Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1501
BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94 (https://dejure.org/1995,1501)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 4 AZR 250/94 (https://dejure.org/1995,1501)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 (https://dejure.org/1995,1501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers beim Deutschen Caritasverbandes - Erfüllung der Voraussetzungen der Ausgangsvergütungsgruppe und der weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe - Wegfall der Gleichstellung von Alleinerziehern mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei Eingruppierung )

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVR Caritasverband § 12; Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anlage 2 VergGr. 5b Fallgr. 68, VergGr. 4b Fallgr. 49; Anlage 2d ... Anm. II i.d.F. vom 13.6.1991, rückwirkend in Kraft ab 1.1.1991
    Eingruppierung: Kein Besitzstandseingriff durch Aufhebung einer Bewährungsaufstiegsregelung vor Erfüllung der Aufstiegsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2224
  • DB 1995, 2613
  • NZA-RR 1996, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Das ist tatsächlich und rechtlich erst zum Ende der erforderlichen Zeit möglich (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, zum Bewährungsaufstieg).
  • BAG, 14.09.1983 - 4 AZR 78/81
    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Diese Anlage 2d hat die Vergütungsgruppen für Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Erziehungsdienst völlig neu geregelt, insbesondere für Arbeitserzieher und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen ein abweichendes Vergütungssystem eingeführt unter Abänderung der Tätigkeitsmerkmale und unter Abschaffung der Gleichstellung von Erziehern und Sozialarbeitern/Sozialpädagogen (vgl. zu einer vergleichbaren tarifvertraglichen Änderung die Urteile des Senats vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -, n.v.; vom 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu Absatz 2 der Gründe; vom 14. März 1994 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu Absatz 1 der Gründe; vom 13. Juli 1994 - 4 AZR 451/93 - ZTR 1995, 25).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I bzw. II der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I bzw. II der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 451/93

    Eingruppierung einer als Gruppenleiterin in Tagesbildungsstätte für geistig

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    In dem Urteil vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hatte der Senat ausgeführt, daß dann, wenn Streitgegenstand nicht eine bestimmte Fallgruppe sei, sondern allein ein Anspruch auf Vergütung nach einer genannten Vergütungsgruppe, im Falle eines Rechtsstreits um einen möglichen Bewährungsaufstieg erneut über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe entschieden werden müsse (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    a) Die Bestimmungen der AVR-Caritas entfalten für das einzelne Arbeitsverhältnis unmittelbar keine normative Wirkung, sondern sind nur kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteile vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, jeweils unter II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    Ob dies auch dann der Fall ist, wenn die maßgebende Vergütungsgruppe mehrere Fallgruppen enthält, muss der Senat vorliegend nicht entscheiden (abl. BAG 18. Juli 1990 -   4 AZR 25/90  - ; 14. Juni 1995 -   4 AZR 250/94  - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

    Der TV-Sonderzahlung Damp 2010 ist erst nach dem Urteil des Senats vom 18. November 2009 und damit nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess der Parteien abgeschlossen worden (zur Rechtskraft bei veränderten Rechtsgrundlagen: BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu II 1 der Gründe; näher zur Rechtskraftwirkung etwa BGH 23. Februar 2006 - I ZR 272/02 - Rn. 23, BGHZ 166, 253; 2. März 2000 - IX ZR 285/99 - Rn. 9 f. mwN) .
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95

    Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg

    Es bedurfte also einer besonderen Regelung, wenn die bisherigen Rechte der Mitarbeiter/-innen des Diakonischen Werkes einschließlich etwaiger Expektanzen auf einen Zeit- oder Bewährungsaufstieg aus der günstigeren bisherigen Regelung erhalten bleiben sollten (Urteil des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband).

    Durch den Wegfall des Bewährungsaufstiegs für bestimmte Arbeitnehmer durch eine Tarifänderung wird nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tarifvertrages die Voraussetzungen des Bewährungsaufstiegs noch nicht gegeben waren (Urteile des Senats vom 14. Juni 1995, aaO; vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, n.v.).

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich vom Kläger ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach seinem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, aaO.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, aaO. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    a) Üblicherweise sind generelle dienstvertragliche Verweisungen auf die AVR im Hinblick auf eine ggf. maßgebliche Vergütungsgruppe nur deklaratorisch (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - zu II 1 c der Gründe, AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 7) .
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

    Die Befugnis der Tarifvertragsparteien, eine solche Aufstiegschance zu entziehen, die der Senat in der bereits mehrfach in anderen Zusammenhängen zitierten Entscheidung vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 -, aaO; vgl. auch Urteil des Senats vom selben Tage - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband) festgestellt hat, stellt die Klägerin nicht in Frage.
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 291/94

    Eingruppierung: Gesellin des Damenschneiderhandwerks im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach ihrem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, a.a.O.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, a.a.O. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 292/94

    Eingruppierung: Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich vom Kläger ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach seinem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, a.a.O.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, a.a.O. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 474/08

    Eingruppierung in Entgeltgruppe E11 nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall-

  • LAG Hessen, 28.09.2010 - 3 Sa 142/10

    Nachbindung gemäß § 3 Abs 3 TVG nach Verbandswechsel - Tarifpluralität

  • ArbG Kassel, 09.12.2009 - 9 Ca 275/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht