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   BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95   

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BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95 (https://dejure.org/1996,2353)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 AZR 245/95 (https://dejure.org/1996,2353)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 (https://dejure.org/1996,2353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung - Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppe - Erfüllung der dreijährigen Bewährungsfrist - Berechnung der Bewährungszeit - Tätigkeit als Erzieherin mit staatlicher Anerkennung - Auslegung eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 547
  • BB 1997, 532
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Es handelt sich um eine der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen und zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklagen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23a BAT).

    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, soweit er Zinsforderungen beinhaltet (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP, aaO).

    Ferner ist abzustellen auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, denn dieser gibt Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, auch kann nur auf diese Weise der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 20. März 1996, aaO, jeweils m.w.N.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).

    Zudem spricht für das hier vertretene Auslegungsergebnis der Vergleich mit den oben beispielhaft genannten Regelungen, bei denen für ganz unterschiedliche Rechtsfolgen ebenfalls auf der Tatbestandsseite nur auf die Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, hingegen frühere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. zum Ganzen auch: BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23a BAT).

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, soweit er Zinsforderungen beinhaltet (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP, aaO).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Es handelt sich um eine der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen und zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklagen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23a BAT).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Sie haben nur zu prüfen, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie einhält (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2a der Gründe).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Ferner ist abzustellen auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, denn dieser gibt Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, auch kann nur auf diese Weise der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 20. März 1996, aaO, jeweils m.w.N.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Die Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 KSchG, trotz rechtlicher Unterbrechung sei die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die sechsmonatige Wartezeit anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BAG Urteile vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit und vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), läuft in der Sache darauf hinaus, rechtsmißbräuchlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber die Anerkennung zu verwehren (Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 609).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen abgrenzende, differenzierende Regelungen (Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462, 463).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Die Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 KSchG, trotz rechtlicher Unterbrechung sei die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die sechsmonatige Wartezeit anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BAG Urteile vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit und vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), läuft in der Sache darauf hinaus, rechtsmißbräuchlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber die Anerkennung zu verwehren (Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 609).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Die Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 KSchG, trotz rechtlicher Unterbrechung sei die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die sechsmonatige Wartezeit anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BAG Urteile vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit und vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), läuft in der Sache darauf hinaus, rechtsmißbräuchlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber die Anerkennung zu verwehren (Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 609).
  • LAG Bremen, 22.02.1995 - 2 Sa 114/94

    Vergütung; BAT; Angestellte; Eingruppierung; Überleitungsregelung ;

    Auszug aus BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. Februar 1995 - 2 Sa 114/94 - aufgehoben.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    In zeitlicher Hinsicht bestimmt der Einleitungssatz des § 5, der Bestandsschutz wie auch die Anrechnung von Zeiten vor dem 1. Januar 1991 gelten nur "für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses", nämlich für die Dauer desjenigen Arbeitsverhältnisses, welches über den Jahreswechsel 1990/1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, hingegen - wie sich aus dem Umkehrschluß ergibt - weder für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien (Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - AP Nr. 38 zu § 23 a BAT) noch für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse anderer Arbeitsvertragsparteien, auch nicht mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zur wortgleichen Übergangsregelung in § 6 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991).

    Wie der Senat bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen ausgeführt hat, folgt aus der Beschränkung der Übergangsregelung auf die "Dauer" des ("dieses") über den Jahreswechsel 1990/1991 mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zunächst, daß die Übergangsvorschrift nicht eingreift bei Angestellten, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 1991 beendet haben oder beenden und - ggf. nach einer Unterbrechung - ein neues Arbeitsverhältnis bei demselben oder bei einem anderen vom BAT erfaßten Arbeitgeber neu begründet haben oder begründen (Senatsurteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO, m.w.N.; vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - aaO).

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

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  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Eine Fortsetzung des Rechtsstreits ist daher nur möglich, wenn das Verfahren nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften gegen den Insolvenzverwalter aufgenommen (LAG Baden-Württemberg v. 18.04.2002 - 4 Sa 84/01, ZInsO 2003, 100; LAG Schleswig-Holstein v. 24.01.2005 - 2 Ta 17/05, LAGReport 2005, 123; a.A. ArbG Weiden v. 23.03.2004 - 6 Ca 283/03 A, LAGE § 86 InsO Nr. 1, das eine Aufnahmemöglichkeit verneint) oder nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner fortgesetzt wird (LAG Hamm v. 29.08.1996 - 4 Sa 208/96, ARST 1997, 68 = KTS 1997, 318).
  • ArbG Dortmund, 08.12.1999 - 9 Ca 4889/99

    Anforderungen an eine tarifvertraglich ordnungsgemäße Eingruppierung einer

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  • LAG Hamburg, 05.11.2001 - 7 Sa 59/99

    Abfindungsanspruch; Gruppenbildung im Rahmen einer Abfindungsregelung in einem

    Dabei ist aber davon auszugehen, dass die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierte Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien eine weit gehende Gestaltungsfreiheit bei der Setzung von Tarifnormen einräumt und es nicht Sache der Gerichte ist, zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (BAG vom 24. März 1993, DB 1993, 2289 BAG vom 27. März 1996, NZA 1996, 992; vom 23. Oktober 1996, NZA 1997, 547).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 19 Sa 1748/10

    Wirksame Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - frühestmöglicher

    Die Auslegung von Tarifnormen erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteile vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung und vom 23.10.1996 - 4 AZR 245/95, AP Nr. 38 zu § 23 a BAT und öfter).
  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 11 Ca 75/05

    Zur Auslegung der SR-Flugsicherungsdienste und des MTV der DFS im Hinblick auf

    6. Aufl. § 1 Rn. 799; zur Auslegung gegen den Wortlaut im Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages: BAG vom 31.10.1990 AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; vom 23.10.1996 -4 AZR 245/95 -AP Nr. 38 Zu § 23a BAT; vom 5.2.1998 -2 AZR 279/97 -AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Apotheken; vom 24.11.1999 -4 AZR 479/98 -AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; Schaub NZA 1994, 597, 599; Löwisch/Rieble.
  • LAG Brandenburg, 19.06.1997 - 3 Sa 833/96

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist - Auslegung

    Auch die Praktikabilität dankbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt der Tarifauslegung der Vorzug, die zu vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelungen führt (vgl. BAG AP Nr. 128 und 135 zu § 1 TVG Auslegung, zuletzt bspw. vom 23.10.1996 - 4 AZR 245/95 -, AP Nr. 38 zu § 23a BAT ).
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