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   BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72   

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https://dejure.org/1973,1243
BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 (https://dejure.org/1973,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des Landesarbeitsamtes - Mitbestimmungsverfahren des Bezirkspersonalrats - Leiter der Dienststelle - Vertretungsmacht - Stellungnahmen der Personalvertretungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1405
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72
    Im übrigen ist, worauf das Landesarbeitsgericht mit Recht verweist, entscheidend, daß die den Schwerpunkt der Beteiligungsverfahren ausmachenden Erörterungen mit der Personalvertretung sowie etwaige Entscheidungen durch den Dienststellenleiter oder seinen stän digen Vertreter getroffen werden (BAG 5, 2o3 /~2o6J = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG), was im vorliegenden Falle eben falls unstreitig der Fall war.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Im übrigen schließt die Regelung des § 7 BPersVG nicht aus, daß sich innerhalb eines Verfahrens der Dienststellenleiter bei der Abgabe einer einzelnen Erklärung auch durch andere mit Vertretungsmacht ausgestattete Bedienstete vertreten lassen kann (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 23).
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Für diesen Schluss spricht insbesondere der bei jeder Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB mit zu berücksichtigende Zweck des Vertragsabschlusses (vgl BAG Urteil vom 10.4.1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB mwN) , der bei der Verwendung von Bezugnahmeklauseln auf den TVöD (früher: BAT) allgemein dahin geht, im öffentlichen Dienst grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einheitliches Recht gelten zu lassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es aufgrund der Rechtswirkungen des § 4 Abs. 1 S 1 TVG unmittelbar und zwingend oder "nur" aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung zur Anwendung kommt (BAGE 27, 22, 31 f = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Stellungnahme des örtlichen Personalrats vom 11. Februar 1982, die der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB), diesen Anforderungen entspricht, da darin lediglich in ganz allgemeiner Weise die Rede davon ist, in absehbarer Zeit werde keine Stelle der Lohngruppe IV im Dienstbereich O frei.
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Wird ein anderer Bediensteter tätig, so muß er im Einzelfall hierzu mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestattet sein (so BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 24; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 7 Rz 12).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Wäre er dazu veranlaßt, dann hätte er die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu würdigen, nach der nur die in § 7 BPersVG bezeichneten Personen für die Dienststelle handeln und sich dabei allenfalls in Einzelfällen, nicht aber generell von anderen Beschäftigten vertreten lassen dürfen (BAG, Urteile vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - , vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37>).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 245/87

    Schulhausmeister-Aufsichtstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Zustandekommen

    Dazu gehören insbesondere vorausgegangene Erklärungen und vorausgegangenes Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 37/87

    Aufsichtstätigkeiten eines Schulhausmeisters außerhalb der Schulzeiten - Höhe von

    Dazu gehören insbesondere vorausgegangene Erklärungen und vorausgegangenes Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85

    Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des

    Wird ein anderer Bediensteter tätig, so muß er im Einzelfall hierzu mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestattet sein (so BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 24; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 7 Rz 12).
  • BAG, 08.09.1988 - 6 AZR 453/87
    Rechtserhebliche Begleitumstände , die mitzuberücksichtigen sind, weil sie den Sinn und Erklärungswert der Vereinbarung vom 15. Januar 1976 beeinflussen können, sind vorausgegangene Erklärungen und das Verhalten der Vertragspartner (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB).
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