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   BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88   

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https://dejure.org/1988,4629
BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88 (https://dejure.org/1988,4629)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1988 - 4 AZR 27/88 (https://dejure.org/1988,4629)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 (https://dejure.org/1988,4629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für eine Umschulung auf das Flugzeugmuster Boeing B 747 - Voraussetzungen für eine Förderungsmaßnahme für das Flugzeugmuster B 747 - Erfolglose Bewerbung für die Förderungsmaßnahme für das Flugmuster B 747

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Insoweit würde es sich um einen Eingriff in sogenannte wohlerworbene Rechte handeln, der unzulässig ist (BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Insoweit würde es sich um einen Eingriff in sogenannte wohlerworbene Rechte handeln, der unzulässig ist (BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Die Rückwirkung von Gesetzen - und dasselbe gilt wegen des Normcharakters auch für Tarifverträge - ist dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betroffenen Kreise damit von vornherein rechnen mußten (BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 191/61
    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Auf dessen rechtliche Beurteilung kann sich die Beklagte im Hinblick auf die Eindeutigkeit der Rechtslage aber nicht berufen (vgl. BGH Urteil vom 20. Dezember 1962 - III ZR 191/61 - VersR 1963, 359 sowie Soergel/Siebert/Schmidt, BGB, 10. Aufl., § 276 Rz 29).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Der Anspruch setzt Verschulden i. S. von § 276 BGB auf der Arbeitgeberseite voraus (BAGE 52, 380, 389 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88
    Führen diese zu einem eindeutigen Ergebnis, sind weitere Auslegungskriterien unbeachtlich (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn die Tarifvertragsparteien eine "Gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird; auf die Kenntnis jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers kommt es für den Wegfall seines Vertrauensschutzes nicht an (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88-, n. v.).

    In seinem Urteil vom 1. Juni 1988 (- 4 AZR 27/88 -, n. v.) hatte der Senat dann über einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wegen Ausschlusses eines Ersten Offiziers von einer Förderung zu entscheiden.

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Als kollektiven Anknüpfungspunkt hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 1994 die "Kenntnis der betroffenen Kreise" bestimmt (- 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 331 f., unter Hinweis auf Senat 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -und auf die Rechtsprechung des BVerfG für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2000 - 18 Sa 268/00

    Rückwirkung von Tarifverträgen bei deren arbeitsvertraglich vereinbarter Geltung

    In vorliegenden Entscheidungen wird dies jedoch wohl als selbstverständlich vorausgesetzt (siehe hierzu nur BAG, Urteil vom 09.07.1997 ­ 4 AZR 635/95 ­ AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; Urteil vom 01.06.1988 ­ 4 AZR 27/88 ­ n.v.).
  • LAG Hessen, 20.03.1991 - 2 Sa 872/90

    Ausgleichszahlung eines Angehörigen des Cockpit Personals wegen unterbliebener

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 303/05

    Betriebliche Sonderzahlung, Sanierungstarifvertrag

    Soweit die Berufung meint, dem Kläger könnten die Vorgänge zwischen der IG-Metall und der Geschäftsleitung nicht zugerechnet werden, wird übersehen, dass es, ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen, bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes Einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage ankommt; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG-Urteil vom 01.06.1988 - 4 AZR 27/88, auch BVerfGE 13, 261, 272 und BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).
  • LAG Hessen, 05.02.1999 - 7 Sa 2120/98

    Kürzung der Weihnachtsgratifikation um 25 % gemäß Tarifvertrag

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 304/05

    Rückwirkende Streichung tarifvertraglicher Ansprüche

    Soweit die Berufung meint, die Klägerin könnten die Vorgänge zwischen der IG-Metall und der Geschäftsleitung nicht zugerechnet werden, wird übersehen, dass es, ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen, bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes Einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage ankommt; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG-Urteil vom 01.06.1988 - 4 AZR 27/88 , auch BVerfGE 13, 261, 272 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] und BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).
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