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   BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08   

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BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08 (https://dejure.org/2009,2830)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08 (https://dejure.org/2009,2830)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 (https://dejure.org/2009,2830)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs; Beschäftigung in einem "verwandten Fach"

  • Judicialis

    RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II Protokollerklärung Nr. 1; ; TVÜ-VKA § 17 Abs. 1; ; Bezirk-Zusatztarifvertrag zum BMT-G für den Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhei... n-Westfalen § 4; ; Bezirk-Zusatztarifvertrag zum BMT-G für den Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 5 Abschnitt a Nr. 1; ; Bezirk-Zusatztarifvertrag zum BMT-G für den Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 5 Abschnitt b

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Eingruppierung eines Spielplatzprüfers nach dem Lohngruppenverzeichnis zu § 4 Abs 1 des BZT-G/NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs; Beschäftigung in einem "verwandten Fach"

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs; Beschäftigung in einem "verwandten Fach"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Würde man entscheidend auf die Berufsausbildung abstellen und schon die Ausübung nur in Randbereichen oder untergeordneten Tätigkeiten eines Berufs ausreichen lassen, wären Arbeitskräfte mit gleicher Tätigkeit allein aufgrund des subjektiven Kriteriums der Berufsausbildung in verschiedene Lohngruppen einzugruppieren (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 - Rn. 16; 9. Mai 2007 - 4 AZR 386/06 - Rn. 19 f.; ferner BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

    5 Abschnitt a Nr. 1 BZTG/NRW Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die sich mit dem Berufsbild in dem Ausbildungsberuf des Drehers im Wesentlichen decken (zu diesem Verhältnis der beiden Abschnitte der Lohngr. 5 Nr. 1 BZT-G/NRW s. auch BAG 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - aaO.; allgemein BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

    5 Abschnitt a Nr. 1 BZT-G/NRW nicht ausreichend (s. auch BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 313/95

    Eingruppierung eines als Rohrnetzbauer beschäftigten, mit Arbeiten am

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    aa) Ob es sich bei einer Beschäftigung als Schlosser oder Bauschlosser überhaupt um eine solche in einem "verwandten Fach" handelt, also ein Vergleich des Berufsbildes des erlernten Berufs mit demjenigen des Berufs, in dem die Beschäftigung erfolgt, ergeben muss, dass die wesentlichen Punkte des jeweiligen Berufsbildes des ausgeübten und des Ausbildungsberufes übereinstimmen (st. Rspr., BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269; 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

    Es kann daher auch dahinstehen, ob es sich bei dem verwandten Fach um den zum Zeitpunkt des Eingruppierungsbegehrens anerkannten Ausbildungsberuf des Metallbauers handeln muss oder ob es ausreicht, dass der Ausbildungsberuf wie der des Schlossers oder Bauschlossers jedenfalls zu einem früheren Zeitpunkt staatlich anerkannt war (auch offengelassen in BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82

    Eingruppierung eines Fernmeldemechanikers - Ausbildung als

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    (1) Unter dem Begriff "Fach" ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht etwa eine Tätigkeit, sondern der Berufszweig selbst zu verstehen (st. Rspr., BAG 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5).

    aa) Ob es sich bei einer Beschäftigung als Schlosser oder Bauschlosser überhaupt um eine solche in einem "verwandten Fach" handelt, also ein Vergleich des Berufsbildes des erlernten Berufs mit demjenigen des Berufs, in dem die Beschäftigung erfolgt, ergeben muss, dass die wesentlichen Punkte des jeweiligen Berufsbildes des ausgeübten und des Ausbildungsberufes übereinstimmen (st. Rspr., BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269; 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    (1) Unter dem Begriff "Fach" ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht etwa eine Tätigkeit, sondern der Berufszweig selbst zu verstehen (st. Rspr., BAG 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5).

