Rechtsprechung
   BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,482
BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68 (https://dejure.org/1969,482)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1969 - 4 AZR 267/68 (https://dejure.org/1969,482)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 (https://dejure.org/1969,482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Rechnungslegung - Nebenanspruch - Hauptanspruch auf Provisionszahlung - Provisionsanspruch - Anträge einer Stufenklage

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtslage bei Pfändung eines Anspruchs auf Rechnungslegung gemäß § 87 c HGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1735 (Ls.)
  • BB 1969, 677
  • DB 1969, 1516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.05.1942 - VII 136/41

    Ist die Vorschrift des § 538 Nr. 3 ZPO. auch auf den Fall der sog. Stufenklage (§

    Auszug aus BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68
    5 ZPO entsprechend anzuwenden (RGZ 169, 127 f.).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht entsprechend der ersten Stufe zur Auskunftserteilung, so ist es dem Berufungsgericht nicht verwehrt, die Rechtssache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (Anschluß an BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235; BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP HGB § 87 c Nr. 3).

    Die Zurückverweisung erfolgt nicht wegen eines Verfahrensmangels, sondern weil das Berufungsgericht entsprechend § 540 ZPO eine eigene Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage nicht für sachdienlich erachtet, sondern den Parteien Gelegenheit zum Sachvortrag im erstinstanzlichen Verfahren geben will (so auch BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP HGB § 87 c Nr. 3 mit zustimmender Anmerkung Herschel).

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Das Verfahren ist insoweit an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 -) .
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Steht fest, daß der Hauptanspruch gar nicht entstanden oder - wie hier - wegen der vom Arbeitgeber erhobenen Einrede der Verjährung nicht mehr durchsetzbar ist, so wird der Hilfsanspruch gegenstandslos (BAG Urteil vom 9. November 1982 - 3 AZR 1017/79 - n.v.; BAG Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953; Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB m. zust. Anm. Herschel).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    bb) Dabei ist jedoch der vom Kläger begehrte Lohnabrechnungsanspruch von vornherein nicht gegeben, wenn sich bei der Prüfung des Klagevorbringens ergibt, dass der Zahlungsanspruch, der mit dem Abrechnungsanspruch vorbereitet werden soll, zwischen den Parteien gar nicht gegeben sein kann (BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 202/63 -, aaO., S. 275; BAG, Urteil vom 26.02.1969 - 4 AZR 267/68 -, NJW 1969, 1735).

    Das ist vielmehr erst nach Abrechnungserteilung zu prüfen (BAG, Urteil vom 26.02.1969 - 4 AZR 267/68 -, aaO.).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger keine Auskunft verlangen kann, wenn feststeht, daß ihm für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Provisionsansprüche nicht zustehen (BAG Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB; BAG Urteil vom 16. Februar 1973 - 3 AZR 286/72 - AP Nr. 13 zu § 87 c HGB, zu 3 a der Gründe; BGH Urteil vom 7. Oktober 1977 - I ZR 10/76 - AP Nr. 14 zu § 87 c HGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 378/94

    Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Zwar werden Hilfsansprüche gegenstandslos, wenn der Hauptanspruch, den sie vorbereiten sollen, verjährt ist (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1982 - 3 AZR 1017/79 - n.v.; BAG Urteil vom 16. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP Nr. 3 zu § 87 c HGB mit zust. Anm. Herschel).
  • OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 U 81/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln an einem Bauobjekt; Vertretenmüssen der

    Die Vorschrift findet über den Wortlaut hinaus auch dann Anwendung, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat und sich im Berufungsverfahren ergibt, dass die Klage zur ersten Stufe gerechtfertigt ist (RGZ 169, 127; BGH LM § 3 ZPO Nr. 42; BGH WM 1974, 1162, 1164; BGH NJW 1979, 925, 926; BGH NJW 1982, 235; BGH NJW-RR 1987, 1031; BAG NJW 1969, 1735; Zöller/Gummer § 538 Rdn. 48).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

    c) Andererseits ist ein Auskunftsanspruch des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten von vornherein schon dem Grunde nach dann nicht gegeben, wenn sich bei der gerichtlichen Prüfung des diesbezüglichen Klagevorbringens des Berechtigten ergibt, dass die Ansprüche, die seitens des Berechtigten mit seinem Auskunftsanspruch gegenüber dem Verpflichteten vorbereitet werden sollen, zwischen den Parteien rechtlich gar nicht gegeben sein können (BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 202/62 -, a.a.O.; BAG, Urteil vom 26.02.1969 - 4 AZR 267/68 - NJW 1969, 1735).
  • BGH, 17.09.1987 - III ZR 261/86

    Klage aus § 767 Zivilprozessordnung (ZPO) bei formellen Einwendungen gegen die

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein solcher Nebenanspruch zu verneinen ist, wenn bereits feststeht, daß der Hauptanspruch nicht entstanden oder entfallen ist (RG HRR 1933 Nr. 3; BAG Urteil vom 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 = AP § 87 c HGB Nr. 3).
  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 1077/93

    Anspruch tariflicher Verfallfristen für den Anspruch auf Zeugnisausstellung oder

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2010 - 8 Sa 252/10

    Stufenklage - Endurteil bei Fehlen der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage

  • BGH, 13.02.1975 - II ZR 92/73

    Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 128/90

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 791/85

    Auskunftsverlangen bei Überstundenbezahlung - Darlegungslast bei Behauptung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht