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   BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95   

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BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95 (https://dejure.org/1996,1449)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95 (https://dejure.org/1996,1449)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 (https://dejure.org/1996,1449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin - Eingruppierung einer als Zweitkraft eingesetzten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung - Betreuung von Kindern in Randzeiten - Betreuung von Kleingruppen - Kinderpflegerin als sonstige Angestellte mit einer Erzieherin ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2204
  • NZA-RR 1997, 411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese bei den Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei der subjektiven Voraussetzung der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 12 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Darlegung hat die Klägerin, der es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.), versäumt.

  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93

    Betreuung von Kindern in Randzeiten durch Kinderpflegerin

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    VI b bzw. VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten" (Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur Hälfte die Arbeitszeit ausfüllt (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT) (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das hat der Senat für die Betreuung von Kindern in Randzeiten durch eine Kinderpflegerin im Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT ausgeführt, die Eingruppierung einer in einem Kindergarten als Zweitkraft beschäftigten Kinderpflegerin nach den Vergütungsgruppen VI b bzw. VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten" (Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit anfällt (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT).

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese bei den Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    Hinweise: Eingruppierung einer als Zweitkraft in einer Kindertagesstätte in einer Kindergartengruppe mit durchschnittlich 18 Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eingesetzten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung; Betreuung von Kindern in Randzeiten; Betreuung von Kleingruppen; Kinderpflegerin als "sonstige Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" einer Erzieherin; vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 534/92
    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    So hat der Senat in jüngster Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
    Hinweise: Eingruppierung einer als Zweitkraft in einer Kindertagesstätte in einer Kindergartengruppe mit durchschnittlich 18 Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eingesetzten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung; Betreuung von Kindern in Randzeiten; Betreuung von Kleingruppen; Kinderpflegerin als "sonstige Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" einer Erzieherin; vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

  • BAG, 25.10.1978 - 4 AZR 177/77

    Arbeitsforscher - Vorkalkulatoren - Dienstbereich des

  • LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96

    Eingruppierung: Hauptsachbearbeiters im Studentenwerk

    Die ständige Rechtsprechung versteht ihn als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. u. a. BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95 - AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Vielmehr kommt es darauf an, dass die Arbeitsaufgabe aufgrund der gesteigerten Anforderungen von der Normalität nicht nur unerheblich abweicht, d. h. sich etwa im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß heraushebt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 - AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = juris Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2022 - 7 A 10582/21

    Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter

    Die vom Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 4 AZR 26/95 juris, Rn. 48 m.w.N.) zu den Entgeltgruppen nach dem BAT entwickelten Maßstäbe sind auch für die Auslegung der gleichlautenden Entgeltgruppen des TVöD und damit bei der Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Personalkosten nach § 12 Abs. 6, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KitaG (juris: KTagStG RP 2019) heranzuziehen.

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 - 4 AZR 26/95 - juris, Rn. 48 ff. - zu §§ 22, 23 BAT).

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1996 - 4 AZR 26/95 - juris, Rn. 48 m.w.N.).

    Es müsse geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrsche (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, juris, Rn. 49).

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Vielmehr kommt es darauf an, dass die Arbeitsaufgabe aufgrund der gesteigerten Anforderungen von der Normalität nicht nur unerheblich abweicht, d. h. sich etwa im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß heraushebt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 - AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = juris Rn. 41).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als Angestellte mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteile vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Bei der subjektiven Voraussetzung der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 - AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als Angestellte mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteile vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 3 Sa 412/21

    Eingruppierung S8b TVöD -B; Einzelfall

    Dabei wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechenden umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen in einem Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (BAG, Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95, AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Vielmehr bedarf es einer entsprechenden Darlegung und es muss geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der grundsätzlich geforderten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (BAG, Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95, AP Nr. 216 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07

    Tarifliche Eingruppierung - Sozialarbeiter in einem Polizeipräsidium

    Es handele sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BAG Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 26/95).
  • LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit

    Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Elektrotechnik) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht, da sie ansonsten an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (vgl. BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - aaO. mit Hinweis auf BAG Urteil vom 26.11.1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und auf BAG Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 235/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Bundeswehr

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 717/98

    Unterrichtsbegleitung an Sonderschulen

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 476/97
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 79/98
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 321/95

    Eingruppierung eines Kfz-Prüfers bei der Staatlichen Technischen Überwachung

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 322/95

    Streit um eine tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

  • VG Lüneburg, 27.07.2016 - 5 A 224/14

    Besserstellungsverbot; Entgeltordnung zum TV-L; Erstempfänger; Klagebefugnis;

  • LAG Bremen, 25.08.1998 - 1 Sa 261/96

    Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe ; Ansprüche aus

  • LAG Düsseldorf, 21.10.1997 - 3 Sa 1127/97

    Eingruppierung: Kindergartenhelferin - auszuübende Tätigkeit

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