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   BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56   

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BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56 (https://dejure.org/1959,312)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1959 - 4 AZR 236/56 (https://dejure.org/1959,312)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 (https://dejure.org/1959,312)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 321
  • NJW 1959, 1294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Allerdings kann eine entsprechende ärztliche Empfehlung den Arbeitgeber nicht nur berechtigen, sondern auch verpflichten , eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers zu prüfen und ihn auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz umzusetzen (vgl. hierzu die gesetzliche Regelung in § 6 Abs. 4 a ArbZG) oder zu versetzen (vgl. BAG Urteile vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - AP Nr. 32 zu § 1 KSchG Krankheit; vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Die nach § 296 Satz 1 BGB vom Gläubiger vorzunehmende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321, 323, 324; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.).

    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    In einem vergleichbaren Fall hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 7, 321 [BAG 07.04.1959 - 4 AZR 236/56] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) einen Anspruch aus Annahmeverzug verneint.

    Im Urteil vom 14. Juli 1983 ( - 2 AZR 34/82 -, n. v.) hat der Zweite Senat die gegen das obengenannte Urteil des Vierten Senats erhobene Kritik von Hueck (Anm. zu BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Versetzung als nähere Bestimmung der Leistung im Sinne einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers nach § 295 BGB ansah, zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 1729/03

    Versetzungsanspruch des Arbeitnehmers, Fürsorgepflicht, Beschäftigungsanspruch

    Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung unfähig wird und dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis eine Versetzung zumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.1959 - 4 AZR 236/56 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Ebenso wie der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein kann, einen Arbeitnehmer an einem anderen als dem vereinbarten Dienstort zu beschäftigen (so schon BAG Urteil vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321 [BAG 07.04.1959 - 4 AZR 236/56] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht mit Anm. A. Hueck), wenn das durch in der Person des Arbeitnehmers liegende besondere Gründe geboten und dem Arbeitgeber zumutbar ist, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zu anderen als den vertraglich geschuldeten Tätigkeiten heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 54/82 - n.v.).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung unfähig wird und dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der wechselseitigen Verpflichtungen eine Versetzung möglich und zumutbar ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

    "Bei Arbeitnehmern, die nach § 12 BAT aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden können und bei denen diese Versetzung in den Ländern innerhalb des Geschäftsbereichs der obersten Dienstbehörde ohne weiteres zulässig ist, beschränkt sich die Weiterbeschäftigungspflicht nicht auf die Dienststelle, sondern erstreckt sich auf den gesamten Verwaltungsbereich" (BAG [06.06.1984] - 7 AZR 451/82 - NZA 1985, 93 = juris [Rn. 46]; vgl. auch BAG [27.04.1960] - 4 AZR 584/58 - AP BGB § 615 Nr. 10; BAG [25.03.1959] - 4 AZR 236/56 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 27).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

    Bei Arbeitnehmern, die nach § 12 BAT aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden können und bei denen diese Versetzung in den Ländern innerhalb des Geschäftsbereichs der obersten Dienstbehörde ohne weiteres zulässig ist, beschränkt sich die Weiterbeschäftigungspflicht nicht auf die Dienststelle, sondern erstreckt sich auf den gesamten Verwaltungsbereich (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58 - AP Nr. 10 zu § 615 BGB; BAG 7, 321 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 AZR 580/75 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische

    Etwas anderes kann ausnahmsweise beispielsweise - wie etwa im Strafprozeß in den Fällen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO - dann gelten, wenn das Gericht ein bereits erstattetes Sachverständigengutachten für ungenügend hält, wenn eine besonders schwierige Frage durch Sachverständige zu beurteilen war oder wenn bereits erstattete Gutachten Widersprüche oder grobe Mängel aufweisen (vgl. BAG 16, 312 /"316 7 = AP Nr. 1 zu § 412 ZPO sowie BAG 7, 321 /"325. = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht und BAG AP Nr. 31 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGH MDR 1953, S. 6o5 und MDR 197o, S. 491 - 492; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., § 412 Anm. 1; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 623 - 624; Stein-Jonas, ZPO, 19 . Aufl., § 412 II; Thomas-Putzo, ZPO, 6 . Aufl., § 412).
  • BAG, 02.02.1973 - 2 AZR 172/72

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeit - Restarbeitskraft -

    Das gebietet ihm z. B., vor Ausspruch der Kündigung sich zu vergewissern, daß eine Genesung des Arbeitnehmers in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist; er hat den Arbeitnehmer, wenn dies für seine Arbeitsfähigkeit von Bedeutung ist, auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen und er hat ihm unter Umständen nach der Genesung einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG 1, 237 = AP Nr. 1 zu § 123 GewO; BAG 7, 321 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • ArbG Düsseldorf, 29.07.2020 - 8 Ca 3032/19
  • ArbG Siegen, 05.04.1995 - 2 Ca 723/94

    Streit zwischen den Beteiligten über Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers

  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

  • ArbG Hamburg, 04.12.1995 - 21 Ca 290/95

    Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Unmöglichkeit des frühen

  • BAG, 11.06.1963 - 2 AZR 418/62

    Geistestätigkeit - Beschränkte krankhafte Störung - Beschränkte

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 64/80
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