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   BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93   

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BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Rationalisierungsentschädigung - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Begriff der Maßnahme und der Änderungen von Arbeitstechniken, Arbeits- und Produktionsabläufen - Abrenzung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rationalisierungsentschädigung bei Teil-Betriebsaufgabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Druckindustrie vom 6.7.1984 §§ 3, 8
    Rationalisierungstarifvertrag in der Druckindustrie: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schließung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 38
  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 2241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.1975 - 4 AZR 248/74

    Interessenausgleich: Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifvertrages zur

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Das entspricht der Senatsrechtsprechung zum gleichlautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969, nach dem die Stillegung von Produktionsabschnitten und die Vergabe des Druckes an andere Unternehmen die Änderung von Produktionsabläufen durch organisatorische Maßnahmen bewirkt (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO) bedarf es für eine technische Entwicklung im Sinne des § 3 Rationalisierungsschutzvertrag (i.d.F. vom 2. Oktober 1969) des Vollzugs einer konkreten technischen Maßnahme im Rahmen der allgemeinen technischen Gesamtentwicklung im betreffenden Betrieb oder Unternehmen, was insbesondere z. B. bei der Einführung neuer Maschinen oder Fabrikationsmethoden der Fall ist.

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Da die Tarifvertragsparteien die Begriffe Arbeitstechniken und Arbeits- und Produktionsabläufe mittels Komma getrennt haben, handelt es sich insoweit um eine alternative Aufzählung, so dass es genügt, wenn eines der Tatbestandsmerkmale gegeben ist (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 4 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 25, zu II 2 a der Gründe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 -aaO, zu II 2 b der Gründe; ebenso zum gleich lautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969: Senat 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 3 = EzA TVG § 4 Graphisches Gewerbe Nr. 1).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO, zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2001 - 21 Sa 111/00

    Auslegung des § 3 des Tarifvertrages zur Abwendung sozialer Härten bei

    Sie verteidigt zum Teil das arbeitsgerichtliche Urteil und verweist im übrigen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Graphisches Gewerbe.

    Die hierfür anzulegenden Auslegungsmaßstäbe und ein richtungsweisendes Auslegungsergebnis hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - (AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe; BB 1994, 1711 bis 1713; DB 1994, 2241 bis 2242; NZA 1995, 38 bis 40) aufgezeigt.

    Die Kammer hat dem Fall, in dem es um die Auslegung eines bundesweit geltenden Tarifvertrages geht, grundsätzliche Bedeutung beigemessen, nachdem der zu beurteilende Lebenssachverhalt nicht unwesentlich von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - abweicht.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1012/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 87/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

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  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 88/95

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV

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  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 458/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16

    § 11 1.1 BRTV Bau eröffnet die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. BAG, 09.03.1994, 4 AZR 270/93; juris ).
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