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   BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12   

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https://dejure.org/2013,42625
BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12 (https://dejure.org/2013,42625)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 4 AZR 259/12 (https://dejure.org/2013,42625)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 259/12 (https://dejure.org/2013,42625)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel; Begriff des "SB-Ladens"

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Kassiererin im Möbelhandel - das Einrichtungshaus als "SB-Laden"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 563
  • NZA-RR 2014, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 294/03

    SB-Kassenzulage im Einzelhandel in Bayern

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    So hat auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine tarifliche Zuschlagsregelung für Kassierer/-innen, die "überwiegend an SB-Kassen" tätig sind, dahin ausgelegt, dass sich die Kasse in einer Verkaufsstelle befindet, "die als Selbstbedienungsladen, Selbstbedienungsmarkt oder Selbstbedienungswarenhaus zu bezeichnen ist", ohne dass die Verkaufsstelle einer bestimmten Branche zugeordnet sein müsse (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Danach bringt der Kunde die gewählten und von ihm im Wege der Selbstbedienung entnommenen Waren zur Kasse, an der die Warenausgangskontrolle und die Bezahlung vorgenommen werden (vgl. BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 b aa der Gründe mwN) .

    Auch die lediglich partielle Selbstbedienung wird noch vom Begriff der Selbstbedienung erfasst (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 584/10

    Eingruppierung einer Kassiererin - Begriff des Lebensmittel-Supermarkts -

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    a) Da die tariflichen Bestimmungen des ETV keine eigenständige Definition des Begriffs "Supermarkt" enthalten und die Tarifvertragsparteien hier auch keinen in der Rechtsterminologie feststehenden Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung benutzt haben, ist bei einer branchenspezifischen Verwendung eines Begriffs nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, dass sie den Begriff so angewendet wissen wollen, wie er im Handelsverkehr und Wirtschaftsleben verstanden wird und den Anschauungen der beteiligten Berufskreise und dem Handelsbrauch ( § 346 HGB ) entspricht (vgl. nur BAG 5. September 2012 - 4 AZR 584/10 - Rn. 14 f. mwN) .

    Ein Supermarkt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der sog. Non-Food-Bereich nicht mehr als 25 vH der Verkaufsfläche in Anspruch nimmt (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 584/10 - Rn. 16 f. mwN) .

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    Eine Überprüfung der Angemessenheit tariflicher Tätigkeitsbewertungen scheidet im Hinblick auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie aus (zB BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - zu II 2 c dd der Gründe) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst zutreffend vorrangig das Tätigkeitsbeispiel der Gehaltsgruppe 3 ETV überprüft (zur vorrangigen Prüfung von tariflichen Tätigkeitsbeispielen vgl. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in der Privatwirtschaft zulässige Klage (zu den Anforderungen BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN) konnte mit der vom Landesarbeitsgericht gewählten Begründung nicht abgewiesen werden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2012 - 4 Sa 126/11

    Eingruppierung, Einrichtungshaus, Kassiererin, Supermarkt, SB-Laden

    Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 - 4 Sa 126/11 - aufgehoben.
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 992/12

    Eingruppierung eines Kreditsachbearbeiters nach dem MTV Volksbanken und

    Der als Zahlungs- und Eingruppierungsfeststellungsklage auch in der privaten Wirtschaft ohne weiteres zulässigen (vgl. zu den Anforderungen zB BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 259/12 - Rn. 10 mwN) Klage konnte nicht aus den im Berufungsurteil angeführten Gründen stattgegeben werden.
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 259/12, juris, Rz. 12; BAG vom 22.09.2010 - 4 AZR 33/09, juris, Rz. 23; BAG vom 08.11.2004 - 8 AZR 540/03, juris, Rz. 17).
  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 259/12, juris Rn. 12; BAG 22.09.2010 - 4 AZR 33/09, juris Rn. 23; BAG 08.11.2004 - 8 AZR 540/03, juris Rn. 17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 3 TaBV 33/16

    Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung, Eingruppierung, Verkäuferin, ungelernte

    cc) Gleiches gilt für eine Tätigkeit im Rahmen der Gehaltsgruppe 3. Für eine Eingruppierung in die Gehaltsgruppe 3 müssen neben der konkreten Tätigkeitsausübung, die in Tätigkeitsbeispielen aufgelistet sind, gegenüber einer einschlägigen Berufsausbildung erweiterte Fachkenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sein (BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 259/12 - Rz. 35; ArbG Kiel vom 08.07.2015 - 4 BV 49 d/14 - jeweils zu diesem ETV).
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (vgl. BAG v. 03.07.2013 - 4 AZR 259/12 - Rn. 12, juris; BAG v. 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23, juris; BAG v. 08.11.2004 - 8 AZR 540/03 - Rn. 17, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (vgl. BAG 03.07.2013 - 4 AZR 259/12, Rn. 12, juris; BAG 22.09.2010 - 4 AZR 33/09, Rn. 23, juris; BAG 08.11.2004 - 8 AZR 540/03, Rn. 17, juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 TaBV 2/18

    Eingruppierung eines Cash-Office-Operators in einem Einzelhandelsbetrieb nach dem

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 259/12, juris Rn. 12; BAG 22.09.2010 - 4 AZR 33/09, juris Rn. 23; BAG 08.11.2004 - 8 AZR 540/03, juris Rn. 17).
  • ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17

    Eingruppierung, Einzelhandel, Supervisor

    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 259/12 - Rn. 12; BAG 22. September 2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 4 Sa 57/14

    Eingruppierung, Einrichtungshaus, Kassiererin, SB-Laden, Selbstbedienung,

    Beispiel: Erste Kraft, Abteilungsaufsicht, Empfangspersonal, Leiter/in von unselbständig geführten Filialen, Schaugewerbegestalter/in in gehobener Funktion, Kassierer/in, deren Tätigkeit über die Merkmale der Gehaltsgruppe 2 hinausgeht (z.B. Tätigkeiten an Sammelkassen, Ausgangskassen in Supermärkten bzw. SB-Läden mit regelmäßig mehr als einer Ausgangskasse),..." 2. Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Revisionsverfahren (4 AZR 259/12) die Auffassung vertreten, eine Verkaufsstelle im Einzelhandel sei dann ein "SB-Laden" im tariflichen Sinne, wenn sie von der Vertriebsform der Selbstbedienung geprägt sei.
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