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   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91   

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https://dejure.org/1993,1670
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 96 (Ls.)
  • BB 1993, 1664
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 166/88

    Zulage: Anspruch bei Heimtätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91
    Dies ergibt sich auch und gerade aus der Abstufung der Zulage je nachdem, ob in dem Heim überwiegend oder nicht überwiegend Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1989 - 6 AZR 166/88 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen = ZTR 1990, 247).

    Diese Auslegung wird - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend herausgestellt hat -, auch durch die Regelung in Ziff. 7c der Anmerkungen unterstrichen, nach der dem Mitarbeiter bestimmter Arten von Erziehungsdienst und den in einer Werkstatt für Behinderte Tätigen eine besonders geregelte Zulage zusteht (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1989, aaO).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten kann nicht vom Vorliegen eines "betreuten Wohnens" ausgegangen werden, da die Klägerin in dem Wohnheim während ihrer Arbeitszeit ständig anwesend ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-Diakonie, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Zulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 a der Gründe).

    Ein Mitarbeiter in einem Heim kann nur ein Arbeitnehmer sein, der im Heim und damit in der Heimerziehung mitarbeitet (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1993, aaO.).

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

    Dem entspricht es, daß der Senat im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Diakonisches Werk) entschieden hat, daß Sozialpädagogen, die im Bereich "betreutes Wohnen" arbeiten, nicht in einem Heim beschäftigt sind und daher keinen Anspruch auf eine Heimzulage haben.
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    aa) Zwar betreut der Kläger die Bewohner der Wohngemeinschaft zeitlich und fachlich wesentlich intensiver, als dies in dem vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Dies folgt daraus, daß die Zulage nur für die Dauer der Tätigkeit in dem Heim gezahlt wird und daß die Höhe der Zulage nach dem Anteil der im Heim ständig untergebrachten Betreuungsbedürftigen gestaffelt ist (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 18. Mai 1994 - 10 AZR 540/92 - ZTR 1995, 76).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Die Art und Intensität der Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ist hierbei nicht in erster Linie entscheidend, da diese sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft als auch in einer Einrichtung wie der hier vorliegenden gleich sein können, wobei dennoch der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - aaO).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, daß es nicht ausreicht, wenn die Tätigkeit in einer Einrichtung des betreuten Wohnens geleistet wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4).
  • LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01

    Anspruch von im Bereich "Betreutes Wohnen" in einer Jugendwohngemeinschaft

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  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99

    Heimzulage eines Erziehers

    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-DW, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Heimzulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu II 1 c der Gründe; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93

    Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger, der nur vorübergehend am Tage Kinder in einer Tagesgruppe außerhalb des Gebäudes des Kinderheims betreut, in einem Heim im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zur Anlage 1 a zum BAT (B/L) Teil II G tätig ist und damit die tariflichen Voraussetzungen für die Zahlung der Heimzulage erfüllt hat (vgl. zu diesen Fragen BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 -, - 4 AZR 149/92 - und - 4 AZR 130/93 -, alle zur Veröffentlichung in der Fachpresse, letzteres auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 441/91 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 01.10.1999 - 8 Sa 1154/96

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

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