Rechtsprechung
BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung des Manteltarifvertrages für die holzverarbeitende und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 16.04.1980 in der Fassung vom 29.10.1984 - Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 01.08.1986 - 2 Ca 21497/85
- ArbG Koblenz, 01.08.1986 - 2 Ca 2497/85
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.1987 - 6 Sa 893/86
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Papierfundstellen
- BAGE 56, 120
- NZA 1988, 29
- BB 1987, 2372
- DB 1987, 2522
- JR 1988, 264
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67
Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
- BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Die Vereinbarung von Stundenlöhnen auf der einen, Wochen- oder Monatslöhnen auf der anderen Seite berechtigt zur unterschiedlichen Behandlung von Lohnerhöhungen bei Arbeitszeitverkürzung (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -.Solange aber, wie hier im vorliegenden Falle, die Stundenlohnvereinbarung besteht und mit dem Tarifvertrag in Einklang steht, kann diesen unterschiedlichen Voraussetzungen auch bei den Folgen einer Lohnerhöhung aufgrund Arbeitszeitverkürzung Rechnung getragen werden (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78
Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche …
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Wenn demgegenüber in Ziffer 55 Abs. 5 ausdrücklich nur von den Tariflöhnen gesprochen wird, haben damit die Tarifvertragsparteien die Lohnerhöhung nur für diesen Tariflohn vorgesehen und die Effektivlöhne lediglich als Berechnungsgrundlage für andere Vergütungen zugrunde gelegt, wie das nach der Rechtsprechung des Senats zulässig ist (vgl. BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel).Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der für die Auslegung des Tarifvertrages maßgeblich ist (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich aber, daß die Tarifvertragsparteien des MRP immer dann, wenn sie nicht den Tariflohn meinen, sondern den effektiven Lohn ansprechen, das auch so bezeichnen. - BAG, 23.06.1965 - 4 AZR 103/64
Wochenlohn - Zeitabschnitt einer Woche - Wöchentliche Arbeitszeit - Gewerbliche …
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Zu Unrecht beruft sich der Kläger und mit ihm die Vorinstanz hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1965 (- 4 AZR 103/64 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wochenlohn). - BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70
Anrechnungsklauseln
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann. - BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59
Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche …
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Besonders deutlich wird das in tariflichen Anrechnungsklauseln (BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 501/69 -, AP Nr. 5 zu § 4 TVG Effektivklausel), mit denen die Tarifvertragsparteien das Aufsaugen eines übertariflichen Lohnteiles ohne Rücksicht darauf vorschreiben, wie er einzelvertraglich und damit u. U. auch tariffest vereinbart ist. - BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.). - BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel). - BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 575/87
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vgl BAG vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -).Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.
Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 574/87
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vergleiche BAG vom 03.06.1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 -.Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.
Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87
Anspruch auf " vollen Lohnausgleich " nach Tarifverträge der holzverarbeitenden …
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn aufgrund Sozialplan (vgl BAG vom 3. Juni 1987, 4 AZR 44/87 und vom 16. September 1987, 4 AZR 265/87).In der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - ist weiter ausgeführt, daß eine unzulässige und damit unwirksame Effektivklausel vorliegen würde, wenn die Tarifvertragsparteien mit der in Ziffer 21 a MTN getroffenen Regelung die Effektivlöhne hätten sichern und nicht nur den Tariflohn, sondern auch die übertariflichen Lohnanteile um 3, 9 % pro Stunde hätten erhöhen wollen.