    aa) Ob es sich bei einer Beschäftigung als Schlosser oder Bauschlosser überhaupt um eine solche in einem "verwandten Fach" handelt, also ein Vergleich des Berufsbildes des erlernten Berufs mit demjenigen des Berufs, in dem die Beschäftigung erfolgt, ergeben muss, dass die wesentlichen Punkte des jeweiligen Berufsbildes des ausgeübten und des Ausbildungsberufes übereinstimmen (st. Rspr., BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269; 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 613/01

    Eingruppierung eines Baggerführers

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    5 Nr. 1 BZT-G/NRW Tätigkeiten zu erfassen, bei der die Ausbildung für die ausgeübte Tätigkeit mindestens von relevantem Nutzen ist (ausf. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - zu I 4 a aa der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 295).

    5 Abschnitt a Nr. 1 BZTG/NRW Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die sich mit dem Berufsbild in dem Ausbildungsberuf des Drehers im Wesentlichen decken (zu diesem Verhältnis der beiden Abschnitte der Lohngr. 5 Nr. 1 BZT-G/NRW s. auch BAG 13. November 2002 - 4 AZR 613/01 - aaO.; allgemein BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

  • BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters nach dem Lohntarifvertrag im Einzelhandel in

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Das entspricht der Eingruppierungsregel in § 4 Abs. 1 Unterabs. 1 BZT-G/NRW, wonach die Eingruppierung von der "nicht nur vorübergehenden Tätigkeit" bestimmt wird (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 - Rn. 15).

    Würde man entscheidend auf die Berufsausbildung abstellen und schon die Ausübung nur in Randbereichen oder untergeordneten Tätigkeiten eines Berufs ausreichen lassen, wären Arbeitskräfte mit gleicher Tätigkeit allein aufgrund des subjektiven Kriteriums der Berufsausbildung in verschiedene Lohngruppen einzugruppieren (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 ABR 83/07 - Rn. 16; 9. Mai 2007 - 4 AZR 386/06 - Rn. 19 f.; ferner BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc [5] [a] der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Diese Eingruppierungsregelungen gelten nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD fort (ausf. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Auch die vom Kläger vorgelegte Tätigkeitsübersicht konkretisiert diese Arbeiten nicht, sodass der Senat nicht beurteilen kann, um welche Tätigkeiten es sich im Einzelnen handelt und ob sie in rechtlich erheblichen Umfang anfallen (s. dazu etwa BAG 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193).
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08
    Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrages (zu den Maßstäben etwa BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZR 659/05 - Rn. 22, BAGE 120, 269, 276).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 386/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • LAG Hamm, 01.02.2008 - 12 Sa 1667/07

    Eingruppierung; Spielplatzprüfer; verwandtes Fach; Dreher; Bauschlosser

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (vgl. ua. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - ZTR 2010, 28) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 524/19

    Tarifsystematik im TVöD -NRW; Schnittmengen aus verschiedenen

    Eine Beschäftigung in einem verwandten Beruf würde voraussetzen, dass sich die Berufsbilder des erlernten und des auszuübenden Berufes zu einem großen Teil überschneiden (BAG vom 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 19.5.1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 06.06.1984 - 4 AZR 210/82 - AP Nr. 6 zu § 21 MTB II; BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08, NJOZ 2010, 282, beck-online, Rn. 34).

    Insofern handelt es sich um ein tätigkeitsbezogenes Merkmal (vergleiche BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08, NJOZ 2010, 282, beck-online, Rn. 16 zur nahezu wortgleichen Regelung in Lohngruppe 5 des BZT-G/NRW).

    Denn dann wäre der Zweck der Regelung verfehlt, mit dem Abschnitt b) der EG 6 Tätigkeiten zu erfassen, bei der die Ausbildung für die ausgeübte Tätigkeit mindestens von relevantem Nutzen ist (BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08, aaO).

