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   BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96   

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 87, 272
  • BB 1998, 161
  • BB 1998, 904
  • DB 1998, 1289
  • DB 1998, 81
  • NZA 1998, 599



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03  

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).

    Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997- 4 AZR 264/96 - aaO; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/05  

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

    Da diese Vorschrift jedoch erlassen wurde, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 = NZA 1998, 599 ff).

    Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).

    Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).

    Das BAG hat diese Annahme seiner Entscheidung vom 10.12.1997 (a.a.O.) zugrunde gelegt, indem es nach den dort maßgeblichen Vergütungsgruppen alle Angestellten mit Fachhochschulabschluss in den Vergleich einbezogen hat.

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04  

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

    Da diese Vorschrift jedoch erlassen wurde, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 = NZA 1998, 599 ff).

    Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).

    Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).

    Das BAG hat diese Annahme seiner Entscheidung vom 10.12.1997 (a.a.O.) zugrunde gelegt, indem es nach den dort maßgeblichen Vergütungsgruppen alle Angestellten mit Fachhochschulabschluss in den Vergleich einbezogen hat.

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