Dazu ist auch bereits vom Senat im Urteil vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, wenn sich aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung das effektive Gesamteinkommen bei Stundenlöhnern verringert, während es für Arbeitnehmer mit Wochen- oder Monatslohn in unveränderter Höhe weitergezahlt wird (vgl. auch BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion
Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob in der Protokollnotiz der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BAGE 41, 307, 313 f. = AP Nr. 20 zu § 1 TVG ; BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel;… Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 113; Löwisch/Rieble, TVG , § 1 Rz 10). - BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung - Anrechnung der Tariflohnerhöhung …
Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
Auslegung einer Protokollnotiz
Dabei kommt es darauf an, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Schaffung einer tariflichen Regelung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, etwa indem die Protokollnotiz inhaltlich und formal einem Tarifvertrag entspricht (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116, zu B I der Gründe; 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - BAGE 56, 120, 123 f.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.). - LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 15 Sa 1041/98
Siehe dazu Urteil des BAG vom 09.08.2000 - 4 AZR 466/99
Bei der "übertariflichen" Zulage nach § 11 Nr. 1 LTV handelt es sich um keine arbeitsvertraglich begründete übertarifliche Lohnzulage, wie sie den von der Beklagten angezogenen Entscheidungen (z. B. BAG, Urteil vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) zugrunde lag und die mangels Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien nicht von einem tariflich normierten Lohnausgleich für die Arbeitszeitverkürzung erfaßt wird.Mit dem Kläger ist deshalb davon auszugehen, daß es sich bei der durch Nr. 15 a MTS begründeten Anhebung des Tarifstundenlohnes um keine Tariflohnerhöhung im Sinne des § 11 Nr. 1 LTV gehandelt hat (andere Ansicht in Bezug auf eine arbeitsvertraglich begründete übertariflich Zulage der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts, Urteile vom 03.06.1987 - 4 AZR 44/82 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 16.09.1987, 4 AZR 265/87 , a.a.O.; dagegen der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
- BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96
Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
Sie wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht wirksam (vgl. BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, m.w.N.). - LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07
Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in …
Insbesondere ist ihnen auch bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Effektivklauseln in Tarifverträgen, die dazu führen, dass übertarifliche Bestandteile dem erhöhten Tariflohn hinzuzurechnen sind und als Bestandteile des Tariflohnes gelten, unzulässig sind, weil die Tarifvertragsparteien nur Mindestarbeitsbedingungen wirksam vereinbaren können, während Verbesserungen nach dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG einzelvertraglichen Vereinbarungen vorbehalten sind (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 4 AZR 408/03, NZA 2005, 1420; Urteil vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel). - BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 354/93
Abfindung nach Rationalisierungs-TV und Sozialplan
- BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
Kann-Zulage für Solobratscher
- BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88
Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel
- LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07
Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung
- LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04
Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung
- LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00
Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche …
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91
Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs
- LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87
Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87
Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte …
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87
Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung - …
- LAG München, 20.01.2009 - 6 Sa 160/08
"Wartezeit" für Ausschluss ordentl. Beendigung des Vertrags mit …
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87
Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87
Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …
- LAG Hessen, 30.04.1998 - 3 Sa 538/97
Anspruch auf Vergütung bei Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine …
- LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96
Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige …
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
- LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10
Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich …
- LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1039/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - Wirksamkeit
- LAG Hamm, 26.05.2011 - 17 Sa 247/11
§ 11 Abs. 1 TVÜ-VKA i.V.m. Protokollerklärungen Nr. 1 und Nr. 5.
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts - …
- LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 750/10
Eingruppierung einer Krankenschwester - Stufenzuordnung
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 477/87
Erstreckung eines Lohnausgleichs für Arbeitszeitverkürzung auf den Effektivlohn …
- LAG Hamm, 05.05.2011 - 17 Sa 2286/10
- LAG Hessen, 30.04.1998 - 3 Sa 551/97
Anrechnung einer allgemeinen übertariflichen Zulage auf Tariflohnerhöhung
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 356/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 357/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 360/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 361/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 362/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 364/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 365/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 366/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 367/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 355/93
Voraussetzungen für einen Abfingungsanspruch nach Tarifvertrag der Parteien - …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 358/93
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 359/93
- ArbG Essen, 09.06.2016 - 1 BV 2/16