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   BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00   

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https://dejure.org/2001,3793
BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 (https://dejure.org/2001,3793)
BAG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 (https://dejure.org/2001,3793)
BAG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 4 AZR 242/00 (https://dejure.org/2001,3793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 4 Ausschlußfristen; ; Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arb... eitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1994 § 13; ; Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1994 § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliches Sterbegeld und Ausschlussfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4; Bezirks-MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe des Landes NRW vom 15. 6. 1994 §§ 13, 11
    Ausschlussfrist: Keine Anwendung auf tarifvertragliches Sterbegeld Hinterbliebener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2172
  • DB 2001, 2200
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 295/97

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 14 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 7, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00
    Tarifverträge können Sterbebeihilfen für Hinterbliebene regeln (vgl. BAG 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - BAGE 50, 147; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 117 S 62).
  • BAG, 19.11.1968 - 1 AZR 195/68

    Ausschlußfrist - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00
    Dieses dem Wortlaut des § 13 Bezirks-MTV folgende Verständnis der Ausschlußklausel entspricht dem Grundsatz, daß Verfallklauseln eng auszulegen sind (zB BAG 19. November 1968 - 1 AZR 195/68 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 39 = EzA TVG § 4 Nr. 22; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 472; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 205 I 4).
  • LAG Hamm, 09.03.2000 - 12 Sa 1949/99

    Zahlung von Sterbegeld nach dem Bezirksmanteltarifvertrag für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. März 2000 - 12 Sa 1949/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesarbeitsgericht für tarifvertragliche Ausschlussfristen zudem davon aus, dass diese im Hinblick auf ihre Wirkung grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BAG 4. April 2001 - 4 AZR 242/00 - mwN, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 156 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 141) .
  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

    Da Ausschlussfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen (Anspruchsverlust) grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 242/00 - zu 3 c bb der Gründe) , und es deshalb einer klaren Erkennbarkeit des Willens der Tarifvertragsparteien bedarf, welche Ansprüche in die Ausschlussfrist einbezogen sein sollen und ggf. welchem Fristenregime sie unterliegen (vgl. BAG 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe) , ist für eine ergänzende Auslegung von § 15 Ziff. 2 Satz 3 MTV dahin, dass die dort genannten weiteren Ansprüche, soweit sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, ebenso wie die tariflichen Ansprüche binnen drei Monaten ab Fälligkeit geltend zu machen sind, kein Raum.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2018 - L 1 AS 3306/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Tarifverträge können somit auch Sterbebeihilfen für Hinterbliebene regeln (BAG, Urteil vom 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 -, Rn. 19, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt wieder BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - BAG 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 - beide noch unveröff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2008 - 11 Sa 88/08

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - tarifliche Ausschlussfrist

    b) Nach dem Verbandsaustritt beider Parteien schloss sich dann die verlängerte Tarifgebundenheit über § 3 Abs. 3 TVG an (vgl. BAG, 4.04.2001, 4 AZR 242/00,AP Nr. 156 zu § 4 TVG Ausschlußfristen unter 1. der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 12.10.2001 - 14 Sa 902/01

    Kürzung einer tariflichen Jahresleistung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 21.07.1993, EzA Nr. 28 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 16.05.1995, EzA Nr. 29 zu § 1 TVG Auslegung, zuletzt wieder BAG, Urteile vom 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - und - 4 AZR 242/00 -, beide noch unveröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 Sa 620/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt wieder BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - BAG 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 beide noch unveröff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2004 - 1 Sa 415/04

    Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteile vom 04.04.2001 ­ 4 AZR 180/00 ­ AP Nr. 172 zu § 1 TVG Auslegung und 4 AZR 242/00 ­ AP Nr. 156 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 30.05.2001 ­ 4 AZR 284/00 ­ AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (15) Sa 741/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt wieder BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - BB 2001, 2065, 2066; BAG 04.04.2001 - 4 AZR 242/00 - demnächst EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 141).
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