Staat die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (EuGH 4. Dezember 1997 - Rs C 253 - C 258/96 - AP EWG Richtlinie Nr. 91/533 Nr. 3 unter Ziffer 36 bis 47, insbesondere Ziff. 40).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Fehlerhaft ist die Eingruppierung, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt (BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - Rn. 26, ZTR 2004, 635; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - zu 2 c aa der Gründe, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18) .
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

    Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Bei der korrigierenden Rückgruppierung erfüllt der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er überhaupt einen Fehler bei der Bewertung der Tätigkeit(en) des Angestellten aufzeigt; vielmehr muss die Vermeidung des Fehlers zur Folge haben, dass dem Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (im Anschluss an Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die dem Arbeitnehmer mitgeteilte Vergütungsgruppe fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Die Übertragung der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung ist aber nur dann berechtigt, wenn sich aus der durch die Arbeitgeberin zunächst angenommenen Entgeltgruppe oder dem mitgeteilten Tätigkeitsmerkmal zwingend die tarifliche Voraussetzung auch der begehrten Entgeltgruppe ergibt (BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 4 a der Gründe; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - zu 2 c bb der Gründe) .
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