    Der klagende Arbeitnehmer hat im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die dem Gericht den rechtlichen Schluss ermöglichen, dass die tariflichen Tätigkeitsmerkmale einschließlich der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt werden (BAG vom 11.06.1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II ; BAG vom 19.03.1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG vom 24.09.1980 - 4 AZR 727/78 - AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08, NJOZ2010, 282, beck-online, Rn. 20; BeckOK TVöD/Steuernagel, 50. Ed. 1.9.2019, TVöD -AT § 12 Rn. 2a.1).

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    Die Eingruppierung von Arbeitern und damit Beschäftigten iSd. § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD/VKA erfolgte zuvor nach dem BMT-G II und dem BZT-G/NRW ebenfalls nur nach der überwiegenden Tätigkeit und nicht anhand der Bestimmung von Arbeitsvorgängen (vgl. zB BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - Rn. 11 f. mwN) .
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst Reinigungskraft

    Dafür seien vergleichbare Kriterien maßgeblich wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe seien weniger streng (BAG 01.07.2009 - 4 AZR 249/08 - Rn. 11).
  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 344/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

    Eine Berufsausbildung führt dann zur Eingruppierung als Facharbeiter, wenn eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird (BAG vom 01.07.2009, 4 AZR 249/08, ZTR 2010, 28; BAG vom 24.09.2008, 4 ABR 83/07, Juris; BAG 8 AZR 375/03, a. a. O.).

    Welche Anforderungen an Tätigkeit und/oder Qualifikation zu stellen sind, ist durch Auslegung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale zu ermitteln (BAG 4 AZR 249/08, a. a. O.).

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2010 - 13 Sa 318/10

    Änderungskündigung eines Fleischers bei Umsetzung von der Materialvorbereitung in

    Eine Berufsausbildung führt dann zur Eingruppierung als Facharbeiter, wenn eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird (BAG vom 01.07.2009, 4 AZR 249/08, ZTR 2010, 28; BAG vom 24.09.2008, 4 ABR 83/07, Juris; BAG 8 AZR 375/03, a. a. O.).

    Welche Anforderungen an Tätigkeit und/oder Qualifikation zu stellen sind, ist durch Auslegung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale zu ermitteln (BAG 4 AZR 249/08, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (BAG, 02.06.2021, 4 AZR 274/20, Rn. 22; 01.07.2009, 4 AZR 249/08, Rn. 11; 20.05.2009, 4 AZR 315/08, Rn. 22; 28.01.2009, 4 ABR 92/07, Rn. 23; 07.08.2008, 4 AZR 484/07, Rn. 17; 11.10.2006, 4 AZR 534/05, Rn. 23; LAG Hamm, 18.04.2019, 17 Sa 1158/18, Rn. 133).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2011 - 5 Sa 657/11

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin bei Beschäftigung im städtischen

    Denn nach § 22 Abs. 2 Unterabsatz 2 S. 1 BAT, wonach die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt im rechtserheblichen Ausmaß vorliegen (BAG 25.08.2010, a.a.O.; BAG 01.07.2009; 4 AZR 249/08 - ZTR 2010, 28).
  • LAG Hamm, 30.03.2022 - 3 Sa 1049/21

    Tarifliche Eingruppierungssystematik im TVöD -VKA; Arbeitsvorgang als

    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (BAG, 02.06.2021, 4 AZR 274/20, Rn. 22; 01.07.2009, 4 AZR 249/08, Rn. 11; 20.05.2009, 4 AZR 315/08, Rn. 22; 28.01.2009, 4 ABR 92/07, Rn. 23; 07.08.2008, 4 AZR 484/07, Rn. 17; 11.10.2006, 4 AZR 534/05, Rn. 23; LAG Hamm, 18.04.2019, 17 Sa 1158/18, Rn. 133).
  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
    Die Beklagte kann sich insoweit auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08 berufen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 68/16

    Eingruppierung - Chemische Industrie - ausgeübte Tätigkeit - Berufsausbildung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 258/21

    Eingruppierung einer Servicekraft in einer Cafeteria

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